Definitionen
Einrede
§ 214 BGB · ZivilrechtDie Einrede ist ein dem Schuldner zustehendes Leistungsverweigerungsrecht, das die Durchsetzbarkeit eines an sich bestehenden Anspruchs dauerhaft (peremptorische Einrede, z. B. Verjährung, § 214 BGB) oder vorübergehend (dilatorische Einrede, z. B. § 320 BGB) hemmt und nur auf Geltendmachung des Berechtigten wirkt.
Ob eine Einrede hilft, hängt nicht nur vom Leistungsverweigerungsrecht, sondern auch vom Verhalten des Schuldners ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena hat vor fünf Jahren beim Fahrradhändler ein Fahrrad gekauft und mitgenommen; sie sollte den Kaufpreis noch am selben Tag zahlen. Der Händler kennt seitdem ihren Namen und ihre Anschrift; Lena hat nichts bezahlt, und es gab weder Gespräche über die Zahlung noch gerichtliche Schritte. Jetzt verlangt der Händler das Geld, doch Lena erklärt, seit dem Kauf sei zu viel Zeit vergangen, und verweigert deshalb die Zahlung.
Trifft „Einrede“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAn sich bestehender AnspruchDer Kauf hat einen Zahlungsanspruch begründet, der mangels Zahlung weiterhin besteht.
- 2erfülltLeistungsverweigerungsrecht des SchuldnersDie regelmäßige Verjährungsfrist ist abgelaufen, sodass Lena die Zahlung nach § 214 Abs. 1 BGB verweigern darf.
- 3erfülltGeltendmachung als Voraussetzung der WirkungLena beruft sich ausdrücklich auf den Zeitablauf als Grund für ihre Zahlungsverweigerung.
Lena hat vor zwei Jahren 1beim Fahrradhändler ein Fahrrad gekauft und mitgenommen; sie sollte den Kaufpreis noch am selben Tag zahlen. Der Händler kennt seitdem ihren Namen und ihre Anschrift; Lena hat nichts bezahlt, und es gab weder Gespräche über die Zahlung noch gerichtliche Schritte. Jetzt verlangt der Händler das Geld, doch 3Lena erklärt, seit dem Kauf sei zu viel Zeit vergangen, und verweigert deshalb die Zahlung.
Trifft „Einrede“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAn sich bestehender AnspruchDer Kauf hat einen Zahlungsanspruch begründet, der mangels Zahlung weiterhin besteht.
- 2fehltLeistungsverweigerungsrecht des SchuldnersZwei Jahre nach dem Kauf ist die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen.
- 3erfülltGeltendmachung als Voraussetzung der WirkungLena beruft sich auf den Zeitablauf; diese Erklärung ersetzt aber nicht das fehlende Leistungsverweigerungsrecht.
Typische Fehler
FehlerDie Verjährung wird als Erlöschen des Zahlungsanspruchs behandelt.
RichtigDer Zahlungsanspruch bleibt bestehen; die Verjährung eröffnet lediglich die Möglichkeit, seine Durchsetzung abzuwehren.
FehlerEine Zahlung auf einen verjährten Anspruch wird zurückgefordert, weil der Schuldner die Verjährung nicht kannte.
RichtigDie Unkenntnis der Verjährung ermöglicht keine Rückforderung einer Zahlung auf den verjährten Anspruch.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema