Definitionen
Betriebsbedingte Kündigung
§ 1 Abs. 2, 3 KSchG · ZivilrechtEine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn dringende betriebliche Erfordernisse, die auf innerbetrieblichen Maßnahmen oder außerbetrieblichen Umständen beruhen (z.B. Rationalisierung, Betriebsstilllegung oder Auftragsrückgang), einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen und keine Möglichkeit zur anderweitigen Beschäftigung im Unternehmen, auch nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder zu geänderten Arbeitsbedingungen, besteht. Sie ist sozial gerechtfertigt, wenn zudem eine ordnungsgemäße Sozialauswahl nach den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung durchgeführt wurde.
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes allein entscheidet noch nicht, welchem Arbeitnehmer gekündigt werden darf.
- 1Betrieblicher KündigungsgrundBetriebliche Gründe müssen vorliegen; andere Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen müssen ausscheiden.
- 2SozialauswahlAnschließend wird geprüft, ob unter vergleichbaren Beschäftigten die sozial richtige Person ausgewählt wurde.
- 1Betrieblicher Kündigungsgrund Betriebliche Gründe müssen vorliegen; andere Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen müssen ausscheiden.
- 2Sozialauswahl Anschließend wird geprüft, ob unter vergleichbaren Beschäftigten die sozial richtige Person ausgewählt wurde.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In einem Betrieb mit ständig 30 Vollzeitkräften 1ersetzt der Arbeitgeber zum Ende der Kündigungsfrist eine von zwei Verpackungsstellen dauerhaft durch eine Maschine. 2Andere freie oder bis dahin frei werdende Arbeitsplätze gibt es im Unternehmen nicht, auch nicht für eine Beschäftigung nach Schulung oder mit anderen Aufgaben und anderer Bezahlung. 3Nur Lea und Mara sind nach ihren Arbeitsverträgen für die Verpackungsarbeit einsetzbar und arbeiten gleich gut: Lea ist 25 Jahre alt, seit zwei Jahren beschäftigt und weder unterhaltspflichtig noch schwerbehindert; Mara ist 55 Jahre alt, seit 25 Jahren beschäftigt, muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen und ist nicht schwerbehindert. Der Arbeitgeber vergleicht diese persönlichen Umstände und kündigt Lea unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Trifft „Betriebsbedingte Kündigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDringende betriebliche Erfordernisse mit BeschäftigungswegfallDie dauerhafte Automatisierung beseitigt den Beschäftigungsbedarf für eine der beiden Stellen.
- 2erfülltKeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im UnternehmenEine andere Beschäftigung im Unternehmen scheidet auch nach Qualifizierung oder zu geänderten Bedingungen aus.
- 3erfülltOrdnungsgemäße SozialauswahlUnter den vergleichbaren Beschäftigten ist Lea nach den maßgeblichen sozialen Kriterien eindeutig weniger schutzbedürftig.
In einem Betrieb mit ständig 30 Vollzeitkräften 1ersetzt der Arbeitgeber zum Ende der Kündigungsfrist eine von zwei Verpackungsstellen dauerhaft durch eine Maschine. 2Andere freie oder bis dahin frei werdende Arbeitsplätze gibt es im Unternehmen nicht, auch nicht für eine Beschäftigung nach Schulung oder mit anderen Aufgaben und anderer Bezahlung. Nur Lea und Mara sind nach ihren Arbeitsverträgen für die Verpackungsarbeit einsetzbar und arbeiten gleich gut: Lea ist 25 Jahre alt, seit zwei Jahren beschäftigt und weder unterhaltspflichtig noch schwerbehindert; Mara ist 55 Jahre alt, seit 25 Jahren beschäftigt, muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen und ist nicht schwerbehindert. Der Arbeitgeber vergleicht diese persönlichen Umstände und kündigt Mara unter Einhaltung der Kündigungsfrist, weil er privat mit Lea befreundet ist.
Trifft „Betriebsbedingte Kündigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDringende betriebliche Erfordernisse mit BeschäftigungswegfallDie dauerhafte Automatisierung beseitigt den Beschäftigungsbedarf für eine der beiden Stellen.
- 2erfülltKeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im UnternehmenEine andere Beschäftigung im Unternehmen scheidet auch nach Qualifizierung oder zu geänderten Bedingungen aus.
- 3fehltOrdnungsgemäße SozialauswahlMara ist deutlich schutzbedürftiger; die private Freundschaft zu Lea rechtfertigt ihre Auswahl nicht, sodass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
Typische Fehler
FehlerAndere Beschäftigungsmöglichkeiten werden nur im bisherigen Betrieb geprüft.
RichtigBei einem privaten Arbeitgeber sind auch geeignete freie Arbeitsplätze in anderen Betrieben desselben Unternehmens zu berücksichtigen.
FehlerDie Sozialauswahl wird ausschließlich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit vorgenommen.
RichtigBei der Sozialauswahl sind grundsätzlich alle vier gesetzlichen Kriterien zu berücksichtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata