Definitionen
Einrede der Vorausklage
§ 771 BGB · ZivilrechtDie Einrede der Vorausklage ist das Recht des Bürgen, die Befriedigung des Gläubigers so lange zu verweigern, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat und diese erfolglos geblieben ist.
Eine erfolglose Mahnung beim Hauptschuldner ersetzt grundsätzlich keinen erfolglosen Vollstreckungsversuch.
- GeltendmachungEinrede wird erhobenDie Frist für den Anspruch gegen den Bürgen läuft vorerst nicht weiter.
- Erfolgloser VersuchVollstreckung bleibt erfolglosDer gescheiterte Vollstreckungsversuch beim Hauptschuldner beendet diese Hemmung.
- Einrede wird erhoben Die Frist für den Anspruch gegen den Bürgen läuft vorerst nicht weiter.
- Vollstreckung bleibt erfolglos Der gescheiterte Vollstreckungsversuch beim Hauptschuldner beendet diese Hemmung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara und Nils haben schriftlich vereinbart, dass Nils als Privatperson für Tims Darlehensschuld gegenüber Mara einsteht. Außer Nils' Versprechen hat Mara keine Sicherheiten; auf eine vorherige Vollstreckung bei Tim hat Nils nicht verzichtet. Der angestellte Tim zahlt das fällige Darlehen nicht zurück, und Mara fordert deshalb Nils zur Zahlung auf. 2Mara hat noch keine Zwangsvollstreckung gegen Tim versucht, und es gibt keine Anzeichen, dass eine solche erfolglos bleiben würde.
Trifft „Einrede der Vorausklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltInanspruchnahme als BürgeNils soll aufgrund seiner Bürgschaft für Tims Schuld zahlen.
- 2erfülltNoch kein erfolgloser Vollstreckungsversuch gegen den HauptschuldnerMara hat den erforderlichen Vollstreckungsversuch gegen Tim noch nicht unternommen.
1Mara und Nils haben schriftlich vereinbart, dass Nils als Privatperson für Tims Darlehensschuld gegenüber Mara einsteht. Außer Nils' Versprechen hat Mara keine Sicherheiten; auf eine vorherige Vollstreckung bei Tim hat Nils nicht verzichtet. Der angestellte Tim zahlt das fällige Darlehen nicht zurück, und Mara fordert deshalb Nils zur Zahlung auf. Zuvor hat eine Gerichtsvollzieherin wegen der gesamten Geldforderung an Tims einziger Wohnung eine Pfändung versucht, aber weder Bargeld noch andere pfändbare Sachen gefunden.
Trifft „Einrede der Vorausklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltInanspruchnahme als BürgeNils soll aufgrund seiner Bürgschaft für Tims Schuld zahlen.
- 2fehltNoch kein erfolgloser Vollstreckungsversuch gegen den HauptschuldnerDie Gerichtsvollzieherin hat bereits erfolglos versucht, Maras Forderung durch eine Pfändung bei Tim einzutreiben.
Typische Fehler
FehlerDie Einrede wird als Grund für das Erlöschen der Bürgschaftsforderung behandelt.
RichtigDie Forderung bleibt bestehen; der Bürge darf die Zahlung lediglich vorübergehend verweigern.
FehlerDie Verjährung der Bürgschaftsforderung wird trotz erhobener Einrede unverändert weiterberechnet.
RichtigNach Erhebung der Einrede wird die Zeit bis zum erfolglosen Vollstreckungsversuch gegen den Hauptschuldner nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata