Definitionen
Einrede der Anfechtbarkeit
§ 770 Abs. 1 BGB · ZivilrechtDer Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dem Hauptschuldner das Recht zusteht, das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft anzufechten, da mit einer erfolgreichen Anfechtung die Hauptschuld rückwirkend entfiele.
Schon das fortbestehende Anfechtungsrecht des Hauptschuldners erlaubt dem Bürgen, die Zahlung vorläufig zu verweigern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Vor einer Woche kaufte Ben von einem Händler ein Bild, weil dieser ihm bewusst wahrheitswidrig erklärte, es sei ein Original eines bekannten Malers. Clara versprach dem Händler in einer eigenhändig unterschriebenen Erklärung, für Bens Kaufpreisschuld einzustehen. Erst gestern erfuhr Ben von der Täuschung; seitdem hat er sich gegenüber dem Händler noch nicht dazu geäußert. Ben hat den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, und der Händler fordert nun Clara zur Zahlung auf.
Trifft „Einrede der Anfechtbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStellung als BürgeClara hat gegenüber dem Händler eine formwirksame Bürgschaft für Bens Kaufpreisschuld übernommen.
- 2erfülltFortbestehendes Anfechtungsrecht des HauptschuldnersBen kann seine auf dem Betrug beruhende Vertragserklärung noch fristgerecht wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Vor einer Woche kaufte Ben von einem Händler ein Bild, weil dieser ihm bewusst wahrheitswidrig erklärte, es sei ein Original eines bekannten Malers. 1Clara versprach dem Händler in einer eigenhändig unterschriebenen Erklärung, für Bens Kaufpreisschuld einzustehen. Gestern erfuhr Ben von der Täuschung und erklärte dem Händler ausdrücklich, dass er den Kauf endgültig gelten lasse, obwohl er wisse, dass er ihn wegen der Täuschung rückgängig machen könne. Ben hat den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, und der Händler fordert nun Clara zur Zahlung auf.
Trifft „Einrede der Anfechtbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStellung als BürgeClara hat gegenüber dem Händler eine formwirksame Bürgschaft für Bens Kaufpreisschuld übernommen.
- 2fehltFortbestehendes Anfechtungsrecht des HauptschuldnersBen hat den Kauf in Kenntnis seines Anfechtungsrechts bestätigt, sodass die Anfechtung nach § 144 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist.
Typische Fehler
FehlerDas Anfechtungsrecht des Hauptschuldners wird so behandelt, als lasse es die Bürgschaftsschuld bereits endgültig entfallen.
RichtigDas Anfechtungsrecht begründet zunächst nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht des Bürgen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata