Definitionen
Entschädigungsmaßstab
Art. 14 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDer Entschädigungsmaßstab bestimmt den Umfang der dem Betroffenen bei einer Enteignung oder einem enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriff zu leistenden Entschädigung; für die Enteignung ist die Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen, wobei nach Rechtsprechung und Lehre regelmäßig der Verkehrswert des entzogenen Eigentums als Maßstab herangezogen wird.
Die Entschädigung muss öffentliche und private Interessen miteinander zum Ausgleich bringen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Für eine neue öffentliche Straße muss Lea ihr unbebautes Grundstück aufgrund eines Gesetzes an die Gemeinde abgeben; die Gemeinde setzt dafür eine Zahlung fest. Der Marktwert des Grundstücks beträgt 120.000 Euro; weitere Vermögensnachteile entstehen Lea nicht. 2Die Gemeinde berücksichtigt Leas Eigentumsverlust sowie den öffentlichen Finanzierungsbedarf und legt die Zahlung auf 120.000 Euro fest.
Trifft „Entschädigungsmaßstab“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntschädigung bei Enteignung, enteignendem oder enteignungsgleichem EingriffDie Zahlung soll den Eigentumsverlust durch die Enteignung ausgleichen.
- 2erfülltGerechte, regelmäßig verkehrswertorientierte Bemessung bei EnteignungDie Gemeinde berücksichtigt beide Interessen und gleicht den Eigentumsverlust anhand des Verkehrswerts aus.
1Für eine neue öffentliche Straße muss Lea ihr unbebautes Grundstück aufgrund eines Gesetzes an die Gemeinde abgeben; die Gemeinde setzt dafür eine Zahlung fest. Der Marktwert des Grundstücks beträgt 120.000 Euro; weitere Vermögensnachteile entstehen Lea nicht. Die Gemeinde prüft weder Leas Eigentumsverlust noch den Marktwert und legt die Zahlung allein nach dem Rest ihres Straßenbaubudgets auf 1.000 Euro fest.
Trifft „Entschädigungsmaßstab“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntschädigung bei Enteignung, enteignendem oder enteignungsgleichem EingriffAuch hier wird eine Zahlung zum Ausgleich eines Eigentumsverlusts durch Enteignung festgelegt.
- 2fehltGerechte, regelmäßig verkehrswertorientierte Bemessung bei EnteignungDie ausschließlich budgetabhängige Zahlung lässt Leas Eigentumsinteresse und den Verkehrswert außer Betracht.
Typische Fehler
FehlerAus Art. 14 Abs. 3 GG wird ausnahmslos ein Anspruch auf den vollen Verkehrswert abgeleitet.
RichtigDer Verkehrswert ist regelmäßig maßgeblich, aber nicht ausnahmslos als Entschädigungshöhe verfassungsrechtlich vorgeschrieben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema