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Drittwiderspruchsklage (Zivilrecht)

§ 771 ZPO · Zivilrecht

Die Drittwiderspruchsklage ist die Klage eines Dritten, der geltend macht, dass ihm ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung zusteht, mit dem Ziel, die Zwangsvollstreckung in diesen Gegenstand für unzulässig erklären zu lassen.

Merksatz

Wirtschaftliche Betroffenheit allein genügt nicht; entscheidend ist ein die Veräußerung hinderndes Recht am Vollstreckungsgegenstand.

Welche Klage schützt wogegen?Entscheidend sind die Person des Klägers und der Angriffspunkt: eigenes Recht am Vollstreckungsgegenstand oder Einwendungen gegen den titulierten Anspruch.
Drittwiderspruchsklage
Vollstreckungsabwehrklage
Kläger
Ein Dritter
Der Vollstreckungsschuldner
Angriffspunkt
Eigenes Recht, das der Verwertung des Gegenstands entgegensteht
Materiellrechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna hat Ben ihre Kamera für eine Woche geliehen. Wegen Bens unbezahlter Rechnung lässt Gregor die Kamera durch einen Gerichtsvollzieher pfänden. 1Anna verklagt Gregor und 3beantragt, die Vollstreckung in die Kamera für unzulässig zu erklären. 2Sie beruft sich darauf, dass die Kamera ihr gehört.

Trifft „Drittwiderspruchsklage (Zivilrecht)“ hier zu?

„Drittwiderspruchsklage (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Klage eines Dritten
    Anna ist weder Vollstreckungsgläubigerin noch Vollstreckungsschuldnerin und erhebt selbst Klage.
    erfüllt
  2. 2
    Geltendmachung eines die Veräußerung hindernden Rechts
    Anna macht ihr Eigentum geltend, das der Verwertung für Bens Schulden entgegensteht.
    erfüllt
  3. 3
    Gegenstandsbezogene Unzulässigerklärung als Klageziel
    Der Antrag richtet sich gegen die Vollstreckung in die bestimmte Kamera.
    erfüllt
BFall B

Anna hat Ben 500 Euro geliehen, die er ihr noch nicht zurückgezahlt hat. Wegen einer weiteren unbezahlten Rechnung lässt Gregor durch einen Gerichtsvollzieher Bens Kamera pfänden. 1Anna verklagt Gregor und 3beantragt, die Vollstreckung in die Kamera für unzulässig zu erklären. Sie beruft sich ausschließlich auf ihren Anspruch auf Rückzahlung der 500 Euro.

Trifft „Drittwiderspruchsklage (Zivilrecht)“ hier zu?

„Drittwiderspruchsklage (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geltendmachung eines die Veräußerung hindernden Rechts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Klage eines Dritten
    Anna steht außerhalb des Vollstreckungsverhältnisses zwischen Gregor und Ben und erhebt Klage.
    erfüllt
  2. 2
    Geltendmachung eines die Veräußerung hindernden Rechts
    Der bloße Rückzahlungsanspruch gegen Ben gibt Anna kein die Veräußerung hinderndes Recht an der Kamera.
    fehlt
  3. 3
    Gegenstandsbezogene Unzulässigerklärung als Klageziel
    Anna will die Vollstreckung in die bestimmte Kamera abwehren.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerMit der Drittwiderspruchsklage werden Einwendungen des Schuldners gegen den titulierten Anspruch geltend gemacht.

RichtigDie Drittwiderspruchsklage betrifft ein eigenes Recht eines Dritten am Vollstreckungsgegenstand; Einwendungen des Schuldners gegen den titulierten Anspruch gehören grundsätzlich zur Vollstreckungsabwehrklage.

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, dass bereits die Klageerhebung die Zwangsvollstreckung automatisch stoppt.

RichtigDie Klageerhebung allein stoppt die Vollstreckung nicht; eine vorläufige Einstellung kann gerichtlich angeordnet werden.

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