Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Einfacher Gesetzesvorbehalt

Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG · Öffentliches Recht

Ein einfacher Gesetzesvorbehalt liegt vor, wenn das Grundgesetz selbst ausdrücklich bestimmt, dass ein Grundrecht durch oder aufgrund eines (einfachen) Gesetzes eingeschränkt werden darf, ohne dabei besondere inhaltliche Anforderungen an dieses Gesetz zu stellen (z.B. 'durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes'). Im Unterschied zum qualifizierten Gesetzesvorbehalt enthält der einfache Vorbehalt keine verfassungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Zweck, Mittel oder Ausmaß der Einschränkung.

Merksatz

Auch ohne besondere Vorgaben des Vorbehalts bleibt für den Grundrechtseingriff eine gesetzliche Grundlage erforderlich.

Was unterscheidet die Gesetzesvorbehalte?Beide verlangen eine gesetzliche Grundlage. Der Unterschied liegt in zusätzlichen inhaltlichen Vorgaben der Eingriffserlaubnis; allgemeine Verfassungsgrenzen gelten bei beiden.
Einfacher Gesetzesvorbehalt
Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
Gesetzliche Grundlage
Ein Gesetz muss den Eingriff tragen.
Ein Gesetz muss den Eingriff tragen.
Zusätzliche Vorgaben
Die Erlaubnis stellt keine besonderen inhaltlichen Anforderungen.
Die Erlaubnis enthält besondere Bedingungen, etwa zu zulässigen Zwecken.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der Bundestag berät über ein Gesetz, das Blutentnahmen zur Aufklärung von Straftaten erlaubt. Das Grundgesetz gestattet ausdrücklich Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit auf gesetzlicher Grundlage. Die betreffende Erlaubnis nennt keine besonderen inhaltlichen Bedingungen für das Gesetz.

Trifft „Einfacher Gesetzesvorbehalt“ hier zu?

„Einfacher Gesetzesvorbehalt“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausdrückliche Einschränkungserlaubnis im Grundgesetz
    Die Erlaubnis zur Einschränkung steht ausdrücklich im Grundgesetz.
    erfüllt
  2. 2
    Einschränkung durch oder aufgrund eines Gesetzes
    Die Erlaubnis erfasst Eingriffe, die auf einem Gesetz beruhen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine besonderen inhaltlichen Anforderungen an das Gesetz
    Die Eingriffserlaubnis selbst enthält keine zusätzlichen inhaltlichen Vorgaben.
    erfüllt
BFall B

Der Bundestag berät über ein Gesetz, das Deutschen bei Seuchengefahr einen Umzug in bestimmte deutsche Städte verbieten soll. Das Grundgesetz erlaubt ausdrücklich, die freie Wahl des Wohnorts durch ein Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage einzuschränken. Die betreffende Erlaubnis nennt abschließend bestimmte Fälle, darunter die Bekämpfung einer Seuchengefahr.

Trifft „Einfacher Gesetzesvorbehalt“ hier zu?

„Einfacher Gesetzesvorbehalt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine besonderen inhaltlichen Anforderungen an das Gesetz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausdrückliche Einschränkungserlaubnis im Grundgesetz
    Das Grundgesetz sieht die Einschränkung der Freizügigkeit ausdrücklich vor.
    erfüllt
  2. 2
    Einschränkung durch oder aufgrund eines Gesetzes
    Die Einschränkung darf unmittelbar durch ein Gesetz oder auf dessen Grundlage erfolgen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine besonderen inhaltlichen Anforderungen an das Gesetz
    Die Beschränkung auf bestimmte Fälle stellt eine besondere inhaltliche Anforderung dar und kennzeichnet einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEs wird angenommen, der Eingriff müsse stets unmittelbar durch das Gesetz selbst erfolgen.

RichtigDer Vorbehalt kann auch Eingriffe auf gesetzlicher Grundlage erlauben, etwa durch eine entsprechend ermächtigte Behörde.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.