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Brokdorf-Beschluss

Art. 8 GG · Öffentliches Recht

Der Brokdorf-Beschluss des BVerfG vom 14.5.1985 (BVerfGE 69, 315) ist die grundlegende Leitentscheidung zur Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, in der das Gericht die Versammlungsfreiheit als konstituierendes Element einer demokratischen Gesellschaft qualifizierte, das Prinzip der versammlungsfreundlichen Auslegung behördlicher Eingriffsbefugnisse etablierte und hohe Anforderungen an Verbote sowie Auflagen von Versammlungen unter freiem Himmel aufstellte, insbesondere das Gebot, mildere Mittel (z.B. Kooperationsgespräche) vorrangig einzusetzen.

Merksatz

Die demokratische Bedeutung der Versammlungsfreiheit verlangt eine zurückhaltende Anwendung staatlicher Eingriffsbefugnisse.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Gruppe deutscher Bürger plant einen friedlichen Protestzug unter freiem Himmel gegen die Verkehrspolitik der Regierung. 1In einem Schreiben hebt die Stadt den Beitrag des Protests zur demokratischen Meinungsbildung hervor und 2erklärt, dass ihre gesetzliche Befugnis zum Verbot nicht schon bei gewöhnlichen Verkehrsverzögerungen greift. Auf der vorgesehenen Strecke wäre die einzige Krankenhauszufahrt zwei Stunden lang für Rettungswagen blockiert; eine für den Protest gleich gut geeignete Parallelstraße würde die Zufahrt freihalten und keine zusätzlichen Gefahren schaffen. 3Nach einem Gespräch mit der Gruppe schreibt die Stadt für den Protestzug die Nutzung der Parallelstraße vor.

Trifft „Brokdorf-Beschluss“ hier zu?

„Brokdorf-Beschluss“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Demokratische Bedeutung der Versammlungsfreiheit
    Die Stadt berücksichtigt die demokratische Funktion gemeinschaftlicher politischer Äußerungen.
    erfüllt
  2. 2
    Versammlungsfreundliche Auslegung behördlicher Eingriffsbefugnisse
    Die Stadt versteht ihre Verbotsbefugnis einschränkend und lässt gewöhnliche Verkehrsverzögerungen nicht genügen.
    erfüllt
  3. 3
    Strenge Eingriffsanforderungen und Vorrang milderer Mittel
    Die Stadt begegnet der konkreten Gefahr für Rettungsfahrten mit einer Routenänderung statt mit einem vollständigen Verbot.
    erfüllt
BFall B

Eine Gruppe deutscher Bürger plant einen friedlichen Protestzug unter freiem Himmel gegen die Verkehrspolitik der Regierung. 1In einem Schreiben hebt die Stadt den Beitrag des Protests zur demokratischen Meinungsbildung hervor und 2erklärt, dass ihre gesetzliche Befugnis zum Verbot nicht schon bei gewöhnlichen Verkehrsverzögerungen greift. Auf der vorgesehenen Strecke wäre die einzige Krankenhauszufahrt zwei Stunden lang für Rettungswagen blockiert; eine für den Protest gleich gut geeignete Parallelstraße würde die Zufahrt freihalten und keine zusätzlichen Gefahren schaffen. Die Stadt kennt diese Ausweichmöglichkeit und verbietet nach einem Gespräch mit der Gruppe den gesamten Protestzug.

Trifft „Brokdorf-Beschluss“ hier zu?

„Brokdorf-Beschluss“ trifft nicht zu.Es fehlt: Strenge Eingriffsanforderungen und Vorrang milderer Mittel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Demokratische Bedeutung der Versammlungsfreiheit
    Die Stadt berücksichtigt ausdrücklich die demokratische Funktion des Protests.
    erfüllt
  2. 2
    Versammlungsfreundliche Auslegung behördlicher Eingriffsbefugnisse
    Die Stadt legt die Verbotsbefugnis weiterhin einschränkend aus; ihr Fehler liegt bei der Auswahl der konkreten Maßnahme.
    erfüllt
  3. 3
    Strenge Eingriffsanforderungen und Vorrang milderer Mittel
    Die bekannte Routenänderung würde die Gefahr ebenso wirksam abwenden und macht ein vollständiges Verbot unverhältnismäßig.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Gefahr für wichtige Schutzgüter wird ohne weitere Prüfung als ausreichender Grund für ein vollständiges Versammlungsverbot behandelt.

RichtigEin vollständiges Verbot scheidet aus, wenn eine gleich geeignete, weniger belastende Maßnahme die Gefahr abwenden kann.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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