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Bewilligungsbescheid

§ 35 VwVfG · Öffentliches Recht

Ein Bewilligungsbescheid ist ein begünstigender Verwaltungsakt, durch den eine Behörde eine bestimmte Leistung, Förderung oder Vergünstigung, insbesondere eine Subvention oder einen Zuschuss, gewährt und damit einen Anspruch auf die zugesagte Leistung begründet oder einen bereits bestehenden Anspruch verbindlich feststellt.

Merksatz

Die Bewilligung kann einen bestehenden Anspruch bestätigen, statt ihn erst zu schaffen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Auf seinen Förderantrag erhält ein privates Theater ein Schreiben des städtischen Kulturamts. Darin setzt das Amt einen Zuschuss von 5.000 Euro für die neue Aufführung fest und sagt dessen Auszahlung an das Theater zu.

Trifft „Bewilligungsbescheid“ hier zu?

„Bewilligungsbescheid“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Begünstigender Verwaltungsakt
    Das Kulturamt trifft gegenüber dem Theater eine verbindliche öffentlich-rechtliche Einzelfallregelung, die ihm einen rechtlichen Vorteil verschafft.
    erfüllt
  2. 2
    Gewährung einer Leistung mit verbindlicher Anspruchsregelung
    Das Schreiben gewährt einen bestimmten Zuschuss und begründet einen Anspruch auf dessen Auszahlung.
    erfüllt
BFall B

1Das Bauamt erlaubt Anna schriftlich, auf ihrem Grundstück ein Haus zu bauen. Das Schreiben enthält ausschließlich diese Erlaubnis und keine Zusage einer Geld-, Sach- oder sonstigen Leistung.

Trifft „Bewilligungsbescheid“ hier zu?

„Bewilligungsbescheid“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gewährung einer Leistung mit verbindlicher Anspruchsregelung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Begünstigender Verwaltungsakt
    Das Bauamt regelt einen öffentlich-rechtlichen Einzelfall mit Außenwirkung und erweitert Annas rechtliche Handlungsmöglichkeiten.
    erfüllt
  2. 2
    Gewährung einer Leistung mit verbindlicher Anspruchsregelung
    Die Erlaubnis gestattet das Bauvorhaben, begründet aber keinen Anspruch auf eine zugesagte Leistung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie bloße Überweisung eines bereits bewilligten Zuschusses wird als weiterer Bewilligungsbescheid eingeordnet.

RichtigDie bloße Überweisung vollzieht die vorherige Bewilligung und trifft selbst keine neue Regelung.

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