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Entschädigungsmaßstab

Art. 14 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Der Entschädigungsmaßstab bestimmt den Umfang der dem Betroffenen bei einer Enteignung oder einem enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriff zu leistenden Entschädigung; für die Enteignung ist die Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen, wobei nach Rechtsprechung und Lehre regelmäßig der Verkehrswert des entzogenen Eigentums als Maßstab herangezogen wird.

Merksatz

Die Entschädigung muss öffentliche und private Interessen miteinander zum Ausgleich bringen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Für eine neue öffentliche Straße muss Lea ihr unbebautes Grundstück aufgrund eines Gesetzes an die Gemeinde abgeben; die Gemeinde setzt dafür eine Zahlung fest. Der Marktwert des Grundstücks beträgt 120.000 Euro; weitere Vermögensnachteile entstehen Lea nicht. 2Die Gemeinde berücksichtigt Leas Eigentumsverlust sowie den öffentlichen Finanzierungsbedarf und legt die Zahlung auf 120.000 Euro fest.

Trifft „Entschädigungsmaßstab“ hier zu?

„Entschädigungsmaßstab“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entschädigung bei Enteignung, enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff
    Die Zahlung soll den Eigentumsverlust durch die Enteignung ausgleichen.
    erfüllt
  2. 2
    Gerechte, regelmäßig verkehrswertorientierte Bemessung bei Enteignung
    Die Gemeinde berücksichtigt beide Interessen und gleicht den Eigentumsverlust anhand des Verkehrswerts aus.
    erfüllt
BFall B

1Für eine neue öffentliche Straße muss Lea ihr unbebautes Grundstück aufgrund eines Gesetzes an die Gemeinde abgeben; die Gemeinde setzt dafür eine Zahlung fest. Der Marktwert des Grundstücks beträgt 120.000 Euro; weitere Vermögensnachteile entstehen Lea nicht. Die Gemeinde prüft weder Leas Eigentumsverlust noch den Marktwert und legt die Zahlung allein nach dem Rest ihres Straßenbaubudgets auf 1.000 Euro fest.

Trifft „Entschädigungsmaßstab“ hier zu?

„Entschädigungsmaßstab“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gerechte, regelmäßig verkehrswertorientierte Bemessung bei Enteignung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entschädigung bei Enteignung, enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff
    Auch hier wird eine Zahlung zum Ausgleich eines Eigentumsverlusts durch Enteignung festgelegt.
    erfüllt
  2. 2
    Gerechte, regelmäßig verkehrswertorientierte Bemessung bei Enteignung
    Die ausschließlich budgetabhängige Zahlung lässt Leas Eigentumsinteresse und den Verkehrswert außer Betracht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus Art. 14 Abs. 3 GG wird ausnahmslos ein Anspruch auf den vollen Verkehrswert abgeleitet.

RichtigDer Verkehrswert ist regelmäßig maßgeblich, aber nicht ausnahmslos als Entschädigungshöhe verfassungsrechtlich vorgeschrieben.

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