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Bundesaufsicht

Art. 84 Abs. 3, 4 GG · Öffentliches Recht

Die Bundesaufsicht bezeichnet die Befugnis des Bundes, die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überwachen; sie beschränkt sich auf die Kontrolle der gesetzmäßigen Verwaltung und umfasst keine Zweckmäßigkeitskontrolle, sofern die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen.

Merksatz

Ob eine andere Lösung zweckmäßiger wäre, ist bei landeseigenem Vollzug kein Maßstab der Bundesaufsicht.

Wie weit reicht die Aufsicht des Bundes?Beim landeseigenen Vollzug ist die Aufsicht auf Rechtsfragen begrenzt. Bei der Bundesauftragsverwaltung erfasst sie auch die Zweckmäßigkeit.
Bundesaufsicht nach Art. 84 GG
Aufsicht nach Art. 85 GG
Vollzugsform
Landeseigener Vollzug
Bundesauftragsverwaltung
Kontrollmaßstab
Nur Rechtmäßigkeit
Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Bundesregierung lässt sich vom Umweltministerium eines Landes berichten, 2wie die Landesbehörden das Bundes-Immissionsschutzgesetz anwenden. 4Das Land führt dieses Gesetz in eigener Verantwortung aus, nicht im Auftrag des Bundes. 3Geprüft wird ausschließlich, ob bei der Erteilung von Fabrikgenehmigungen die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz vor Lärm eingehalten werden.

Trifft „Bundesaufsicht“ hier zu?

„Bundesaufsicht“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Überwachung durch den Bund
    Die Bundesregierung überwacht als Organ des Bundes die Tätigkeit der Landesbehörden.
    erfüllt
  2. 2
    Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder
    Gegenstand der Überwachung ist der Vollzug eines Bundesgesetzes durch Landesbehörden.
    erfüllt
  3. 3
    Reine Rechtmäßigkeitskontrolle
    Maßstab der Prüfung sind allein die gesetzlichen Anforderungen.
    erfüllt
  4. 4
    Landeseigener Vollzug
    Das Gesetz wird als eigene Angelegenheit des Landes ausgeführt.
    erfüllt
BFall B

1Die Bundesregierung lässt sich vom Umweltministerium eines Landes berichten, 2wie die Landesbehörden das Bundes-Immissionsschutzgesetz anwenden. 4Das Land führt dieses Gesetz in eigener Verantwortung aus, nicht im Auftrag des Bundes. Untersucht wird allein, welche Organisationsform der Genehmigungsbehörden weniger Personal kostet; rechtliche Fragen bleiben dabei außer Betracht.

Trifft „Bundesaufsicht“ hier zu?

„Bundesaufsicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Reine Rechtmäßigkeitskontrolle

An der Definition geprüft

  1. 1
    Überwachung durch den Bund
    Die Bundesregierung untersucht als Organ des Bundes die Tätigkeit der Landesbehörden.
    erfüllt
  2. 2
    Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder
    Die Untersuchung betrifft den Vollzug eines Bundesgesetzes durch Landesbehörden.
    erfüllt
  3. 3
    Reine Rechtmäßigkeitskontrolle
    Die reine Kostenbetrachtung ohne rechtlichen Maßstab ist keine Rechtskontrolle nach Art. 84 Abs. 3 GG.
    fehlt
  4. 4
    Landeseigener Vollzug
    Das Gesetz wird als eigene Angelegenheit des Landes ausgeführt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBeauftragte des Bundes werden ohne weitere Zustimmung auch zu nachgeordneten Landesbehörden entsandt.

RichtigBei nachgeordneten Landesbehörden ist die Zustimmung der obersten Landesbehörden erforderlich; verweigern diese sie, ist die Zustimmung des Bundesrates nötig.

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