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Einreden des Übernehmers

§ 417 BGB · Zivilrecht

Der Übernehmer einer Schuld kann dem Gläubiger gemäß § 417 BGB alle Einwendungen und Einreden aus dem übernommenen Schuldverhältnis, nicht aber aus dem Grundverhältnis der Schuldübernahme zwischen ihm und dem bisherigen Schuldner entgegenhalten. Mit einer Forderung des bisherigen Schuldners kann er nicht aufrechnen.

Merksatz

Die Schuldübernahme trennt die Abwehr des Gläubigeranspruchs von den internen Abreden mit dem bisherigen Schuldner.

Welche Beziehungen trennt § 417 BGB?Gezeigt ist eine vertragliche Ausgangsschuld. Einwendungen aus dem Ausgangsvertrag sind von solchen aus der internen Übernahmeabrede zu unterscheiden.
AusgangsvertragInterne AbredeÜbernommeneForderungGGläubigerSBisherigerSchuldnerUÜbernehmer123GGläubigerSBisherigerSchuldnerUÜbernehmer
1
Ausgangsvertrag
Einwendungen aus diesem Vertrag können dem Übernehmer auch gegenüber dem Gläubiger helfen.
2
Interne Abrede
Hieraus kann der Übernehmer keine Einwendungen gegen den Gläubiger ableiten.
3
Übernommene Forderung
Der Übernehmer kann Einwendungen aus dem bisherigen Schuldverhältnis geltend machen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Clara verkauft Ben eine Maschine für 5.000 Euro und vereinbart mit ihm, dass der Preis erst sechs Monate nach der Lieferung zu zahlen ist. Unmittelbar nach der Lieferung 1tritt Nora durch eine Vereinbarung mit Clara an Bens Stelle als Schuldnerin des Kaufpreises. Als Clara sofort Zahlung verlangt, 3verweist Nora allein auf den zwischen Clara und Ben vereinbarten späteren Zahlungstermin.

Trifft „Einreden des Übernehmers“ hier zu?

„Einreden des Übernehmers“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übernahme einer Schuld
    Nora übernimmt durch Vertrag mit der Gläubigerin Claras Forderung gegen Ben als eigene Schuld.
    erfüllt
  2. 2
    Einwendung aus dem übernommenen statt dem internen Schuldverhältnis
    Die fehlende Fälligkeit beruht auf dem ursprünglichen Kaufvertrag zwischen Clara und Ben.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Aufrechnung mit einer Forderung des bisherigen Schuldners
    Nora macht nur die fehlende Fälligkeit geltend und verwendet keine Forderung Bens zur Aufrechnung.
    erfüllt
BFall B

Clara verkauft Ben eine Maschine für 5.000 Euro; der Preis ist bei der Lieferung zu zahlen. Nach der Lieferung 1tritt Nora durch eine Vereinbarung mit Clara an Bens Stelle als Schuldnerin des Kaufpreises. Ben und Nora vereinbaren zusätzlich nur untereinander, dass Nora erst in sechs Monaten zahlen soll; Clara ist daran nicht beteiligt. Als Clara sofort Zahlung verlangt, 3beruft sich Nora allein auf ihre Abrede mit Ben.

Trifft „Einreden des Übernehmers“ hier zu?

„Einreden des Übernehmers“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einwendung aus dem übernommenen statt dem internen Schuldverhältnis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übernahme einer Schuld
    Nora übernimmt durch Vertrag mit der Gläubigerin Claras Forderung gegen Ben als eigene Schuld.
    erfüllt
  2. 2
    Einwendung aus dem übernommenen statt dem internen Schuldverhältnis
    Der spätere Zahlungstermin ist nur intern zwischen Nora und Ben vereinbart und kann Clara nicht entgegengehalten werden.
    fehlt
  3. 3
    Keine Aufrechnung mit einer Forderung des bisherigen Schuldners
    Nora beruft sich auf einen Zahlungstermin und rechnet nicht mit einer Forderung Bens auf.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDem Übernehmer wird erlaubt, mit einer weiterhin dem bisherigen Schuldner zustehenden Gegenforderung aufzurechnen.

RichtigDie Schuldübernahme allein berechtigt nicht zur Aufrechnung mit einer Forderung des bisherigen Schuldners.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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