Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Einrede des Eigenbedarfs

§ 519 BGB · Zivilrecht

Die Einrede des Eigenbedarfs gemäß § 519 BGB berechtigt den Schenker, die Erfüllung eines Schenkungsversprechens zu verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Versprechen zu erfüllen, ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird.

Merksatz

Entscheidend ist die Gefährdung des angemessenen eigenen oder gesetzlich geschuldeten Unterhalts, nicht erst eingetretene Bedürftigkeit.

Leistung verweigern oder zurückfordern?Der Leistungsstand trennt die Einrede von der Rückforderung; für die Rückforderung gelten weitere Voraussetzungen.
Einrede des Eigenbedarfs
Rückforderung wegen Verarmung
Leistungsstand
Die versprochene Leistung steht noch aus.
Eine Schenkungsleistung ist bereits erfolgt.
Rechtsfolge
Der Schenker darf die Leistung verweigern.
Anspruch auf Rückgewähr nach Bereicherungsrecht gemäß § 528 Abs. 1 BGB.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara hat ihrer Freundin notariell 6.000 Euro als Geschenk versprochen und noch nichts gezahlt. In den nächsten vier Monaten hat sie wegen einer unerwarteten Auftragsflaute kein Einkommen; danach stehen ihr aus einem fest vereinbarten Auftrag wieder monatlich 3.000 Euro für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung. 2Sie hat nur 6.000 Euro auf dem Konto und kein weiteres Vermögen. Für Miete, Essen und Krankenversicherung benötigt sie monatlich 1.500 Euro; weitere Verpflichtungen hat sie nicht.

Trifft „Einrede des Eigenbedarfs“ hier zu?

„Einrede des Eigenbedarfs“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Noch zu erfüllendes Schenkungsversprechen
    Das formwirksame Versprechen ist noch nicht erfüllt.
    erfüllt
  2. 2
    Unterhaltsgefährdung durch die Leistung bei Berücksichtigung sonstiger Verpflichtungen
    Die Zahlung würde Mara sämtliche Mittel entziehen, die sie bis zum nächsten Einkommen für ihren angemessenen Unterhalt benötigt.
    erfüllt
BFall B

1Mara hat ihrer Freundin notariell 6.000 Euro als Geschenk versprochen und noch nichts gezahlt. In den nächsten vier Monaten hat sie wegen einer unerwarteten Auftragsflaute kein Einkommen; danach stehen ihr aus einem fest vereinbarten Auftrag wieder monatlich 3.000 Euro für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung. Sie hat 60.000 Euro auf dem Konto und kein weiteres Vermögen. Für Miete, Essen und Krankenversicherung benötigt sie monatlich 1.500 Euro; weitere Verpflichtungen hat sie nicht.

Trifft „Einrede des Eigenbedarfs“ hier zu?

„Einrede des Eigenbedarfs“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unterhaltsgefährdung durch die Leistung bei Berücksichtigung sonstiger Verpflichtungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Noch zu erfüllendes Schenkungsversprechen
    Das formwirksame Versprechen ist noch nicht erfüllt.
    erfüllt
  2. 2
    Unterhaltsgefährdung durch die Leistung bei Berücksichtigung sonstiger Verpflichtungen
    Nach der Zahlung verbleiben 54.000 Euro, die den Unterhaltsbedarf von 6.000 Euro bis zum nächsten Einkommen deutlich übersteigen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Einrede wird ein Anspruch auf Rückgabe eines bereits geleisteten Geschenks hergeleitet.

RichtigDie Einrede erlaubt nur, eine noch ausstehende Leistung zu verweigern; eine Rückforderung ist gesondert, insbesondere nach § 528 BGB, zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.