Definitionen
Bestimmen
§ 26 StGB · StrafrechtBestimmen ist das Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter durch einen kommunikativen Einwirkungsakt des Anstifters, wobei der Täter zuvor noch keinen festen Entschluss zur Tat gefasst haben darf (kein omnimodo facturus).
Entscheidend ist der ausgelöste Tatentschluss, nicht der bloße Versuch, den Täter zu beeinflussen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena überlegt, das Fahrrad ihres Nachbarn ohne dessen Erlaubnis mitzunehmen und zu behalten, 3hat sich aber noch nicht entschieden. 2Paul fordert sie auf, genau das zu tun. 1Erst diese Aufforderung bringt Lena dazu, sich dafür zu entscheiden und das Rad aus dem offenen Schuppen zu holen.
Trifft „Bestimmen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHervorrufen des TatentschlussesPauls Aufforderung löst Lenas Entscheidung zur Tat aus.
- 2erfülltKommunikative EinwirkungPaul wirkt durch seine an Lena gerichtete Aufforderung auf sie ein.
- 3erfülltZuvor kein fester TatentschlussLena ist zwar tatgeneigt, aber noch nicht fest zur Tat entschlossen.
Lena überlegt, das Fahrrad ihres Nachbarn ohne dessen Erlaubnis mitzunehmen und zu behalten, 3hat sich aber noch nicht entschieden. 2Paul fordert sie auf, genau das zu tun. Lena lehnt ab und bleibt unentschlossen. Als sie später das Rad sieht, entscheidet sie sich unabhängig von Pauls Aufforderung spontan dafür und holt es aus dem offenen Schuppen.
Trifft „Bestimmen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltHervorrufen des TatentschlussesLenas späterer Tatentschluss entsteht unabhängig von Pauls Aufforderung.
- 2erfülltKommunikative EinwirkungPaul versucht durch seine an Lena gerichtete Aufforderung, sie zur Tat zu bewegen.
- 3erfülltZuvor kein fester TatentschlussVor Pauls Aufforderung hat Lena noch keinen festen Tatentschluss.
Typische Fehler
FehlerBloße Tatgeneigtheit wird mit einem bereits festen Tatentschluss gleichgesetzt und eine Anstiftung deshalb ausgeschlossen.
RichtigAuch ein bereits tatgeneigter Täter kann noch angestiftet werden, wenn die Einwirkung seinen festen Tatentschluss erst hervorruft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata