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Einfacher Bebauungsplan

§ 30 Abs. 3 BauGB · Öffentliches Recht

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der auch unter Einbeziehung sonstiger baurechtlicher Vorschriften nicht die Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB enthält, insbesondere keine Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen kumulativ aufweist; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB.

Merksatz

Nicht geregelte Zulässigkeitsfragen richten sich ergänzend nach den Vorschriften für Innenbereich oder Außenbereich.

Einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan?Beide Pläne binden mit ihren Festsetzungen. Beim einfachen Plan ergänzen § 34 oder § 35 BauGB die Prüfung.
Einfacher Bebauungsplan
Qualifizierter Bebauungsplan
Mindestfestsetzungen
Auch zusammen mit anderen baurechtlichen Vorschriften nicht vollständig.
Alle vier Bereiche sind abgedeckt, gegebenenfalls zusammen mit anderen baurechtlichen Vorschriften.
Prüfungsmaßstab
Planfestsetzungen sowie ergänzend § 34 oder § 35 BauGB.
Planfestsetzungen und gesicherte Erschließung nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Gemeinde erlässt für ein Wohnviertel einen Bebauungsplan. 2Dieser legt nur fest, dass das Viertel ein allgemeines Wohngebiet ist; zur Größe der Bebauung, zu den bebaubaren Grundstücksteilen und zu den örtlichen Straßen enthält er keine Vorgaben. Auch andere baurechtliche Vorschriften ergänzen diese fehlenden Vorgaben nicht.

Trifft „Einfacher Bebauungsplan“ hier zu?

„Einfacher Bebauungsplan“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bebauungsplan
    Die Gemeinde hat das Gebiet durch einen Bebauungsplan geregelt.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestfestsetzungen auch mit ergänzenden Vorschriften unvollständig
    Mehrere erforderliche Festsetzungen fehlen und werden auch nicht durch andere baurechtliche Vorschriften ergänzt.
    erfüllt
BFall B

1Die Gemeinde erlässt für ein Wohnviertel einen Bebauungsplan. Dieser legt fest, dass das Viertel ein allgemeines Wohngebiet ist, wie viel Grundstücksfläche bebaut werden darf und wie hoch die Gebäude sein dürfen. Außerdem bestimmt er die bebaubaren Grundstücksteile und die Flächen für die örtlichen Straßen.

Trifft „Einfacher Bebauungsplan“ hier zu?

„Einfacher Bebauungsplan“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mindestfestsetzungen auch mit ergänzenden Vorschriften unvollständig

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bebauungsplan
    Die Gemeinde hat das Gebiet durch einen Bebauungsplan geregelt.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestfestsetzungen auch mit ergänzenden Vorschriften unvollständig
    Der Plan selbst enthält bereits alle vier erforderlichen Festsetzungsbereiche und ist damit qualifiziert.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Plan wird schon deshalb als einfach eingeordnet, weil er selbst nicht alle Mindestfestsetzungen enthält.

RichtigZusätzlich ist zu prüfen, ob andere baurechtliche Vorschriften die fehlenden Mindestfestsetzungen ergänzen.

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