Definitionen
Entschädigung in Geld
Art. 14 Abs. 3 GG, Art. 159 BV · Öffentliches RechtEntschädigung in Geld ist der dem Betroffenen zu leistende angemessene Ausgleich in Geld für einen durch hoheitlichen Eingriff, insbesondere eine Enteignung oder einen enteignungsgleichen bzw. enteignenden Eingriff, verursachten Vermögensnachteil. Sie ist vom Schadensersatz zu unterscheiden und garantiert nicht den Ersatz sämtlicher Eingriffsfolgen. Bei der Enteignung ist die Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen und muss nicht stets dem vollen Verkehrswert entsprechen.
Ein angemessener Ausgleich bedeutet nicht, dass sämtliche wirtschaftlichen Folgen des Eingriffs ersetzt werden müssen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Für den Bau einer öffentlichen Straße entzieht die zuständige Behörde Lea auf gesetzlicher Grundlage ein unbebautes Grundstück im Wert von 80.000 Euro. Nach Prüfung ihrer Belange und des öffentlichen Interesses zahlt ihr der Staat dafür 80.000 Euro. Weitere Vermögensnachteile entstehen ihr nicht.
Trifft „Entschädigung in Geld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitlich verursachter VermögensnachteilDer behördliche Eigentumsentzug verursacht den Verlust eines Vermögenswerts.
- 2erfülltAusgleich in GeldDer Staat gleicht den Grundstücksverlust durch eine Geldzahlung aus.
- 3erfülltAngemessener AusgleichDie Zahlung deckt nach Berücksichtigung beider Interessen den gesamten Grundstückswert ab.
1Für den Bau einer öffentlichen Straße entzieht die zuständige Behörde Lea auf gesetzlicher Grundlage ein unbebautes Grundstück im Wert von 80.000 Euro. 3Nach Prüfung ihrer Belange und des öffentlichen Interesses überträgt ihr der Staat mit ihrem Einverständnis dafür ein anderes Grundstück im Wert von 80.000 Euro mit denselben Nutzungsmöglichkeiten. Eine Geldzahlung erfolgt nicht; weitere Vermögensnachteile entstehen ihr nicht.
Trifft „Entschädigung in Geld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitlich verursachter VermögensnachteilDer behördliche Eigentumsentzug verursacht den Verlust eines Vermögenswerts.
- 2fehltAusgleich in GeldLea erhält ein Ersatzgrundstück statt einer Geldzahlung.
- 3erfülltAngemessener AusgleichDas vereinbarte Ersatzgrundstück gleicht den Verlust nach Wert und Nutzungsmöglichkeiten aus.
Typische Fehler
FehlerDer volle Verkehrswert wird bei jeder Enteignung als verfassungsrechtlich garantierte Mindestsumme behandelt.
RichtigDie Höhe richtet sich nach einer gerechten Interessenabwägung; der volle Verkehrswert ist verfassungsrechtlich nicht ausnahmslos garantiert.