Definitionen
Einreden des Übernehmers
§ 417 BGB · ZivilrechtDer Übernehmer einer Schuld kann dem Gläubiger gemäß § 417 BGB alle Einwendungen und Einreden aus dem übernommenen Schuldverhältnis, nicht aber aus dem Grundverhältnis der Schuldübernahme zwischen ihm und dem bisherigen Schuldner entgegenhalten. Mit einer Forderung des bisherigen Schuldners kann er nicht aufrechnen.
Die Schuldübernahme trennt die Abwehr des Gläubigeranspruchs von den internen Abreden mit dem bisherigen Schuldner.
Fälle zum Selbstprüfen
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2Clara verkauft Ben eine Maschine für 5.000 Euro und vereinbart mit ihm, dass der Preis erst sechs Monate nach der Lieferung zu zahlen ist. Unmittelbar nach der Lieferung 1tritt Nora durch eine Vereinbarung mit Clara an Bens Stelle als Schuldnerin des Kaufpreises. Als Clara sofort Zahlung verlangt, 3verweist Nora allein auf den zwischen Clara und Ben vereinbarten späteren Zahlungstermin.
Trifft „Einreden des Übernehmers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbernahme einer SchuldNora übernimmt durch Vertrag mit der Gläubigerin Claras Forderung gegen Ben als eigene Schuld.
- 2erfülltEinwendung aus dem übernommenen statt dem internen SchuldverhältnisDie fehlende Fälligkeit beruht auf dem ursprünglichen Kaufvertrag zwischen Clara und Ben.
- 3erfülltKeine Aufrechnung mit einer Forderung des bisherigen SchuldnersNora macht nur die fehlende Fälligkeit geltend und verwendet keine Forderung Bens zur Aufrechnung.
Clara verkauft Ben eine Maschine für 5.000 Euro; der Preis ist bei der Lieferung zu zahlen. Nach der Lieferung 1tritt Nora durch eine Vereinbarung mit Clara an Bens Stelle als Schuldnerin des Kaufpreises. Ben und Nora vereinbaren zusätzlich nur untereinander, dass Nora erst in sechs Monaten zahlen soll; Clara ist daran nicht beteiligt. Als Clara sofort Zahlung verlangt, 3beruft sich Nora allein auf ihre Abrede mit Ben.
Trifft „Einreden des Übernehmers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbernahme einer SchuldNora übernimmt durch Vertrag mit der Gläubigerin Claras Forderung gegen Ben als eigene Schuld.
- 2fehltEinwendung aus dem übernommenen statt dem internen SchuldverhältnisDer spätere Zahlungstermin ist nur intern zwischen Nora und Ben vereinbart und kann Clara nicht entgegengehalten werden.
- 3erfülltKeine Aufrechnung mit einer Forderung des bisherigen SchuldnersNora beruft sich auf einen Zahlungstermin und rechnet nicht mit einer Forderung Bens auf.
Typische Fehler
FehlerDem Übernehmer wird erlaubt, mit einer weiterhin dem bisherigen Schuldner zustehenden Gegenforderung aufzurechnen.
RichtigDie Schuldübernahme allein berechtigt nicht zur Aufrechnung mit einer Forderung des bisherigen Schuldners.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema