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Entgeltlichkeit

Entgeltlichkeit liegt vor, wenn einer Leistung eine Gegenleistung gegenübersteht, die Zuwendung also nicht unentgeltlich, sondern im Austausch gegen einen vermögenswerten Vorteil erfolgt. Im Vertragsrecht müssen die Parteien Leistung und Gegenleistung subjektiv als voneinander abhängig (do ut des) betrachten. Beim Erschleichen von Leistungen genügt insoweit, dass die Leistung gegen Entgelt angeboten wird; eine Vereinbarung mit dem Täter ist nicht erforderlich.

Merksatz

Entscheidend ist der Austauschbezug, nicht das bloße Nebeneinander zweier Vorteile.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna repariert Bens Fahrrad und 2Ben zahlt ihr 30 Euro. 3Beide hatten vorher vereinbart, dass die Reparatur gegen diese Zahlung erfolgen soll.

Trifft „Entgeltlichkeit“ hier zu?

„Entgeltlichkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung
    Anna erbringt mit der Reparatur eine Leistung.
    erfüllt
  2. 2
    Vermögenswerter Vorteil
    Die Zahlung verschafft Anna einen vermögenswerten Vorteil.
    erfüllt
  3. 3
    Austauschbezug
    Die Parteien haben Reparatur und Zahlung als voneinander abhängig vereinbart.
    erfüllt
BFall B

1Anna repariert Bens Fahrrad als Geburtstagsgeschenk. 2Ben schenkt Anna zu ihrem Geburtstag 30 Euro. Beide haben vorher ausdrücklich erklärt, dass jede Zuwendung unabhängig von der anderen erfolgen soll.

Trifft „Entgeltlichkeit“ hier zu?

„Entgeltlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Austauschbezug

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung
    Anna erbringt mit der Reparatur eine Leistung.
    erfüllt
  2. 2
    Vermögenswerter Vorteil
    Anna erhält durch das Geldgeschenk einen vermögenswerten Vorteil.
    erfüllt
  3. 3
    Austauschbezug
    Die Beteiligten wollen zwei unabhängige Geschenke und verknüpfen diese nicht als Leistung und Gegenleistung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEntgeltlichkeit wird mit einer Geldzahlung gleichgesetzt.

RichtigAuch andere vermögenswerte Vorteile können die Gegenleistung bilden.

Verwechslung

FehlerDie im Vertragsrecht erforderliche Austauschvereinbarung wird auch beim Erschleichen von Leistungen verlangt.

RichtigBeim Erschleichen von Leistungen setzt die Entgeltlichkeit keine Vereinbarung mit dem Täter voraus.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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