Definitionen
Einfügen in die nähere Umgebung
§ 34 I BauGB · Öffentliches RechtEin Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich ein, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, innerhalb des durch die vorhandene Bebauung geprägten Rahmens hält; maßgeblich ist dabei die tatsächlich vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung als Referenzrahmen. Auch ein Vorhaben, das diesen Rahmen überschreitet, kann sich einfügen, wenn es weder selbst noch infolge seiner Vorbildwirkung bodenrechtlich beachtliche Spannungen begründet oder vorhandene Spannungen erhöht. In beiden Fällen muss das Gebot der Rücksichtnahme gewahrt sein.
Entscheidend ist die vorhandene Bebauung, nicht eine gewünschte künftige Gestaltung des Viertels.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In einem dicht bebauten Straßenabschnitt ohne Bebauungsplan wechseln sich Mehrfamilienwohnhäuser, Büros und mehrere Metallfabriken mit Stanzmaschinen ab. Die Fabrikhallen sind eingeschossig, acht Meter hoch, 30 Meter lang und 20 Meter breit, stehen frei und beginnen fünf Meter hinter dem Gehweg. Auf einer Baulücke soll eine weitere Metallfabrik mit gleichen Maschinen und Betriebszeiten eine ebenso große, ebenfalls eingeschossige und frei stehende Halle fünf Meter hinter dem Gehweg erhalten. Mit dem vorgesehenen Schallschutz läge die gesamte Geräuschbelastung aller Fabriken an den Fenstern der benachbarten Wohnhäuser tagsüber bei höchstens 40 Dezibel; nachts wird in keiner Fabrik gearbeitet.
Trifft „Einfügen in die nähere Umgebung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArt, Maß, Bauweise und zu überbauende GrundstücksflächeDie geplante Halle entspricht den vorhandenen Fabriken in Nutzungsart, Nutzungsmaß, Bauweise und überbauter Fläche.
- 2erfülltTatsächliche nähere Bebauung als ReferenzrahmenDie tatsächlich vorhandenen Gebäude bilden den örtlichen Bezugsrahmen.
- 3erfülltRahmenwahrung oder spannungsfreie RahmenüberschreitungDas Vorhaben hält den durch die vorhandenen Fabriken geprägten Rahmen ein.
- 4erfülltWahrung des RücksichtnahmegebotsDie geringe Gesamtbelastung am Tag und die nächtliche Betriebsruhe verursachen hier keine unzumutbare Lärmbelastung.
In einem dicht bebauten Straßenabschnitt ohne Bebauungsplan wechseln sich Mehrfamilienwohnhäuser, Büros und mehrere Metallfabriken mit Stanzmaschinen ab. Die Fabrikhallen sind eingeschossig, acht Meter hoch, 30 Meter lang und 20 Meter breit, stehen frei und beginnen fünf Meter hinter dem Gehweg. Auf einer Baulücke soll eine weitere Metallfabrik mit gleichen Maschinen und Betriebszeiten eine ebenso große, ebenfalls eingeschossige und frei stehende Halle fünf Meter hinter dem Gehweg erhalten. Durch eine offene Hallenseite würde die neue Fabrik an den Fenstern des direkt benachbarten Wohnhauses werktags von 8 bis 16 Uhr durchschnittlich 85 Dezibel verursachen; nachts wird in keiner Fabrik gearbeitet.
Trifft „Einfügen in die nähere Umgebung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArt, Maß, Bauweise und zu überbauende GrundstücksflächeDie geplante Halle entspricht den vorhandenen Fabriken in den vier Beurteilungskriterien.
- 2erfülltTatsächliche nähere Bebauung als ReferenzrahmenMaßstab sind die tatsächlich vorhandenen Gebäude im Straßenabschnitt.
- 3erfülltRahmenwahrung oder spannungsfreie RahmenüberschreitungNutzungsart, Abmessungen, Bauweise und überbaute Fläche bleiben im vorhandenen Rahmen.
- 4fehltWahrung des RücksichtnahmegebotsDie werktägliche Dauerbelastung von 85 Dezibel am Wohnhaus ist auch in dieser industriell geprägten Umgebung unzumutbar.
Typische Fehler
FehlerJede Überschreitung des Umgebungsrahmens wird als fehlendes Einfügen behandelt.
RichtigEine Rahmenüberschreitung kann mit dem Einfügen vereinbar sein, wenn weder das Vorhaben selbst noch seine Vorbildwirkung bodenrechtlich beachtliche Spannungen begründen oder erhöhen; die Rücksichtnahme bleibt zusätzlich erforderlich.
FehlerBei Einhaltung des Umgebungsrahmens wird die Prüfung ohne Rücksicht auf konkrete Nachbarbeeinträchtigungen beendet.
RichtigAuch ein Vorhaben innerhalb des Umgebungsrahmens muss das Rücksichtnahmegebot wahren.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema