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Einspruch gegen Versäumnisurteil

§ 338 ZPO · Zivilrecht

Der Einspruch ist der statthafte Rechtsbehelf der Partei gegen ein gegen sie ergangenes Versäumnisurteil, soweit es sich nicht um ein zweites Versäumnisurteil handelt. Er ist grundsätzlich binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils schriftlich beim erkennenden Gericht einzulegen. Ein zulässiger Einspruch versetzt den Prozess, soweit er reicht, in die Lage vor Eintritt der Säumnis zurück.

Merksatz

Der Einspruch eröffnet bei Zulässigkeit eine Fortsetzung des Prozesses vor demselben Gericht.

Wann endet die Zweiwochenfrist?Beispiel einer Zustellung im Inland: Zwischen Zustellung und Fristende liegen hier zwei Wochen.
  1. 8. April 2026
    Zustellung
    Das erste Versäumnisurteil wird am 8. April 2026 im Inland zugestellt.
  2. 22. April 2026
    Fristende
    Der Einspruch muss spätestens am 22. April 2026 bis 24 Uhr beim erkennenden Gericht eingehen.
  1. Zustellung Das erste Versäumnisurteil wird am 8. April 2026 im Inland zugestellt.
  2. Fristende Der Einspruch muss spätestens am 22. April 2026 bis 24 Uhr beim erkennenden Gericht eingehen.
Zwei Wochen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lara wird vom Amtsgericht erstmals in diesem Verfahren zur Zahlung von 900 Euro verurteilt, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist. Das Urteil wird ihr am 8. April 2026 in Deutschland zugestellt. Am 15. April 2026, eine Woche nach der Zustellung, geht beim selben Amtsgericht ein von ihr unterschriebener Brief ein, der das Urteil genau bezeichnet und erklärt, dass sie dagegen vorgeht und eine erneute Verhandlung über die gesamte Klage verlangt.

Trifft „Einspruch gegen Versäumnisurteil“ hier zu?

„Einspruch gegen Versäumnisurteil“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Versäumnisurteil gegen die einlegende Partei
    Das wegen ihres Fernbleibens erlassene Urteil richtet sich gegen Lara.
    erfüllt
  2. 2
    Kein zweites Versäumnisurteil
    Es handelt sich um das erste Versäumnisurteil und nicht um die Verwerfung eines früheren Einspruchs wegen erneuter Säumnis.
    erfüllt
  3. 3
    Einlegung grundsätzlich binnen zwei Wochen ab Zustellung
    Zwischen Zustellung und Eingang liegt nur eine Woche.
    erfüllt
  4. 4
    Schriftliche Einlegung
    Lara legt ihren Angriff gegen das bezeichnete Urteil in einem unterschriebenen Schreiben ein.
    erfüllt
  5. 5
    Einlegung beim erkennenden Gericht
    Das Schreiben geht bei dem Gericht ein, das das Urteil erlassen hat.
    erfüllt
BFall B

Lara wird vom Amtsgericht zur Zahlung von 900 Euro verurteilt, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist. Sie verlangt rechtzeitig schriftlich eine erneute Verhandlung beim selben Gericht, erscheint aber trotz ordnungsgemäßer Ladung auch zum neuen Termin nicht, 1woraufhin das Gericht ihren Angriff gegen das erste Urteil wegen dieses Fernbleibens durch ein weiteres Urteil verwirft. Dieses weitere Urteil wird ihr am 8. April 2026 in Deutschland zugestellt. 3Am 15. April 2026, eine Woche nach der Zustellung, 5geht beim selben Amtsgericht 4ein von ihr unterschriebener Brief ein, der das weitere Urteil genau bezeichnet und erklärt, dass sie dagegen vorgeht und eine erneute Verhandlung über die gesamte Klage verlangt.

Trifft „Einspruch gegen Versäumnisurteil“ hier zu?

„Einspruch gegen Versäumnisurteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein zweites Versäumnisurteil

An der Definition geprüft

  1. 1
    Versäumnisurteil gegen die einlegende Partei
    Auch das weitere Urteil richtet sich gegen Lara und beruht auf ihrem Fernbleiben.
    erfüllt
  2. 2
    Kein zweites Versäumnisurteil
    Die Verwerfung des ersten Einspruchs wegen erneuter Säumnis erfolgt durch ein zweites Versäumnisurteil.
    fehlt
  3. 3
    Einlegung grundsätzlich binnen zwei Wochen ab Zustellung
    Der zeitliche Abstand zwischen Zustellung und Eingang beträgt nur eine Woche.
    erfüllt
  4. 4
    Schriftliche Einlegung
    Lara erklärt ihren Angriff gegen das weitere Urteil in einem unterschriebenen Schreiben.
    erfüllt
  5. 5
    Einlegung beim erkennenden Gericht
    Das Schreiben erreicht das Gericht, das auch das weitere Urteil erlassen hat.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerGegen ein wegen erneuter Säumnis erlassenes zweites Versäumnisurteil wird nochmals Einspruch für statthaft gehalten.

RichtigGegen ein zweites Versäumnisurteil ist der Einspruch ausgeschlossen.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Zweiwochenfrist wird bereits ab Verkündung des Urteils berechnet.

RichtigFür den Beginn der regelmäßigen Einspruchsfrist kommt es auf die Zustellung des Urteils an.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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