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Einsatzstrafe

§ 54 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Die Einsatzstrafe ist die schwerste der im Rahmen der Gesamtstrafenbildung einzubeziehenden Einzelstrafen, die gemäß § 54 Abs. 1 S. 2 StGB als Ausgangspunkt der Gesamtstrafenbildung dient und durch Erhöhung – jedoch nicht bis zur Summe der Einzelstrafen – zur Gesamtstrafe führt.

Merksatz

Die schwerste Einzelstrafe ist der Ausgangspunkt, der für die Gesamtstrafe erhöht wird.

Wie entsteht die Gesamtstrafe?Die Einsatzstrafe ist der zweite Schritt: Sie ist der Ausgangspunkt, von dem aus erhöht wird.
  1. 1
    Einzelstrafen festsetzen
    Für jede Tat wird eine eigene Strafe bestimmt.
  2. 2
    Einsatzstrafe bestimmen
    Die schwerste Einzelstrafe ist der Ausgangspunkt.
  3. 3
    Erhöhen
    Die Einsatzstrafe wird erhöht, Täter und Taten werden zusammen gewürdigt.
  4. 4
    Gesamtstrafe
    Sie bleibt unter der Summe der Einzelstrafen.
  1. 1
    Einzelstrafen festsetzen Für jede Tat wird eine eigene Strafe bestimmt.
  2. 2
    Einsatzstrafe bestimmen Die schwerste Einzelstrafe ist der Ausgangspunkt.
  3. 3
    Erhöhen Die Einsatzstrafe wird erhöht, Täter und Taten werden zusammen gewürdigt.
  4. 4
    Gesamtstrafe Sie bleibt unter der Summe der Einzelstrafen.
Einsatzstrafe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Gericht verurteilt Nora in einem Urteil wegen drei Taten. Es setzt für einen Diebstahl acht Monate, 2für einen Betrug ein Jahr und für eine Körperverletzung sechs Monate Freiheitsstrafe fest. 1Aus diesen Strafen ist eine Gesamtstrafe zu bilden. Zu beurteilen ist die Strafe von einem Jahr für den Betrug.

Trifft „Einsatzstrafe“ hier zu?

„Einsatzstrafe“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    In die Gesamtstrafe einzubeziehende Einzelstrafe
    Die Strafe für den Betrug gehört zu den Strafen, aus denen die Gesamtstrafe gebildet wird.
    erfüllt
  2. 2
    Schwerste dieser Einzelstrafen
    Ein Jahr ist die höchste der drei Freiheitsstrafen.
    erfüllt
BFall B

Ein Gericht verurteilt Nora in einem Urteil wegen drei Taten. Es setzt für einen Diebstahl acht Monate, für einen Betrug ein Jahr und für eine Körperverletzung sechs Monate Freiheitsstrafe fest. 1Aus diesen Strafen ist eine Gesamtstrafe zu bilden. Zu beurteilen ist die Strafe von acht Monaten für den Diebstahl.

Trifft „Einsatzstrafe“ hier zu?

„Einsatzstrafe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schwerste dieser Einzelstrafen

An der Definition geprüft

  1. 1
    In die Gesamtstrafe einzubeziehende Einzelstrafe
    Auch die Strafe für den Diebstahl fließt in die Gesamtstrafe ein.
    erfüllt
  2. 2
    Schwerste dieser Einzelstrafen
    Die Strafe von einem Jahr für den Betrug ist höher als acht Monate.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Gesamtstrafe wird durch Addition der Einzelstrafen gebildet.

RichtigDie Einsatzstrafe wird erhöht; die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen.

Verwechslung

FehlerBei Strafen verschiedener Art wird die Einsatzstrafe allein nach der Zahl der Tage oder Tagessätze bestimmt.

RichtigBei Strafen verschiedener Art ist die ihrer Art nach schwerste Strafe zu erhöhen.

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