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Bewirken der Beurkundung

§ 271 StGB · Strafrecht

Bewirken der Beurkundung bedeutet, dass der Täter durch sein Verhalten, insbesondere durch Täuschung der beurkundenden Person, kausal dazu beiträgt, dass eine Beurkundung oder Datenspeicherung in einer öffentlichen Urkunde, einem öffentlichen Buch, einer öffentlichen Datei oder einem öffentlichen Register erfolgt. Dabei muss ein rechtlich erheblicher Umstand unrichtig wiedergegeben werden, der von der besonderen Beweiskraft der Beurkundung oder Speicherung erfasst ist.

Merksatz

Eine inhaltliche Lüge genügt nicht, wenn die Urkunde lediglich die Abgabe der Erklärung bezeugt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nora gibt sich vor einem Notar als Paula aus, die Eigentümerin eines Grundstücks ist. Der Notar glaubt ihr und hält 2in einer öffentlichen Urkunde über den Verkauf des Grundstücks fest, 3Paula sei persönlich erschienen und habe die Verkaufserklärung abgegeben. Tatsächlich ist nur Nora erschienen und hat die Erklärung abgegeben.

Trifft „Bewirken der Beurkundung“ hier zu?

„Bewirken der Beurkundung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kausaler Beitrag des Täters
    Noras falsche Identitätsangabe veranlasst den Notar zur unrichtigen Aufnahme der Identität.
    erfüllt
  2. 2
    Öffentliche Beurkundung oder Datenspeicherung
    Der Notar nimmt die Angaben in eine öffentliche Urkunde auf.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtlich erhebliche Unrichtigkeit im Bereich öffentlicher Beweiskraft
    Die rechtlich erhebliche Identität der erschienenen Person wird mit öffentlicher Beweiskraft unrichtig bezeugt.
    erfüllt
BFall B

Nora erklärt vor einem Notar, sie habe von Ben 10.000 Euro als Darlehen erhalten, obwohl kein Geld geflossen ist. 1Sie bittet ihn, diese Erklärung zu beurkunden. Der Notar hält daraufhin 2in einer öffentlichen Urkunde ausschließlich fest, dass Nora diese Erklärung vor ihm abgegeben hat.

Trifft „Bewirken der Beurkundung“ hier zu?

„Bewirken der Beurkundung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtlich erhebliche Unrichtigkeit im Bereich öffentlicher Beweiskraft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kausaler Beitrag des Täters
    Noras Bitte veranlasst den Notar zur Aufnahme ihrer Erklärung.
    erfüllt
  2. 2
    Öffentliche Beurkundung oder Datenspeicherung
    Die Erklärung wird in einer öffentlichen Urkunde festgehalten.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtlich erhebliche Unrichtigkeit im Bereich öffentlicher Beweiskraft
    Öffentlich bezeugt wird nur die tatsächlich erfolgte Erklärung, nicht die Wahrheit der behaupteten Auszahlung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede unwahre Angabe in einer öffentlichen Urkunde wird als ausreichend angesehen.

RichtigDie Unrichtigkeit muss gerade einen rechtlich erheblichen Umstand betreffen, für den die Beurkundung besondere öffentliche Beweiskraft besitzt.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Täuschung der beurkundenden Person wird als zwingende Voraussetzung verlangt.

RichtigTäuschung ist nur eine mögliche Form der Verursachung; entscheidend ist der kausale Beitrag zur unrichtigen Beurkundung oder Speicherung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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