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Billigkeitsprüfung

§ 315 Abs. 3 BGB · Zivilrecht

Die Billigkeitsprüfung ist die gerichtliche Kontrolle, ob eine einseitige Leistungsbestimmung oder eine vertragliche Regelung den Grundsätzen von Treu und Glauben sowie den Interessen beider Parteien entspricht; sie erfolgt insbesondere bei Leistungsbestimmungen nach billigem Ermessen, bei denen das Gericht die Bestimmung ersetzt, wenn sie nicht der Billigkeit entspricht.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die einseitige Festlegung den Interessen beider Parteien im Einzelfall gerecht wird.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die selbstständige Übersetzerin Nora und eine Werbeagentur handeln im Einzelnen aus, 2dass Nora den Preis eines Auftrags nach angemessener Abwägung der Interessen beider Seiten festlegt. 1Nora setzt den Preis auf 1.200 Euro fest. Die Agentur verlangt vor Gericht, dass ein niedrigerer Preis festgelegt wird. 3Das Gericht prüft den Preis anhand des Übersetzungsumfangs, üblicher Marktpreise und der Interessen beider Seiten.

Trifft „Billigkeitsprüfung“ hier zu?

„Billigkeitsprüfung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige Leistungsbestimmung
    Nora legt den Preis aufgrund des vertraglich eingeräumten Bestimmungsrechts allein fest.
    erfüllt
  2. 2
    Maßstab des billigen Ermessens
    Die vereinbarte Interessenabwägung bindet Noras Preisentscheidung an billiges Ermessen.
    erfüllt
  3. 3
    Gerichtliche Kontrolle
    Das Gericht kontrolliert die Preisentscheidung anhand der beiderseitigen Interessen und der Umstände des Auftrags.
    erfüllt
BFall B

Die selbstständige Übersetzerin Nora und eine Werbeagentur handeln im Einzelnen aus, 2dass Nora den Preis eines Auftrags nach angemessener Abwägung der Interessen beider Seiten festlegt. 1Nora setzt den Preis auf 1.200 Euro fest. Die Agentur prüft die Rechnung intern anhand des Übersetzungsumfangs, üblicher Marktpreise und der Interessen beider Seiten und bittet Nora um einen niedrigeren Preis. Ein Gericht wird nicht eingeschaltet.

Trifft „Billigkeitsprüfung“ hier zu?

„Billigkeitsprüfung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gerichtliche Kontrolle

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige Leistungsbestimmung
    Nora legt den Preis aufgrund des vertraglich eingeräumten Bestimmungsrechts allein fest.
    erfüllt
  2. 2
    Maßstab des billigen Ermessens
    Auch hier muss Nora bei ihrer Preisentscheidung die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen.
    erfüllt
  3. 3
    Gerichtliche Kontrolle
    Die interne Prüfung durch die Agentur ist keine gerichtliche Kontrolle.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine gemeinsam ausgehandelte feste Vergütung wird allein wegen ihrer Höhe einer Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterzogen.

RichtigDie Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB betrifft eine einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen, nicht bereits den gemeinsam vereinbarten festen Preis.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine unbillige Bestimmung soll bis zu ihrer gerichtlichen Ersetzung für den anderen Teil verbindlich bleiben.

RichtigEine unbillige Bestimmung ist für den anderen Teil bereits vor ihrer gerichtlichen Ersetzung unverbindlich.

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