Definitionen
Bundeswahlgesetz
BWahlG · Öffentliches RechtDas Bundeswahlgesetz (BWahlG) ist das zentrale Bundesgesetz, das die Wahl zum Deutschen Bundestag regelt und insbesondere das Wahlsystem (personalisierte Verhältniswahl), die Wahlrechtsgrundsätze, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Wahlverfahren konkretisiert.
Bei Bundestagswahlen regelt das Bundeswahlgesetz nicht nur den Ablauf, sondern auch, wer wählen und kandidieren darf.
Fälle zum Selbstprüfen
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Nora liest das zentrale Bundesgesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages. Es verknüpft die Sitzverteilung nach Stimmenanteilen mit der Wahl von Personen in Wahlkreisen. Außerdem regelt es die Grundsätze der Wahl, wer wählen und kandidieren darf und wie die Wahl durchgeführt wird.
Trifft „Bundeswahlgesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZentrales BundesgesetzDie beschriebenen Regeln stehen im zentralen Bundesgesetz für die betreffende Wahl.
- 2erfülltAusgestaltung der Wahl zum Deutschen BundestagDas Gesetz gestaltet Wahlsystem, Wahlgrundsätze, Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Verfahren der Bundestagswahl aus.
Nora liest 1das zentrale Bundesgesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus Deutschland. Es regelt, wer wählen und kandidieren darf und wie die Stimmabgabe und die Ermittlung des Ergebnisses ablaufen.
Trifft „Bundeswahlgesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZentrales BundesgesetzAuch die Europawahl ist für Deutschland in einem zentralen Bundesgesetz geregelt.
- 2fehltAusgestaltung der Wahl zum Deutschen BundestagDas beschriebene Gesetz betrifft die Europawahl und nicht die Wahl zum Deutschen Bundestag.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema