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Erklärungsirrtum

§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB · Zivilrecht

Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende bei der Abgabe der Willenserklärung unbewusst etwas anderes erklärt, als er erklären wollte, d.h. wenn Wille und Erklärung infolge eines Versehens beim Erklärungsakt auseinanderfallen (z.B. Vertippen, Versprechen, Verschreiben).

Merksatz

Entscheidend ist der Fehler beim Erklären, nicht ein Missverständnis über die Bedeutung der gewählten Erklärung.

Wo liegt der Fehler bei der Erklärung?Links misslingt die Äußerung des Gewollten. Rechts wird der Ausdruck bewusst gewählt, seine Bedeutung aber missverstanden.
Erklärungsirrtum
Inhaltsirrtum
Fehlerquelle
Versehen beim Erklärungsakt
Missverständnis über die Bedeutung
Gewählter Ausdruck
Unbewusst anders als beabsichtigt
Bewusst gewählt, aber falsch verstanden
Beispiel
Versehentlich 50 statt 500 Euro getippt
Bewusst „Gros“ gesagt, aber zwölf Stück gemeint

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lara bietet Ben ihr Fahrrad per Nachricht zum Kauf an. 2Sie möchte 500 Euro verlangen, tippt aber versehentlich 50 Euro und sendet die Nachricht, ohne den Tippfehler zu bemerken.

Trifft „Erklärungsirrtum“ hier zu?

„Erklärungsirrtum“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abgabe einer Willenserklärung
    Das an Ben gesendete Kaufangebot ist eine Willenserklärung.
    erfüllt
  2. 2
    Unbewusste Abweichung durch Versehen beim Erklärungsakt
    Durch den unbemerkten Tippfehler nennt Lara einen anderen Preis als beabsichtigt.
    erfüllt
BFall B

1Lara bietet Ben ihr Fahrrad per Nachricht für 50 Euro zum Kauf an. Sie tippt den Preis bewusst ein und sendet die Nachricht mit genau dem Inhalt, den sie mitteilen möchte.

Trifft „Erklärungsirrtum“ hier zu?

„Erklärungsirrtum“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unbewusste Abweichung durch Versehen beim Erklärungsakt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abgabe einer Willenserklärung
    Das an Ben gesendete Kaufangebot ist eine Willenserklärung.
    erfüllt
  2. 2
    Unbewusste Abweichung durch Versehen beim Erklärungsakt
    Lara erklärt genau das Gewollte und macht beim Erklären keinen Fehler.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Inhaltsirrtum

1Ben bestellt bei einer Gärtnerei telefonisch ein Gros Rosen. Er benutzt bewusst das Wort „Gros“, weil er darunter zwölf Stück versteht; tatsächlich bezeichnet es 144 Stück.

Trifft „Erklärungsirrtum“ hier zu?

„Erklärungsirrtum“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unbewusste Abweichung durch Versehen beim Erklärungsakt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abgabe einer Willenserklärung
    Mit der Bestellung gibt Ben eine auf einen Kauf gerichtete Willenserklärung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Unbewusste Abweichung durch Versehen beim Erklärungsakt
    Ben verwendet das gewollte Wort, versteht aber dessen Bedeutung falsch.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Missverständnis über die Bedeutung eines bewusst gewählten Ausdrucks wird als Erklärungsirrtum eingeordnet.

RichtigEin solches Missverständnis betrifft den Inhaltsirrtum; beim Erklärungsirrtum geschieht das Versehen dagegen beim Erklärungsakt.

Voraussetzung vergessen

FehlerDas Versehen wird ohne Prüfung seiner Bedeutung für die Erklärung als ausreichender Anfechtungsgrund behandelt.

RichtigZusätzlich muss anzunehmen sein, dass der Erklärende bei Kenntnis der tatsächlichen Lage und vernünftiger Beurteilung die Erklärung nicht abgegeben hätte.

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