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Bundeswahlgesetz

BWahlG · Öffentliches Recht

Das Bundeswahlgesetz (BWahlG) ist das zentrale Bundesgesetz, das die Wahl zum Deutschen Bundestag regelt und insbesondere das Wahlsystem (personalisierte Verhältniswahl), die Wahlrechtsgrundsätze, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Wahlverfahren konkretisiert.

Merksatz

Bei Bundestagswahlen regelt das Bundeswahlgesetz nicht nur den Ablauf, sondern auch, wer wählen und kandidieren darf.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora liest das zentrale Bundesgesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages. Es verknüpft die Sitzverteilung nach Stimmenanteilen mit der Wahl von Personen in Wahlkreisen. Außerdem regelt es die Grundsätze der Wahl, wer wählen und kandidieren darf und wie die Wahl durchgeführt wird.

Trifft „Bundeswahlgesetz“ hier zu?

„Bundeswahlgesetz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zentrales Bundesgesetz
    Die beschriebenen Regeln stehen im zentralen Bundesgesetz für die betreffende Wahl.
    erfüllt
  2. 2
    Ausgestaltung der Wahl zum Deutschen Bundestag
    Das Gesetz gestaltet Wahlsystem, Wahlgrundsätze, Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Verfahren der Bundestagswahl aus.
    erfüllt
BFall B

Nora liest 1das zentrale Bundesgesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus Deutschland. Es regelt, wer wählen und kandidieren darf und wie die Stimmabgabe und die Ermittlung des Ergebnisses ablaufen.

Trifft „Bundeswahlgesetz“ hier zu?

„Bundeswahlgesetz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausgestaltung der Wahl zum Deutschen Bundestag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zentrales Bundesgesetz
    Auch die Europawahl ist für Deutschland in einem zentralen Bundesgesetz geregelt.
    erfüllt
  2. 2
    Ausgestaltung der Wahl zum Deutschen Bundestag
    Das beschriebene Gesetz betrifft die Europawahl und nicht die Wahl zum Deutschen Bundestag.
    fehlt
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