Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Betriebsbedingte Kündigung

§ 1 Abs. 2, 3 KSchG · Zivilrecht

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn dringende betriebliche Erfordernisse, die auf innerbetrieblichen Maßnahmen oder außerbetrieblichen Umständen beruhen (z.B. Rationalisierung, Betriebsstilllegung oder Auftragsrückgang), einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen und keine Möglichkeit zur anderweitigen Beschäftigung im Unternehmen, auch nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder zu geänderten Arbeitsbedingungen, besteht. Sie ist sozial gerechtfertigt, wenn zudem eine ordnungsgemäße Sozialauswahl nach den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung durchgeführt wurde.

Merksatz

Der Wegfall eines Arbeitsplatzes allein entscheidet noch nicht, welchem Arbeitnehmer gekündigt werden darf.

Warum genügt der Arbeitsplatzabbau nicht?Zuerst wird der betriebliche Kündigungsgrund geprüft. Trotz dieses Grundes kann die Kündigung an der Sozialauswahl scheitern.
  1. 1
    Betrieblicher Kündigungsgrund
    Betriebliche Gründe müssen vorliegen; andere Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen müssen ausscheiden.
  2. 2
    Sozialauswahl
    Anschließend wird geprüft, ob unter vergleichbaren Beschäftigten die sozial richtige Person ausgewählt wurde.
  1. 1
    Betrieblicher Kündigungsgrund Betriebliche Gründe müssen vorliegen; andere Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen müssen ausscheiden.
  2. 2
    Sozialauswahl Anschließend wird geprüft, ob unter vergleichbaren Beschäftigten die sozial richtige Person ausgewählt wurde.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einem Betrieb mit ständig 30 Vollzeitkräften 1ersetzt der Arbeitgeber zum Ende der Kündigungsfrist eine von zwei Verpackungsstellen dauerhaft durch eine Maschine. 2Andere freie oder bis dahin frei werdende Arbeitsplätze gibt es im Unternehmen nicht, auch nicht für eine Beschäftigung nach Schulung oder mit anderen Aufgaben und anderer Bezahlung. 3Nur Lea und Mara sind nach ihren Arbeitsverträgen für die Verpackungsarbeit einsetzbar und arbeiten gleich gut: Lea ist 25 Jahre alt, seit zwei Jahren beschäftigt und weder unterhaltspflichtig noch schwerbehindert; Mara ist 55 Jahre alt, seit 25 Jahren beschäftigt, muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen und ist nicht schwerbehindert. Der Arbeitgeber vergleicht diese persönlichen Umstände und kündigt Lea unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Trifft „Betriebsbedingte Kündigung“ hier zu?

„Betriebsbedingte Kündigung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dringende betriebliche Erfordernisse mit Beschäftigungswegfall
    Die dauerhafte Automatisierung beseitigt den Beschäftigungsbedarf für eine der beiden Stellen.
    erfüllt
  2. 2
    Keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen
    Eine andere Beschäftigung im Unternehmen scheidet auch nach Qualifizierung oder zu geänderten Bedingungen aus.
    erfüllt
  3. 3
    Ordnungsgemäße Sozialauswahl
    Unter den vergleichbaren Beschäftigten ist Lea nach den maßgeblichen sozialen Kriterien eindeutig weniger schutzbedürftig.
    erfüllt
BFall B

In einem Betrieb mit ständig 30 Vollzeitkräften 1ersetzt der Arbeitgeber zum Ende der Kündigungsfrist eine von zwei Verpackungsstellen dauerhaft durch eine Maschine. 2Andere freie oder bis dahin frei werdende Arbeitsplätze gibt es im Unternehmen nicht, auch nicht für eine Beschäftigung nach Schulung oder mit anderen Aufgaben und anderer Bezahlung. Nur Lea und Mara sind nach ihren Arbeitsverträgen für die Verpackungsarbeit einsetzbar und arbeiten gleich gut: Lea ist 25 Jahre alt, seit zwei Jahren beschäftigt und weder unterhaltspflichtig noch schwerbehindert; Mara ist 55 Jahre alt, seit 25 Jahren beschäftigt, muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen und ist nicht schwerbehindert. Der Arbeitgeber vergleicht diese persönlichen Umstände und kündigt Mara unter Einhaltung der Kündigungsfrist, weil er privat mit Lea befreundet ist.

Trifft „Betriebsbedingte Kündigung“ hier zu?

„Betriebsbedingte Kündigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ordnungsgemäße Sozialauswahl

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dringende betriebliche Erfordernisse mit Beschäftigungswegfall
    Die dauerhafte Automatisierung beseitigt den Beschäftigungsbedarf für eine der beiden Stellen.
    erfüllt
  2. 2
    Keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen
    Eine andere Beschäftigung im Unternehmen scheidet auch nach Qualifizierung oder zu geänderten Bedingungen aus.
    erfüllt
  3. 3
    Ordnungsgemäße Sozialauswahl
    Mara ist deutlich schutzbedürftiger; die private Freundschaft zu Lea rechtfertigt ihre Auswahl nicht, sodass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAndere Beschäftigungsmöglichkeiten werden nur im bisherigen Betrieb geprüft.

RichtigBei einem privaten Arbeitgeber sind auch geeignete freie Arbeitsplätze in anderen Betrieben desselben Unternehmens zu berücksichtigen.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Sozialauswahl wird ausschließlich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit vorgenommen.

RichtigBei der Sozialauswahl sind grundsätzlich alle vier gesetzlichen Kriterien zu berücksichtigen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.