Definitionen
Drittschützende Unionsrechtsnorm
Art. 288 Abs. 3 AEUV · Öffentliches RechtEine Unionsrechtsnorm ist drittschützend, wenn sie nach ihrem Inhalt, ihrer Zielsetzung und ihrer Systematik zumindest auch bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen. Eine unmittelbare Wirkung zugunsten des Einzelnen ist dafür nicht erforderlich.
Entscheidend ist die bezweckte Rechtsverleihung, nicht ein bloßer tatsächlicher Vorteil für Einzelne.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten eine Absicherung offener Löhne bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. 2Dafür sollen besondere Einrichtungen den Beschäftigten ihre offenen Löhne im vorgesehenen Umfang bezahlen. Ein Mitgliedstaat hat weder eine solche Einrichtung geschaffen noch eine zuständige Stelle bestimmt. Eine Arbeitnehmerin bekommt nach der Insolvenz ihres Arbeitgebers den Lohn für ihre letzten Arbeitswochen nicht.
Trifft „Drittschützende Unionsrechtsnorm“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNorm des UnionsrechtsDie Vorgabe stammt aus einer Richtlinie der Europäischen Union.
- 2erfülltBezweckte Verleihung individueller RechteDie Beschäftigten sollen eigene Ansprüche auf Absicherung ihrer offenen Löhne erhalten.
Die Vertreter der Mitgliedstaaten stimmen im Rat der EU über einen Vorschlag ab. 1Der Vertrag über die Europäische Union legt fest, wie viele Mitgliedstaaten einem Beschluss zustimmen müssen und welchen Bevölkerungsanteil sie dabei vertreten müssen.
Trifft „Drittschützende Unionsrechtsnorm“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNorm des UnionsrechtsDie Abstimmungsregel ist eine Bestimmung des Unionsrechts.
- 2fehltBezweckte Verleihung individueller RechteDie Regel ordnet die Willensbildung im Rat und bezweckt nicht, Einzelnen Rechte zu verleihen.
Typische Fehler
FehlerDer Drittschutz einer Richtlinie wird allein deshalb verneint, weil sie nicht unmittelbar wirkt.
RichtigAuch eine nicht unmittelbar wirkende Richtlinie kann bezwecken, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, und damit drittschützend sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema