Definitionen
Einrede des Eigenbedarfs
§ 519 BGB · ZivilrechtDie Einrede des Eigenbedarfs gemäß § 519 BGB berechtigt den Schenker, die Erfüllung eines Schenkungsversprechens zu verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Versprechen zu erfüllen, ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird.
Entscheidend ist die Gefährdung des angemessenen eigenen oder gesetzlich geschuldeten Unterhalts, nicht erst eingetretene Bedürftigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara hat ihrer Freundin notariell 6.000 Euro als Geschenk versprochen und noch nichts gezahlt. In den nächsten vier Monaten hat sie wegen einer unerwarteten Auftragsflaute kein Einkommen; danach stehen ihr aus einem fest vereinbarten Auftrag wieder monatlich 3.000 Euro für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung. 2Sie hat nur 6.000 Euro auf dem Konto und kein weiteres Vermögen. Für Miete, Essen und Krankenversicherung benötigt sie monatlich 1.500 Euro; weitere Verpflichtungen hat sie nicht.
Trifft „Einrede des Eigenbedarfs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNoch zu erfüllendes SchenkungsversprechenDas formwirksame Versprechen ist noch nicht erfüllt.
- 2erfülltUnterhaltsgefährdung durch die Leistung bei Berücksichtigung sonstiger VerpflichtungenDie Zahlung würde Mara sämtliche Mittel entziehen, die sie bis zum nächsten Einkommen für ihren angemessenen Unterhalt benötigt.
1Mara hat ihrer Freundin notariell 6.000 Euro als Geschenk versprochen und noch nichts gezahlt. In den nächsten vier Monaten hat sie wegen einer unerwarteten Auftragsflaute kein Einkommen; danach stehen ihr aus einem fest vereinbarten Auftrag wieder monatlich 3.000 Euro für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung. Sie hat 60.000 Euro auf dem Konto und kein weiteres Vermögen. Für Miete, Essen und Krankenversicherung benötigt sie monatlich 1.500 Euro; weitere Verpflichtungen hat sie nicht.
Trifft „Einrede des Eigenbedarfs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNoch zu erfüllendes SchenkungsversprechenDas formwirksame Versprechen ist noch nicht erfüllt.
- 2fehltUnterhaltsgefährdung durch die Leistung bei Berücksichtigung sonstiger VerpflichtungenNach der Zahlung verbleiben 54.000 Euro, die den Unterhaltsbedarf von 6.000 Euro bis zum nächsten Einkommen deutlich übersteigen.
Typische Fehler
FehlerAus der Einrede wird ein Anspruch auf Rückgabe eines bereits geleisteten Geschenks hergeleitet.
RichtigDie Einrede erlaubt nur, eine noch ausstehende Leistung zu verweigern; eine Rückforderung ist gesondert, insbesondere nach § 528 BGB, zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema