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Drittwiderspruchsklage (Öffentliches Recht)

§ 262 AO; § 771 ZPO analog · Öffentliches Recht

Im Verwaltungsvollstreckungsrecht ist die Drittwiderspruchsklage die Klage eines von der Vollstreckung betroffenen Dritten, der ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem vollstreckungsbetroffenen Gegenstand geltend macht, um die Vollstreckung in diesen Gegenstand für unzulässig erklären zu lassen; sie richtet sich nach den entsprechend anwendbaren Vorschriften der ZPO bzw. den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen.

Merksatz

Die Klage richtet sich gegen den Zugriff auf den Gegenstand, nicht gegen die vollstreckte Forderung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Das Finanzamt pfändet wegen Pauls Steuerschulden ein Gemälde, das Nora gehört und das sie Paul nur geliehen hat. 2Nora klagt gegen das Land und 3beruft sich dabei auf ihr Eigentum an dem Gemälde. 4Sie beantragt eine gerichtliche Entscheidung, nach der das Finanzamt dieses Gemälde nicht zur Begleichung von Pauls Steuerschulden verkaufen darf.

Trifft „Drittwiderspruchsklage (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Drittwiderspruchsklage (Öffentliches Recht)“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsvollstreckung
    Das Finanzamt vollstreckt eine Steuerforderung durch Pfändung.
    erfüllt
  2. 2
    Klage eines betroffenen Dritten
    Nora ist durch die Pfändung ihres Gemäldes betroffen, ohne selbst Vollstreckungsschuldnerin zu sein.
    erfüllt
  3. 3
    Geltendmachung eines die Veräußerung hindernden Rechts
    Noras Eigentum steht der Verwertung des Gemäldes für Pauls Steuerschulden entgegen.
    erfüllt
  4. 4
    Unzulässigerklärung der gegenstandsbezogenen Vollstreckung
    Nora will den Zugriff auf gerade dieses Gemälde gerichtlich für unzulässig erklären lassen.
    erfüllt
BFall B

1Das Finanzamt pfändet wegen Pauls Steuerschulden ein Gemälde, das Paul gehört. Nora hat Paul ohne Sicherheit Geld geliehen und fürchtet nun, dass nach dem Verkauf des Gemäldes kein Geld für die Rückzahlung bleibt. 2Sie klagt gegen das Land und beruft sich ausschließlich auf ihren Anspruch, dass Paul ihr das Geld zurückzahlt. 4Sie beantragt eine gerichtliche Entscheidung, nach der das Finanzamt dieses Gemälde nicht zur Begleichung von Pauls Steuerschulden verkaufen darf.

Trifft „Drittwiderspruchsklage (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Drittwiderspruchsklage (Öffentliches Recht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geltendmachung eines die Veräußerung hindernden Rechts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwaltungsvollstreckung
    Das Finanzamt vollstreckt eine Steuerforderung durch Pfändung.
    erfüllt
  2. 2
    Klage eines betroffenen Dritten
    Nora ist als Darlehensgläubigerin wirtschaftlich betroffen und nicht selbst Vollstreckungsschuldnerin.
    erfüllt
  3. 3
    Geltendmachung eines die Veräußerung hindernden Rechts
    Die ungesicherte Rückzahlungsforderung gibt Nora kein Recht am Gemälde, das dessen Veräußerung hindert.
    fehlt
  4. 4
    Unzulässigerklärung der gegenstandsbezogenen Vollstreckung
    Nora will den Zugriff auf gerade dieses Gemälde gerichtlich für unzulässig erklären lassen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWegen der Beteiligung des Finanzamts für eine Klage nach § 262 AO den Verwaltungsrechtsweg wählen.

RichtigIm Anwendungsbereich des § 262 AO entscheiden die ordentlichen Gerichte.

Rechtsfolge falsch

FehlerAls Ziel der Hauptsacheklage lediglich eine vorläufige Einstellung der Vollstreckung nennen.

RichtigZiel der Hauptsacheklage ist die Unzulässigerklärung der Vollstreckung in den betroffenen Gegenstand.

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