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Betrieb eines Kraftfahrzeugs

§ 7 StVG · Zivilrecht

Für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ist ein weiter, verkehrstechnischer Betriebsbegriff maßgeblich, der nicht auf den Moment des Fahrens oder den öffentlichen Straßenverkehr beschränkt ist. Ein Schaden ist dem Betrieb zuzurechnen, wenn sich eine von dem Fahrzeug als Verkehrs- und Transportmittel ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen dadurch mitgeprägt worden ist. Erforderlich ist ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Fahrzeugs.

Merksatz

Nicht der laufende Motor, sondern die verwirklichte Verkehrsgefahr ist entscheidend.

Verkehrsmittel oder reine Arbeitsmaschine?Bei Fahrzeugen mit Arbeitsfunktion zählt, welche Gefahr den Schaden geprägt hat. Die bloße Beteiligung eines Traktors genügt nicht.
Betrieb eines Kraftfahrzeugs
Reiner Arbeitsmaschineneinsatz
Schadensprägende Gefahr
Eine Gefahr aus der Verkehrs- oder Transportfunktion wirkt sich aus.
Ausschließlich eine Gefahr aus der Arbeitsfunktion wirkt sich aus.
Typischer Fall
Abgestelltes Auto ragt in die Fahrbahn.
Aufgebockter Traktor treibt nur eine Säge an.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea stellt ihr Auto am Straßenrand ab und schaltet den Motor aus. Das Heck ragt in die Fahrbahn. Ein Radfahrer stößt gegen das Heck, stürzt und bricht sich den Arm.

Trifft „Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ hier zu?

„Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwirklichung einer verkehrsbezogenen Fahrzeuggefahr
    Im Zusammenstoß verwirklicht sich die Verkehrsgefahr des in die Fahrbahn ragenden Autos.
    erfüllt
  2. 2
    Naher Bezug zu einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung
    Der unmittelbare Zusammenstoß mit dem Fahrzeug begründet den erforderlichen Bezug zu dessen fortdauernder Abstellung im Verkehrsraum.
    erfüllt
BFall B

Ein Traktor steht fest aufgebockt in einer Scheune und treibt mit seinem Motor ausschließlich eine Holzsäge an. 2Die rotierende Antriebswelle des Traktors erfasst Pauls Jackenärmel und bricht ihm den Arm. Der Traktor wird dabei nicht zum Fahren oder Transportieren genutzt.

Trifft „Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ hier zu?

„Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verwirklichung einer verkehrsbezogenen Fahrzeuggefahr

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwirklichung einer verkehrsbezogenen Fahrzeuggefahr
    Der Schaden beruht ausschließlich auf der Arbeitsfunktion des Traktors als stationäre Antriebsquelle.
    fehlt
  2. 2
    Naher Bezug zu einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung
    Die Verletzung entsteht unmittelbar durch eine laufende technische Einrichtung des Traktors.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem abgestellten Fahrzeug wird der Betrieb allein wegen des ausgeschalteten Motors verneint.

RichtigAuch ein abgestelltes Fahrzeug kann eine fortwirkende Verkehrsgefahr begründen, die sich im Schaden verwirklicht.

Verwechslung

FehlerJeder durch die Fahrzeugtechnik verursachte Schaden wird ohne Rücksicht auf die Funktion des Fahrzeugs dem Betrieb zugerechnet.

RichtigDer technische Zusammenhang allein genügt nicht; im Schaden muss sich eine Gefahr aus der Verkehrs- oder Transportfunktion auswirken.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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