Definitionen
Entscheidungserheblichkeit
Art. 100 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtEine Rechtsfrage ist entscheidungserheblich, wenn es auf ihre Beantwortung für den Ausgang des Verfahrens ankommt, d.h. wenn das Gericht bei Gültigkeit der Norm anders entscheiden würde als bei ihrer Ungültigkeit.
Eine Verfassungsfrage rechtfertigt keine Vorlage, wenn das Gericht den Streit unabhängig davon gleich entscheiden kann.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein fiktives neues Bundesgesetz verpflichtet ausschließlich volljährige Einwohner einer Gemeinde zu einer jährlichen Abgabe von 100 Euro; eine andere Grundlage für diese Forderung gibt es nicht. Die Gemeinde verlangt von der 30-jährigen Lea, die dort wohnt, für das laufende Jahr 100 Euro. 1Das zuständige Gericht verhandelt über Leas Klage gegen die Forderung und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Trifft „Entscheidungserheblichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche EntscheidungDas Gericht muss über Leas Klage entscheiden.
- 2erfülltUnterschiedlicher Verfahrensausgang bei Gültigkeit und Ungültigkeit der NormBei gültigem Gesetz bleibt Leas Klage erfolglos, bei ungültigem Gesetz fehlt der Forderung die Grundlage und ihre Klage hat Erfolg.
Ein fiktives neues Bundesgesetz verpflichtet ausschließlich volljährige Einwohner einer Gemeinde zu einer jährlichen Abgabe von 100 Euro; eine andere Grundlage für diese Forderung gibt es nicht. Die Gemeinde verlangt von der 15-jährigen Lea, die dort wohnt, für das laufende Jahr 100 Euro. 1Das zuständige Gericht verhandelt über Leas Klage gegen die Forderung und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Trifft „Entscheidungserheblichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche EntscheidungDas Gericht muss über Leas Klage entscheiden.
- 2fehltUnterschiedlicher Verfahrensausgang bei Gültigkeit und Ungültigkeit der NormLeas Klage hat unabhängig von der Gültigkeit des Gesetzes Erfolg, weil sie minderjährig ist und deshalb auch nach diesem Gesetz nichts zahlen muss.
Typische Fehler
FehlerDie Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wird allein als ausreichender Vorlagegrund behandelt.
RichtigZusätzlich muss die Gültigkeitsfrage das Entscheidungsergebnis verändern; ein unabhängig davon gleicher Verfahrensausgang genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata