Definitionen
Erklärungsbote
§§ 120, 122, 130 Abs. 1 Satz 1 BGB · ZivilrechtEin Erklärungsbote ist eine vom Erklärenden zur Übermittlung eingesetzte Person, die eine fremde Willenserklärung lediglich als Übermittler weiterleitet, ohne selbst eine eigene Erklärung abzugeben; Vertretungsmacht ist hierfür nicht erforderlich. Bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung unter Abwesenden tritt der Zugang ein, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Übermittelt der Bote die Erklärung unbewusst unrichtig, kann der Erklärende sie nach § 120 BGB anfechten und haftet bei wirksamer Anfechtung nach Maßgabe des § 122 BGB für den Vertrauensschaden.
Die Übergabe an den Erklärungsboten allein bewirkt noch keinen Zugang beim Empfänger.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara schreibt Ben einen Brief, in dem sie ihm ihr Fahrrad für 200 Euro anbietet. Sie bittet ihren Freund Tom, den Brief zu Ben zu bringen. Tom steckt Maras Brief unverändert in Bens Briefkasten.
Trifft „Erklärungsbote“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPersonTom ist eine natürliche Person.
- 2erfülltEinsatz durch den ErklärendenMara setzt Tom zur Übermittlung ihres Angebots ein.
- 3erfülltBloße Übermittlung einer fremden ErklärungTom überbringt lediglich Maras bereits verfasstes Angebot, ohne eine eigene Erklärung abzugeben.
Ben bittet 1seinen Mitbewohner Tom, während seiner Abwesenheit Briefe für ihn anzunehmen und ihm später hinzulegen. Mara gibt Tom einen verschlossenen Brief, in dem sie Ben ihr Fahrrad für 200 Euro anbietet. Tom nimmt den Brief nur aufgrund von Bens Bitte entgegen. 3Am Abend legt Tom Maras Brief ungeöffnet auf Bens Schreibtisch.
Trifft „Erklärungsbote“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPersonTom ist eine natürliche Person.
- 2fehltEinsatz durch den ErklärendenTom ist von Ben zur Entgegennahme eingesetzt und handelt als Empfangsbote, nicht als Erklärungsbote Maras.
- 3erfülltBloße Übermittlung einer fremden ErklärungTom leitet Maras Angebot unverändert weiter, ohne eine eigene Erklärung abzugeben.
Typische Fehler
FehlerFür die Tätigkeit als Erklärungsbote wird Vertretungsmacht verlangt.
RichtigDie bloße Übermittlung einer fremden Erklärung erfordert keine Vertretungsmacht.
FehlerEine unbewusst falsche Übermittlung wird als Grund für die automatische Unwirksamkeit der Erklärung behandelt.
RichtigDer Übermittlungsfehler eröffnet eine Anfechtungsmöglichkeit, statt die Erklärung von selbst unwirksam zu machen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata