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Beweiserheblichkeit

§ 244 Abs. 3 StPO · Strafrecht

Beweiserheblich ist eine Tatsache, wenn sie für die Entscheidung über Schuld oder die Rechtsfolgen der Tat unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung ist, d.h. wenn ihre Feststellung oder Nichtfeststellung den Ausgang des Verfahrens beeinflussen kann.

Merksatz

Entscheidend ist möglicher Einfluss auf die Entscheidung, nicht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Tat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara wird vorgeworfen, am Montag um 15 Uhr in Hamburg ein Fahrrad gestohlen zu haben. Ihre Verteidigerin möchte durch eine Arbeitskollegin belegen, dass Mara zur selben Zeit mit ihr in München gearbeitet hat.

Trifft „Beweiserheblichkeit“ hier zu?

„Beweiserheblichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsache
    Maras Aufenthalt und Tätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt sind überprüfbare Geschehnisse.
    erfüllt
  2. 2
    Möglicher Einfluss auf Schuld oder Rechtsfolgen
    Ein Aufenthalt in München zur Tatzeit kann ausschließen, dass Mara das Fahrrad in Hamburg selbst gestohlen hat.
    erfüllt
BFall B

Paul wird vorgeworfen, seiner Nachbarin am Montag in Berlin ein Fahrrad aus dem Keller gestohlen zu haben. Seine Verteidigerin möchte mit einem Wetterbericht belegen, 1dass es an diesem Tag in Sydney geregnet hat. Paul und die Nachbarin waren an diesem Tag durchgehend in Berlin.

Trifft „Beweiserheblichkeit“ hier zu?

„Beweiserheblichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Möglicher Einfluss auf Schuld oder Rechtsfolgen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsache
    Der Regen an einem bestimmten Ort und Tag ist ein überprüfbares Geschehen.
    erfüllt
  2. 2
    Möglicher Einfluss auf Schuld oder Rechtsfolgen
    Das Wetter in Sydney hat hier keinen erkennbaren Einfluss auf die Beurteilung des Diebstahls oder seiner Rechtsfolgen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNur Tatsachen, die unmittelbar die Tat belegen, werden als erheblich behandelt.

RichtigAuch Indiztatsachen können erheblich sein, wenn sie die Entscheidung mittelbar beeinflussen können.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Erheblichkeit einer Tatsache wird geschlossen, dass ein darauf bezogener Beweisantrag stets ausgeführt werden muss.

RichtigAuch bei einer erheblichen Tatsache kann ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegen, etwa wenn sie bereits bewiesen ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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