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Betätigungsgarantie

Art. 9 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Die Betätigungsgarantie ist ein Teilgehalt der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit und schützt die Koalitionen und ihre Mitglieder bei allen koalitionsspezifischen Tätigkeiten, insbesondere beim Abschluss von Tarifverträgen, bei Arbeitskampfmaßnahmen und bei der Mitgliederwerbung, soweit diese Tätigkeiten der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen. Sie wirkt gegenüber staatlichen und privaten Beeinträchtigungen; Beschränkungen müssen dem Schutz kollidierenden Verfassungsrechts dienen und verhältnismäßig sein.

Merksatz

Die Betätigungsgarantie schützt nicht jede Gewerkschaftstätigkeit, sondern nur Tätigkeiten mit koalitionsspezifischer Zielrichtung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Gewerkschaft G 2wirbt an einem genehmigten Stand auf einem öffentlichen Platz um neue Mitglieder. Auf ihren Flugblättern erklärt sie, durch gemeinsame Lohnverhandlungen höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten erreichen zu wollen.

Trifft „Betätigungsgarantie“ hier zu?

„Betätigungsgarantie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Koalition oder Koalitionsmitglied
    G ist als Gewerkschaft eine Koalition.
    erfüllt
  2. 2
    Koalitionsspezifische Tätigkeit zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
    Die Mitgliederwerbung dient der gemeinsamen Verbesserung von Löhnen und Arbeitszeiten.
    erfüllt
BFall B

1Die Gewerkschaft G sammelt an einem genehmigten Stand auf einem öffentlichen Platz Spenden für ein Tierheim. Das Geld soll ausschließlich Futter und tierärztliche Behandlungen für ausgesetzte Tiere finanzieren; die Aktion wirbt weder um Mitglieder noch behandelt sie Fragen des Arbeitslebens.

Trifft „Betätigungsgarantie“ hier zu?

„Betätigungsgarantie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Koalitionsspezifische Tätigkeit zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Koalition oder Koalitionsmitglied
    G ist als Gewerkschaft eine Koalition.
    erfüllt
  2. 2
    Koalitionsspezifische Tätigkeit zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
    Die ausschließlich karitative Sammlung dient keinem koalitionsspezifischen Zweck.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Betätigungsgarantie wird mit der Tarifautonomie gleichgesetzt und auf Tarifabschlüsse sowie Arbeitskämpfe beschränkt.

RichtigDie Betätigungsgarantie erfasst darüber hinaus weitere koalitionsspezifische Tätigkeiten, etwa die Mitgliederwerbung.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Schutz gegen Behinderungen durch private Arbeitgeber wird ausgeschlossen, weil Grundrechte nur den Staat bänden.

RichtigDie Betätigungsgarantie wirkt auch gegenüber privaten Beeinträchtigungen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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