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Entscheidungserheblichkeit

Art. 100 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Eine Rechtsfrage ist entscheidungserheblich, wenn es auf ihre Beantwortung für den Ausgang des Verfahrens ankommt, d.h. wenn das Gericht bei Gültigkeit der Norm anders entscheiden würde als bei ihrer Ungültigkeit.

Merksatz

Eine Verfassungsfrage rechtfertigt keine Vorlage, wenn das Gericht den Streit unabhängig davon gleich entscheiden kann.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Ein fiktives neues Bundesgesetz verpflichtet ausschließlich volljährige Einwohner einer Gemeinde zu einer jährlichen Abgabe von 100 Euro; eine andere Grundlage für diese Forderung gibt es nicht. Die Gemeinde verlangt von der 30-jährigen Lea, die dort wohnt, für das laufende Jahr 100 Euro. 1Das zuständige Gericht verhandelt über Leas Klage gegen die Forderung und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Trifft „Entscheidungserheblichkeit“ hier zu?

„Entscheidungserheblichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Entscheidung
    Das Gericht muss über Leas Klage entscheiden.
    erfüllt
  2. 2
    Unterschiedlicher Verfahrensausgang bei Gültigkeit und Ungültigkeit der Norm
    Bei gültigem Gesetz bleibt Leas Klage erfolglos, bei ungültigem Gesetz fehlt der Forderung die Grundlage und ihre Klage hat Erfolg.
    erfüllt
BFall B

Ein fiktives neues Bundesgesetz verpflichtet ausschließlich volljährige Einwohner einer Gemeinde zu einer jährlichen Abgabe von 100 Euro; eine andere Grundlage für diese Forderung gibt es nicht. Die Gemeinde verlangt von der 15-jährigen Lea, die dort wohnt, für das laufende Jahr 100 Euro. 1Das zuständige Gericht verhandelt über Leas Klage gegen die Forderung und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Trifft „Entscheidungserheblichkeit“ hier zu?

„Entscheidungserheblichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unterschiedlicher Verfahrensausgang bei Gültigkeit und Ungültigkeit der Norm

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Entscheidung
    Das Gericht muss über Leas Klage entscheiden.
    erfüllt
  2. 2
    Unterschiedlicher Verfahrensausgang bei Gültigkeit und Ungültigkeit der Norm
    Leas Klage hat unabhängig von der Gültigkeit des Gesetzes Erfolg, weil sie minderjährig ist und deshalb auch nach diesem Gesetz nichts zahlen muss.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wird allein als ausreichender Vorlagegrund behandelt.

RichtigZusätzlich muss die Gültigkeitsfrage das Entscheidungsergebnis verändern; ein unabhängig davon gleicher Verfahrensausgang genügt nicht.

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