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Briefwahl

§ 36 BWahlG · Öffentliches Recht

Briefwahl ist die Möglichkeit, die Stimme bei einer Wahl nicht persönlich im Wahllokal, sondern durch Übersendung der Wahlunterlagen auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe abzugeben, wobei der Wähler auf Antrag einen Wahlschein sowie amtliche Briefwahlunterlagen erhält und diese bis zum Ablauf der Wahlzeit bei der zuständigen Stelle einreichen muss.

Merksatz

Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang des Wahlbriefs, nicht das Absendedatum.

Wann muss der Wahlbrief angekommen sein?Die Aufgabe bei der Post wahrt die Frist noch nicht. Der Wahlbrief muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingehen.
  1. Versandtag
    Aufgabe bei der Post
    Der Wahlbrief muss früh genug verschickt werden, damit er rechtzeitig ankommt.
  2. Wahltag, 18 Uhr
    Ende der Eingangsfrist
    Bis dahin muss der Wahlbrief bei der zuständigen Stelle angekommen sein.
  1. Aufgabe bei der Post Der Wahlbrief muss früh genug verschickt werden, damit er rechtzeitig ankommt.
  2. Ende der Eingangsfrist Bis dahin muss der Wahlbrief bei der zuständigen Stelle angekommen sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Zur Bundestagswahl erhält Lea auf ihren Antrag einen Wahlschein und die amtlichen Unterlagen für die Stimmabgabe per Post. Sie kennzeichnet den Stimmzettel zu Hause selbst, verschließt ihn im dafür vorgesehenen Umschlag und unterschreibt die vorgedruckte eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein. Den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag legt sie in den amtlichen Rückumschlag, verschließt diesen und schickt ihn am Donnerstag vor dem Wahltag per Post an den zuständigen Kreiswahlleiter. Dort trifft der Rückumschlag am Freitag vor dem Wahltag um 12 Uhr ein.

Trifft „Briefwahl“ hier zu?

„Briefwahl“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stimmabgabe durch Postversand oder persönliche Abgabe statt im Wahllokal
    Lea übermittelt ihre zu Hause ausgefüllten Unterlagen auf dem Postweg.
    erfüllt
  2. 2
    Wahlschein und amtliche Unterlagen auf Antrag
    Lea erhält die erforderlichen Unterlagen aufgrund ihres Antrags.
    erfüllt
  3. 3
    Eingang bis zum Ende der Wahlzeit
    Der Eingang liegt vor dem Fristende am Wahltag um 18 Uhr.
    erfüllt
  4. 4
    Eingang bei der zuständigen Stelle
    Die Unterlagen erreichen den zuständigen Kreiswahlleiter.
    erfüllt
BFall B

Zur Bundestagswahl erhält Lea auf ihren Antrag einen Wahlschein und die amtlichen Unterlagen für die Stimmabgabe per Post. Sie kennzeichnet den Stimmzettel zu Hause selbst, verschließt ihn im dafür vorgesehenen Umschlag und unterschreibt die vorgedruckte eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein. Den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag legt sie in den amtlichen Rückumschlag, verschließt diesen und schickt ihn am Donnerstag vor dem Wahltag per Post an den zuständigen Kreiswahlleiter. Dort trifft der Rückumschlag am Montag nach dem Wahltag um 10 Uhr ein.

Trifft „Briefwahl“ hier zu?

„Briefwahl“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eingang bis zum Ende der Wahlzeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stimmabgabe durch Postversand oder persönliche Abgabe statt im Wahllokal
    Lea übermittelt ihre zu Hause ausgefüllten Unterlagen auf dem Postweg.
    erfüllt
  2. 2
    Wahlschein und amtliche Unterlagen auf Antrag
    Lea erhält die erforderlichen Unterlagen aufgrund ihres Antrags.
    erfüllt
  3. 3
    Eingang bis zum Ende der Wahlzeit
    Der Eingang am Montag erfolgt erst nach dem Fristende am Wahltag um 18 Uhr.
    fehlt
  4. 4
    Eingang bei der zuständigen Stelle
    Die Unterlagen erreichen trotz der Verspätung die zuständige Stelle.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein wird für entbehrlich gehalten.

RichtigDie wählende Person oder ihre Hilfsperson muss auf dem Wahlschein eidesstattlich bestätigen, dass die Kennzeichnung persönlich oder nach dem erklärten Willen der wählenden Person erfolgt ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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N
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