Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Bewusste Fahrlässigkeit

§ 15 StGB · Strafrecht

Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung erkennt, jedoch pflichtwidrig darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten.

Merksatz

Fahrlässigkeit ist trotz erkannter Gefahr möglich, wenn der Täter pflichtwidrig auf einen guten Ausgang vertraut.

Bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz?Beide erkennen das Risiko. Entscheidend ist, ob der Täter auf das Ausbleiben des Erfolgs vertraut oder sich mit seinem Eintritt abfindet.
Bewusste Fahrlässigkeit
Bedingter Vorsatz
Erkannte Möglichkeit
Erkennt, dass der tatbestandliche Erfolg eintreten könnte.
Hält den tatbestandlichen Erfolg ernsthaft für möglich.
Haltung zum Erfolg
Vertraut pflichtwidrig darauf, dass der Erfolg ausbleibt.
Findet sich mit dem möglichen Erfolgseintritt ab.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom fällt einen Baum neben einem viel genutzten Wanderweg, ohne den Weg abzusperren. Er erkennt, dass ein Wanderer vorbeikommen und durch den fallenden Baum getötet werden könnte. Weil er gerade niemanden auf dem Weg gesehen hat, vertraut er fest darauf, dass während des Fällens niemand vorbeikommen wird. Der Baum trifft einen vorbeikommenden Wanderer tödlich.

Trifft „Bewusste Fahrlässigkeit“ hier zu?

„Bewusste Fahrlässigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erkennen der Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung
    Tom erkennt, dass sein Handeln zum Tod eines Wanderers führen könnte.
    erfüllt
  2. 2
    Pflichtwidriges Vertrauen auf das Ausbleiben des Erfolgs
    Tom vertraut ernsthaft auf das Ausbleiben einer Verletzung, obwohl eine kurze Sichtkontrolle die erforderliche Sicherung des Weges nicht ersetzt.
    erfüllt
BFall B

Tom fällt einen Baum neben einem viel genutzten Wanderweg, ohne den Weg abzusperren. 1Er erkennt, dass ein Wanderer vorbeikommen und durch den fallenden Baum getötet werden könnte. Er vertraut nicht darauf, dass der Weg frei bleiben wird; ob dabei jemand stirbt, ist ihm gleichgültig. Der Baum trifft einen vorbeikommenden Wanderer tödlich.

Trifft „Bewusste Fahrlässigkeit“ hier zu?

„Bewusste Fahrlässigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Pflichtwidriges Vertrauen auf das Ausbleiben des Erfolgs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erkennen der Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung
    Tom erkennt die Möglichkeit, durch das Fällen einen Wanderer zu töten.
    erfüllt
  2. 2
    Pflichtwidriges Vertrauen auf das Ausbleiben des Erfolgs
    Tom vertraut nicht auf einen guten Ausgang, sondern findet sich mit dem möglichen Tod eines Wanderers ab.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus dem Erkennen eines möglichen Erfolgseintritts wird automatisch auf bedingten Vorsatz geschlossen.

RichtigAuch bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Erfolgsmöglichkeit, vertraut aber pflichtwidrig darauf, dass der Erfolg ausbleibt.

Rechtsfolge falsch

FehlerBewusste Fahrlässigkeit wird bei jedem Straftatbestand für strafbar gehalten.

RichtigFahrlässiges Handeln ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies für den jeweiligen Tatbestand ausdrücklich vorsieht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.