Definitionen
Buchhypothek
§ 1116 Abs. 2 BGB · ZivilrechtDie Buchhypothek ist eine Hypothek, bei der die Erteilung eines Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist. Der Ausschluss kann bei der Bestellung oder nachträglich erfolgen und setzt eine Einigung von Gläubiger und Eigentümer über den Ausschluss sowie dessen Eintragung im Grundbuch voraus.
Entscheidend ist der vereinbarte und eingetragene Briefausschluss, nicht das bloße Fehlen eines Hypothekenbriefs.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Für Leas noch offenes Bankdarlehen besteht an ihrem Grundstück bereits eine Hypothek, deren Hypothekenbrief die Bank besitzt. 2Lea und die Bank vereinbaren, dass die Erteilung eines Briefes künftig ausgeschlossen sein soll. 3Das Grundbuchamt trägt den Ausschluss der Brieferteilung nach Vorlage des bisherigen Briefes im Grundbuch ein.
Trifft „Buchhypothek“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende HypothekDas Grundstück ist bereits zur Sicherung der Darlehensforderung mit einer Hypothek belastet.
- 2erfülltEinigung über den Ausschluss der BrieferteilungDie Grundstückseigentümerin und die Gläubigerin vereinbaren den Briefausschluss.
- 3erfülltGrundbucheintragung des BriefausschlussesDer vereinbarte Briefausschluss wird im Grundbuch eingetragen.
1Für Leas noch offenes Bankdarlehen besteht an ihrem Grundstück bereits eine Hypothek, deren Hypothekenbrief die Bank besitzt. 2Lea und die Bank vereinbaren, dass die Erteilung eines Briefes künftig ausgeschlossen sein soll. Im Grundbuch ist der Ausschluss der Brieferteilung noch nicht eingetragen.
Trifft „Buchhypothek“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende HypothekDas Grundstück ist bereits zur Sicherung der Darlehensforderung mit einer Hypothek belastet.
- 2erfülltEinigung über den Ausschluss der BrieferteilungDie Grundstückseigentümerin und die Gläubigerin vereinbaren den Briefausschluss.
- 3fehltGrundbucheintragung des BriefausschlussesDie erforderliche Eintragung des Briefausschlusses fehlt noch.
Typische Fehler
FehlerEine bereits bestehende Briefhypothek könne nicht mehr in eine Buchhypothek umgewandelt werden.
RichtigDer Briefausschluss kann auch nach der Bestellung durch Einigung und Grundbucheintragung erfolgen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema