Definitionen
Einziehung des Erbscheins
§ 2361 BGB · ZivilrechtDie Einziehung des Erbscheins ist die vom Nachlassgericht angeordnete tatsächliche Rücknahme sämtlicher Ausfertigungen eines unrichtigen Erbscheins, durch die dieser kraftlos wird. Sie ist anzuordnen, sobald das Gericht die Unrichtigkeit des Erbscheins für festgestellt erachtet; die Herausgabe an das Nachlassgericht setzt keine Rechtskraft der Einziehungsentscheidung voraus.
Die bloße Einziehungsanordnung genügt nicht, um den unrichtigen Erbschein kraftlos zu machen.
- AnordnungGericht ordnet Rückgabe anDie Anordnung allein macht den Erbschein noch nicht kraftlos.
- Tatsächliche RücknahmeAlle Ausfertigungen beim GerichtMit der Rücknahme sämtlicher Ausfertigungen verliert der unrichtige Erbschein seine Wirkung.
- Gericht ordnet Rückgabe an Die Anordnung allein macht den Erbschein noch nicht kraftlos.
- Alle Ausfertigungen beim Gericht Mit der Rücknahme sämtlicher Ausfertigungen verliert der unrichtige Erbschein seine Wirkung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach dem Tod ihres Vaters erhält Anna vom Nachlassgericht die einzige Ausfertigung eines Dokuments, das sie als alleinige Erbin ausweist. 1Ein später gefundenes Testament, das der Vater vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben hat, setzt Ben als alleinigen Erben ein. 2Das Nachlassgericht stellt Bens Erbenstellung fest und ordnet die Rückgabe des Dokuments an. 3Anna gibt die einzige Ausfertigung beim Nachlassgericht ab.
Trifft „Einziehung des Erbscheins“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnrichtiger ErbscheinDer Erbschein weist Anna aus, obwohl Ben aufgrund des Testaments alleiniger Erbe ist.
- 2erfülltAnordnung durch das NachlassgerichtDas Nachlassgericht hat die Unrichtigkeit festgestellt und die Rücknahme angeordnet.
- 3erfülltTatsächliche Rücknahme sämtlicher AusfertigungenMit der Rückgabe der einzigen Ausfertigung befinden sich sämtliche Ausfertigungen beim Nachlassgericht.
Nach dem Tod ihres Vaters erhält Anna vom Nachlassgericht die einzige Ausfertigung eines Dokuments, das sie als alleinige Erbin ausweist. 1Ein später gefundenes Testament, das der Vater vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben hat, setzt Ben als alleinigen Erben ein. 2Das Nachlassgericht stellt Bens Erbenstellung fest und ordnet die Rückgabe des Dokuments an. Anna bewahrt die einzige Ausfertigung weiterhin zu Hause auf.
Trifft „Einziehung des Erbscheins“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnrichtiger ErbscheinDer Erbschein weist Anna aus, obwohl Ben aufgrund des Testaments alleiniger Erbe ist.
- 2erfülltAnordnung durch das NachlassgerichtDas Nachlassgericht hat die Unrichtigkeit festgestellt und die Rücknahme angeordnet.
- 3fehltTatsächliche Rücknahme sämtlicher AusfertigungenDie einzige Ausfertigung befindet sich noch bei Anna, sodass die angeordnete Rücknahme nicht vollzogen ist.
Typische Fehler
FehlerDie Pflicht zur Herausgabe wird erst mit der Rechtskraft der Einziehungsentscheidung angenommen.
RichtigDie Herausgabe kann bereits vor Rechtskraft verlangt werden; die Einziehungsentscheidung wird grundsätzlich mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema