Definitionen
Die Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, die nicht durch Übergabe eines Grundschuldbriefs, sondern allein durch Einigung und Eintragung im Grundbuch bestellt wird, wobei die Brieferteilung gemäß § 1192 Abs. 1 i.V.m. § 1116 Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nicht das tatsächliche Fehlen eines Briefes, sondern dessen vereinbarter und eingetragener Ausschluss ist entscheidend.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena und die Bank vereinbaren, dass Lenas Grundstück unabhängig vom Bestehen einer Forderung für 80.000 Euro zugunsten der Bank haften soll, und lassen dieses Recht in das Grundbuch eintragen. Beide vereinbaren außerdem, dass über dieses Recht kein Brief ausgestellt werden soll, und lassen auch diesen Ausschluss in das Grundbuch eintragen.
Trifft „Buchgrundschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundschuldDas Grundstück wird mit einem vom Bestehen einer Forderung unabhängigen Verwertungsrecht belastet.
- 2erfülltEinigung und Eintragung im GrundbuchEigentümerin und Bank einigen sich über das Recht, das anschließend eingetragen wird.
- 3erfülltWirksamer Ausschluss der BrieferteilungDer Ausschluss ist zwischen Eigentümerin und Bank vereinbart und im Grundbuch eingetragen.
Lena und die Bank vereinbaren, dass Lenas Grundstück unabhängig vom Bestehen einer Forderung für 80.000 Euro zugunsten der Bank haften soll, und lassen dieses Recht in das Grundbuch eintragen. Ein Ausschluss der Ausstellung eines Briefes wird weder vereinbart noch eingetragen. Das Grundbuchamt stellt einen Brief über das Recht aus, den Lena der Bank übergibt.
Trifft „Buchgrundschuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundschuldAuch dieses Recht belastet das Grundstück unabhängig vom Bestehen einer Forderung.
- 2erfülltEinigung und Eintragung im GrundbuchDie erforderliche Einigung und die Eintragung des Rechts liegen vor.
- 3fehltWirksamer Ausschluss der BrieferteilungDie Brieferteilung ist nicht ausgeschlossen; durch die zusätzliche Briefübergabe erwirbt die Bank eine Briefgrundschuld.
Typische Fehler
FehlerAuch bei der Buchgrundschuld wird für den Erwerb durch die Bank die Übergabe eines Grundschuldbriefs verlangt.
RichtigBei wirksam ausgeschlossener Brieferteilung ist keine Briefübergabe erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata