Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Einrede der Vorausklage

§ 771 BGB · Zivilrecht

Die Einrede der Vorausklage ist das Recht des Bürgen, die Befriedigung des Gläubigers so lange zu verweigern, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat und diese erfolglos geblieben ist.

Merksatz

Eine erfolglose Mahnung beim Hauptschuldner ersetzt grundsätzlich keinen erfolglosen Vollstreckungsversuch.

Wie wirkt die Einrede auf die Verjährung?Die Erhebung der Einrede und der erfolglose Vollstreckungsversuch begrenzen den Zeitraum der Hemmung.
  1. Geltendmachung
    Einrede wird erhoben
    Die Frist für den Anspruch gegen den Bürgen läuft vorerst nicht weiter.
  2. Erfolgloser Versuch
    Vollstreckung bleibt erfolglos
    Der gescheiterte Vollstreckungsversuch beim Hauptschuldner beendet diese Hemmung.
  1. Einrede wird erhoben Die Frist für den Anspruch gegen den Bürgen läuft vorerst nicht weiter.
  2. Vollstreckung bleibt erfolglos Der gescheiterte Vollstreckungsversuch beim Hauptschuldner beendet diese Hemmung.
Verjährung gehemmt

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara und Nils haben schriftlich vereinbart, dass Nils als Privatperson für Tims Darlehensschuld gegenüber Mara einsteht. Außer Nils' Versprechen hat Mara keine Sicherheiten; auf eine vorherige Vollstreckung bei Tim hat Nils nicht verzichtet. Der angestellte Tim zahlt das fällige Darlehen nicht zurück, und Mara fordert deshalb Nils zur Zahlung auf. 2Mara hat noch keine Zwangsvollstreckung gegen Tim versucht, und es gibt keine Anzeichen, dass eine solche erfolglos bleiben würde.

Trifft „Einrede der Vorausklage“ hier zu?

„Einrede der Vorausklage“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Inanspruchnahme als Bürge
    Nils soll aufgrund seiner Bürgschaft für Tims Schuld zahlen.
    erfüllt
  2. 2
    Noch kein erfolgloser Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner
    Mara hat den erforderlichen Vollstreckungsversuch gegen Tim noch nicht unternommen.
    erfüllt
BFall B

1Mara und Nils haben schriftlich vereinbart, dass Nils als Privatperson für Tims Darlehensschuld gegenüber Mara einsteht. Außer Nils' Versprechen hat Mara keine Sicherheiten; auf eine vorherige Vollstreckung bei Tim hat Nils nicht verzichtet. Der angestellte Tim zahlt das fällige Darlehen nicht zurück, und Mara fordert deshalb Nils zur Zahlung auf. Zuvor hat eine Gerichtsvollzieherin wegen der gesamten Geldforderung an Tims einziger Wohnung eine Pfändung versucht, aber weder Bargeld noch andere pfändbare Sachen gefunden.

Trifft „Einrede der Vorausklage“ hier zu?

„Einrede der Vorausklage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Noch kein erfolgloser Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner

An der Definition geprüft

  1. 1
    Inanspruchnahme als Bürge
    Nils soll aufgrund seiner Bürgschaft für Tims Schuld zahlen.
    erfüllt
  2. 2
    Noch kein erfolgloser Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner
    Die Gerichtsvollzieherin hat bereits erfolglos versucht, Maras Forderung durch eine Pfändung bei Tim einzutreiben.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Einrede wird als Grund für das Erlöschen der Bürgschaftsforderung behandelt.

RichtigDie Forderung bleibt bestehen; der Bürge darf die Zahlung lediglich vorübergehend verweigern.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Verjährung der Bürgschaftsforderung wird trotz erhobener Einrede unverändert weiterberechnet.

RichtigNach Erhebung der Einrede wird die Zeit bis zum erfolglosen Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.