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Erklärungsbote

§§ 120, 122, 130 Abs. 1 Satz 1 BGB · Zivilrecht

Ein Erklärungsbote ist eine vom Erklärenden zur Übermittlung eingesetzte Person, die eine fremde Willenserklärung lediglich als Übermittler weiterleitet, ohne selbst eine eigene Erklärung abzugeben; Vertretungsmacht ist hierfür nicht erforderlich. Bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung unter Abwesenden tritt der Zugang ein, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Übermittelt der Bote die Erklärung unbewusst unrichtig, kann der Erklärende sie nach § 120 BGB anfechten und haftet bei wirksamer Anfechtung nach Maßgabe des § 122 BGB für den Vertrauensschaden.

Merksatz

Die Übergabe an den Erklärungsboten allein bewirkt noch keinen Zugang beim Empfänger.

Erklärungsbote oder Empfangsbote?Die Zuordnung des Boten beeinflusst, wann eine empfangsbedürftige Erklärung unter Abwesenden zugeht.
Erklärungsbote
Empfangsbote
Zuordnung
Vom Erklärenden zur Übermittlung eingesetzt.
Vom Empfänger ermächtigt oder nach Verkehrsanschauung als zur Entgegennahme ermächtigt anzusehen.
Zugangszeitpunkt
Im Machtbereich des Empfängers bei gewöhnlich zu erwartender Möglichkeit der Kenntnisnahme.
Sobald unter gewöhnlichen Umständen mit der Weiterleitung an den Empfänger zu rechnen ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara schreibt Ben einen Brief, in dem sie ihm ihr Fahrrad für 200 Euro anbietet. Sie bittet ihren Freund Tom, den Brief zu Ben zu bringen. Tom steckt Maras Brief unverändert in Bens Briefkasten.

Trifft „Erklärungsbote“ hier zu?

„Erklärungsbote“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Person
    Tom ist eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Einsatz durch den Erklärenden
    Mara setzt Tom zur Übermittlung ihres Angebots ein.
    erfüllt
  3. 3
    Bloße Übermittlung einer fremden Erklärung
    Tom überbringt lediglich Maras bereits verfasstes Angebot, ohne eine eigene Erklärung abzugeben.
    erfüllt
BFall B

Ben bittet 1seinen Mitbewohner Tom, während seiner Abwesenheit Briefe für ihn anzunehmen und ihm später hinzulegen. Mara gibt Tom einen verschlossenen Brief, in dem sie Ben ihr Fahrrad für 200 Euro anbietet. Tom nimmt den Brief nur aufgrund von Bens Bitte entgegen. 3Am Abend legt Tom Maras Brief ungeöffnet auf Bens Schreibtisch.

Trifft „Erklärungsbote“ hier zu?

„Erklärungsbote“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einsatz durch den Erklärenden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Person
    Tom ist eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Einsatz durch den Erklärenden
    Tom ist von Ben zur Entgegennahme eingesetzt und handelt als Empfangsbote, nicht als Erklärungsbote Maras.
    fehlt
  3. 3
    Bloße Übermittlung einer fremden Erklärung
    Tom leitet Maras Angebot unverändert weiter, ohne eine eigene Erklärung abzugeben.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die Tätigkeit als Erklärungsbote wird Vertretungsmacht verlangt.

RichtigDie bloße Übermittlung einer fremden Erklärung erfordert keine Vertretungsmacht.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine unbewusst falsche Übermittlung wird als Grund für die automatische Unwirksamkeit der Erklärung behandelt.

RichtigDer Übermittlungsfehler eröffnet eine Anfechtungsmöglichkeit, statt die Erklärung von selbst unwirksam zu machen.

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