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Entschädigung in Geld

Art. 14 Abs. 3 GG, Art. 159 BV · Öffentliches Recht

Entschädigung in Geld ist der dem Betroffenen zu leistende angemessene Ausgleich in Geld für einen durch hoheitlichen Eingriff, insbesondere eine Enteignung oder einen enteignungsgleichen bzw. enteignenden Eingriff, verursachten Vermögensnachteil. Sie ist vom Schadensersatz zu unterscheiden und garantiert nicht den Ersatz sämtlicher Eingriffsfolgen. Bei der Enteignung ist die Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen und muss nicht stets dem vollen Verkehrswert entsprechen.

Merksatz

Ein angemessener Ausgleich bedeutet nicht, dass sämtliche wirtschaftlichen Folgen des Eingriffs ersetzt werden müssen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Für den Bau einer öffentlichen Straße entzieht die zuständige Behörde Lea auf gesetzlicher Grundlage ein unbebautes Grundstück im Wert von 80.000 Euro. Nach Prüfung ihrer Belange und des öffentlichen Interesses zahlt ihr der Staat dafür 80.000 Euro. Weitere Vermögensnachteile entstehen ihr nicht.

Trifft „Entschädigung in Geld“ hier zu?

„Entschädigung in Geld“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitlich verursachter Vermögensnachteil
    Der behördliche Eigentumsentzug verursacht den Verlust eines Vermögenswerts.
    erfüllt
  2. 2
    Ausgleich in Geld
    Der Staat gleicht den Grundstücksverlust durch eine Geldzahlung aus.
    erfüllt
  3. 3
    Angemessener Ausgleich
    Die Zahlung deckt nach Berücksichtigung beider Interessen den gesamten Grundstückswert ab.
    erfüllt
BFall B

1Für den Bau einer öffentlichen Straße entzieht die zuständige Behörde Lea auf gesetzlicher Grundlage ein unbebautes Grundstück im Wert von 80.000 Euro. 3Nach Prüfung ihrer Belange und des öffentlichen Interesses überträgt ihr der Staat mit ihrem Einverständnis dafür ein anderes Grundstück im Wert von 80.000 Euro mit denselben Nutzungsmöglichkeiten. Eine Geldzahlung erfolgt nicht; weitere Vermögensnachteile entstehen ihr nicht.

Trifft „Entschädigung in Geld“ hier zu?

„Entschädigung in Geld“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausgleich in Geld

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitlich verursachter Vermögensnachteil
    Der behördliche Eigentumsentzug verursacht den Verlust eines Vermögenswerts.
    erfüllt
  2. 2
    Ausgleich in Geld
    Lea erhält ein Ersatzgrundstück statt einer Geldzahlung.
    fehlt
  3. 3
    Angemessener Ausgleich
    Das vereinbarte Ersatzgrundstück gleicht den Verlust nach Wert und Nutzungsmöglichkeiten aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer volle Verkehrswert wird bei jeder Enteignung als verfassungsrechtlich garantierte Mindestsumme behandelt.

RichtigDie Höhe richtet sich nach einer gerechten Interessenabwägung; der volle Verkehrswert ist verfassungsrechtlich nicht ausnahmslos garantiert.

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