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Bestimmen

§ 26 StGB · Strafrecht

Bestimmen ist das Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter durch einen kommunikativen Einwirkungsakt des Anstifters, wobei der Täter zuvor noch keinen festen Entschluss zur Tat gefasst haben darf (kein omnimodo facturus).

Merksatz

Entscheidend ist der ausgelöste Tatentschluss, nicht der bloße Versuch, den Täter zu beeinflussen.

Bestimmen oder psychische Beihilfe?Die Gegenüberstellung zeigt den Unterschied zwischen dem Auslösen eines Tatentschlusses und der psychischen Förderung einer bereits beschlossenen Tat.
Bestimmen
Psychische Beihilfe
Wirkung
Löst die Entscheidung zur Tat aus.
Bestärkt etwa den Täter in seinem Tatentschluss.
Tatentschluss zuvor
Darf noch nicht feststehen.
Kann bereits feststehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena überlegt, das Fahrrad ihres Nachbarn ohne dessen Erlaubnis mitzunehmen und zu behalten, 3hat sich aber noch nicht entschieden. 2Paul fordert sie auf, genau das zu tun. 1Erst diese Aufforderung bringt Lena dazu, sich dafür zu entscheiden und das Rad aus dem offenen Schuppen zu holen.

Trifft „Bestimmen“ hier zu?

„Bestimmen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hervorrufen des Tatentschlusses
    Pauls Aufforderung löst Lenas Entscheidung zur Tat aus.
    erfüllt
  2. 2
    Kommunikative Einwirkung
    Paul wirkt durch seine an Lena gerichtete Aufforderung auf sie ein.
    erfüllt
  3. 3
    Zuvor kein fester Tatentschluss
    Lena ist zwar tatgeneigt, aber noch nicht fest zur Tat entschlossen.
    erfüllt
BFall B

Lena überlegt, das Fahrrad ihres Nachbarn ohne dessen Erlaubnis mitzunehmen und zu behalten, 3hat sich aber noch nicht entschieden. 2Paul fordert sie auf, genau das zu tun. Lena lehnt ab und bleibt unentschlossen. Als sie später das Rad sieht, entscheidet sie sich unabhängig von Pauls Aufforderung spontan dafür und holt es aus dem offenen Schuppen.

Trifft „Bestimmen“ hier zu?

„Bestimmen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Hervorrufen des Tatentschlusses

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hervorrufen des Tatentschlusses
    Lenas späterer Tatentschluss entsteht unabhängig von Pauls Aufforderung.
    fehlt
  2. 2
    Kommunikative Einwirkung
    Paul versucht durch seine an Lena gerichtete Aufforderung, sie zur Tat zu bewegen.
    erfüllt
  3. 3
    Zuvor kein fester Tatentschluss
    Vor Pauls Aufforderung hat Lena noch keinen festen Tatentschluss.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBloße Tatgeneigtheit wird mit einem bereits festen Tatentschluss gleichgesetzt und eine Anstiftung deshalb ausgeschlossen.

RichtigAuch ein bereits tatgeneigter Täter kann noch angestiftet werden, wenn die Einwirkung seinen festen Tatentschluss erst hervorruft.

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