Definitionen
Einfacher Gesetzesvorbehalt
Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG · Öffentliches RechtEin einfacher Gesetzesvorbehalt liegt vor, wenn das Grundgesetz selbst ausdrücklich bestimmt, dass ein Grundrecht durch oder aufgrund eines (einfachen) Gesetzes eingeschränkt werden darf, ohne dabei besondere inhaltliche Anforderungen an dieses Gesetz zu stellen (z.B. 'durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes'). Im Unterschied zum qualifizierten Gesetzesvorbehalt enthält der einfache Vorbehalt keine verfassungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Zweck, Mittel oder Ausmaß der Einschränkung.
Auch ohne besondere Vorgaben des Vorbehalts bleibt für den Grundrechtseingriff eine gesetzliche Grundlage erforderlich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der Bundestag berät über ein Gesetz, das Blutentnahmen zur Aufklärung von Straftaten erlaubt. Das Grundgesetz gestattet ausdrücklich Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit auf gesetzlicher Grundlage. Die betreffende Erlaubnis nennt keine besonderen inhaltlichen Bedingungen für das Gesetz.
Trifft „Einfacher Gesetzesvorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusdrückliche Einschränkungserlaubnis im GrundgesetzDie Erlaubnis zur Einschränkung steht ausdrücklich im Grundgesetz.
- 2erfülltEinschränkung durch oder aufgrund eines GesetzesDie Erlaubnis erfasst Eingriffe, die auf einem Gesetz beruhen.
- 3erfülltKeine besonderen inhaltlichen Anforderungen an das GesetzDie Eingriffserlaubnis selbst enthält keine zusätzlichen inhaltlichen Vorgaben.
Der Bundestag berät über ein Gesetz, das Deutschen bei Seuchengefahr einen Umzug in bestimmte deutsche Städte verbieten soll. Das Grundgesetz erlaubt ausdrücklich, die freie Wahl des Wohnorts durch ein Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage einzuschränken. Die betreffende Erlaubnis nennt abschließend bestimmte Fälle, darunter die Bekämpfung einer Seuchengefahr.
Trifft „Einfacher Gesetzesvorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusdrückliche Einschränkungserlaubnis im GrundgesetzDas Grundgesetz sieht die Einschränkung der Freizügigkeit ausdrücklich vor.
- 2erfülltEinschränkung durch oder aufgrund eines GesetzesDie Einschränkung darf unmittelbar durch ein Gesetz oder auf dessen Grundlage erfolgen.
- 3fehltKeine besonderen inhaltlichen Anforderungen an das GesetzDie Beschränkung auf bestimmte Fälle stellt eine besondere inhaltliche Anforderung dar und kennzeichnet einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, der Eingriff müsse stets unmittelbar durch das Gesetz selbst erfolgen.
RichtigDer Vorbehalt kann auch Eingriffe auf gesetzlicher Grundlage erlauben, etwa durch eine entsprechend ermächtigte Behörde.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata