Definitionen
Einspruch gegen Versäumnisurteil
§ 338 ZPO · ZivilrechtDer Einspruch ist der statthafte Rechtsbehelf der Partei gegen ein gegen sie ergangenes Versäumnisurteil, soweit es sich nicht um ein zweites Versäumnisurteil handelt. Er ist grundsätzlich binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils schriftlich beim erkennenden Gericht einzulegen. Ein zulässiger Einspruch versetzt den Prozess, soweit er reicht, in die Lage vor Eintritt der Säumnis zurück.
Der Einspruch eröffnet bei Zulässigkeit eine Fortsetzung des Prozesses vor demselben Gericht.
- 8. April 2026ZustellungDas erste Versäumnisurteil wird am 8. April 2026 im Inland zugestellt.
- 22. April 2026FristendeDer Einspruch muss spätestens am 22. April 2026 bis 24 Uhr beim erkennenden Gericht eingehen.
- Zustellung Das erste Versäumnisurteil wird am 8. April 2026 im Inland zugestellt.
- Fristende Der Einspruch muss spätestens am 22. April 2026 bis 24 Uhr beim erkennenden Gericht eingehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lara wird vom Amtsgericht erstmals in diesem Verfahren zur Zahlung von 900 Euro verurteilt, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist. Das Urteil wird ihr am 8. April 2026 in Deutschland zugestellt. Am 15. April 2026, eine Woche nach der Zustellung, geht beim selben Amtsgericht ein von ihr unterschriebener Brief ein, der das Urteil genau bezeichnet und erklärt, dass sie dagegen vorgeht und eine erneute Verhandlung über die gesamte Klage verlangt.
Trifft „Einspruch gegen Versäumnisurteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVersäumnisurteil gegen die einlegende ParteiDas wegen ihres Fernbleibens erlassene Urteil richtet sich gegen Lara.
- 2erfülltKein zweites VersäumnisurteilEs handelt sich um das erste Versäumnisurteil und nicht um die Verwerfung eines früheren Einspruchs wegen erneuter Säumnis.
- 3erfülltEinlegung grundsätzlich binnen zwei Wochen ab ZustellungZwischen Zustellung und Eingang liegt nur eine Woche.
- 4erfülltSchriftliche EinlegungLara legt ihren Angriff gegen das bezeichnete Urteil in einem unterschriebenen Schreiben ein.
- 5erfülltEinlegung beim erkennenden GerichtDas Schreiben geht bei dem Gericht ein, das das Urteil erlassen hat.
Lara wird vom Amtsgericht zur Zahlung von 900 Euro verurteilt, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist. Sie verlangt rechtzeitig schriftlich eine erneute Verhandlung beim selben Gericht, erscheint aber trotz ordnungsgemäßer Ladung auch zum neuen Termin nicht, 1woraufhin das Gericht ihren Angriff gegen das erste Urteil wegen dieses Fernbleibens durch ein weiteres Urteil verwirft. Dieses weitere Urteil wird ihr am 8. April 2026 in Deutschland zugestellt. 3Am 15. April 2026, eine Woche nach der Zustellung, 5geht beim selben Amtsgericht 4ein von ihr unterschriebener Brief ein, der das weitere Urteil genau bezeichnet und erklärt, dass sie dagegen vorgeht und eine erneute Verhandlung über die gesamte Klage verlangt.
Trifft „Einspruch gegen Versäumnisurteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVersäumnisurteil gegen die einlegende ParteiAuch das weitere Urteil richtet sich gegen Lara und beruht auf ihrem Fernbleiben.
- 2fehltKein zweites VersäumnisurteilDie Verwerfung des ersten Einspruchs wegen erneuter Säumnis erfolgt durch ein zweites Versäumnisurteil.
- 3erfülltEinlegung grundsätzlich binnen zwei Wochen ab ZustellungDer zeitliche Abstand zwischen Zustellung und Eingang beträgt nur eine Woche.
- 4erfülltSchriftliche EinlegungLara erklärt ihren Angriff gegen das weitere Urteil in einem unterschriebenen Schreiben.
- 5erfülltEinlegung beim erkennenden GerichtDas Schreiben erreicht das Gericht, das auch das weitere Urteil erlassen hat.
Typische Fehler
FehlerGegen ein wegen erneuter Säumnis erlassenes zweites Versäumnisurteil wird nochmals Einspruch für statthaft gehalten.
RichtigGegen ein zweites Versäumnisurteil ist der Einspruch ausgeschlossen.
FehlerDie Zweiwochenfrist wird bereits ab Verkündung des Urteils berechnet.
RichtigFür den Beginn der regelmäßigen Einspruchsfrist kommt es auf die Zustellung des Urteils an.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema