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Drittschützende Unionsrechtsnorm

Art. 288 Abs. 3 AEUV · Öffentliches Recht

Eine Unionsrechtsnorm ist drittschützend, wenn sie nach ihrem Inhalt, ihrer Zielsetzung und ihrer Systematik zumindest auch bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen. Eine unmittelbare Wirkung zugunsten des Einzelnen ist dafür nicht erforderlich.

Merksatz

Entscheidend ist die bezweckte Rechtsverleihung, nicht ein bloßer tatsächlicher Vorteil für Einzelne.

Drittschutz oder unmittelbare Wirkung?Drittschutz betrifft den Zweck der Rechtsverleihung, unmittelbare Wirkung die direkte Berufbarkeit vor nationalen Gerichten.
Drittschützende Unionsrechtsnorm
Unmittelbare Wirkung
Leitfrage
Soll die Norm dem Einzelnen Rechte verleihen?
Kann sich der Einzelne im konkreten Rechtsverhältnis unmittelbar auf die Norm berufen?
Direkte Berufbarkeit
Keine Voraussetzung des Drittschutzes.
Kennzeichnend für die unmittelbare Wirkung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten eine Absicherung offener Löhne bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. 2Dafür sollen besondere Einrichtungen den Beschäftigten ihre offenen Löhne im vorgesehenen Umfang bezahlen. Ein Mitgliedstaat hat weder eine solche Einrichtung geschaffen noch eine zuständige Stelle bestimmt. Eine Arbeitnehmerin bekommt nach der Insolvenz ihres Arbeitgebers den Lohn für ihre letzten Arbeitswochen nicht.

Trifft „Drittschützende Unionsrechtsnorm“ hier zu?

„Drittschützende Unionsrechtsnorm“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Norm des Unionsrechts
    Die Vorgabe stammt aus einer Richtlinie der Europäischen Union.
    erfüllt
  2. 2
    Bezweckte Verleihung individueller Rechte
    Die Beschäftigten sollen eigene Ansprüche auf Absicherung ihrer offenen Löhne erhalten.
    erfüllt
BFall B

Die Vertreter der Mitgliedstaaten stimmen im Rat der EU über einen Vorschlag ab. 1Der Vertrag über die Europäische Union legt fest, wie viele Mitgliedstaaten einem Beschluss zustimmen müssen und welchen Bevölkerungsanteil sie dabei vertreten müssen.

Trifft „Drittschützende Unionsrechtsnorm“ hier zu?

„Drittschützende Unionsrechtsnorm“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezweckte Verleihung individueller Rechte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Norm des Unionsrechts
    Die Abstimmungsregel ist eine Bestimmung des Unionsrechts.
    erfüllt
  2. 2
    Bezweckte Verleihung individueller Rechte
    Die Regel ordnet die Willensbildung im Rat und bezweckt nicht, Einzelnen Rechte zu verleihen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Drittschutz einer Richtlinie wird allein deshalb verneint, weil sie nicht unmittelbar wirkt.

RichtigAuch eine nicht unmittelbar wirkende Richtlinie kann bezwecken, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, und damit drittschützend sein.

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