Definitionen
Bestätigungsverfahren
§ 98 Abs. 2 StPO · StrafrechtDas Bestätigungsverfahren ist ein strafprozessuales Verfahren, in dem eine ohne richterliche Anordnung vorgenommene Beschlagnahme nachträglich durch das zuständige Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und bei Fortdauer bestätigt oder aufgehoben wird. Bei einer bereits abgeschlossenen Durchsuchung erfolgt dagegen auf Antrag des Betroffenen entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine gerichtliche Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit.
Der Betroffene kann die gerichtliche Kontrolle auch nach Ablauf von drei Tagen noch selbst anstoßen.
- Tag 0BeschlagnahmeEin Beamter nimmt einen Gegenstand ohne vorherige richterliche Anordnung zu Beweiszwecken an sich.
- Binnen drei TagenBestätigung beantragenDer Beamte soll die gerichtliche Kontrolle veranlassen; die Entscheidung des Gerichts darf später folgen.
- Beschlagnahme Ein Beamter nimmt einen Gegenstand ohne vorherige richterliche Anordnung zu Beweiszwecken an sich.
- Bestätigung beantragen Der Beamte soll die gerichtliche Kontrolle veranlassen; die Entscheidung des Gerichts darf später folgen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Polizei erfährt, dass Ben eine gestohlene Uhr noch am selben Abend verkaufen will. 2Weil eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig erreichbar ist, 1nimmt eine Polizeibeamtin die Uhr gegen Bens Willen als Beweisstück mit. 3Auf Bens Antrag prüft das zuständige Amtsgericht am nächsten Tag, 4ob die Wegnahme rechtmäßig war und die Uhr weiter einbehalten werden darf.
Trifft „Bestätigungsverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschlagnahmeDie Uhr wird gegen den Willen des Betroffenen zu Beweiszwecken in amtliche Verwahrung genommen.
- 2erfülltOhne vorherige richterliche AnordnungDie Polizeibeamtin handelt, ohne zuvor eine richterliche Anordnung erhalten zu haben.
- 3erfülltNachträgliche Prüfung durch das zuständige GerichtDas zuständige Gericht überprüft die bereits durchgeführte Maßnahme.
- 4erfülltKontrolle der RechtmäßigkeitGegenstand der Prüfung sind die rechtlichen Voraussetzungen der Wegnahme und ihrer Fortdauer.
Die Polizei erfährt, dass Ben eine gestohlene Uhr noch am selben Abend verkaufen will. 2Weil eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig erreichbar ist, 1nimmt eine Polizeibeamtin die Uhr gegen Bens Willen als Beweisstück mit. Auf Bens Bitte prüft die Staatsanwältin am nächsten Tag, 4ob die Wegnahme rechtmäßig war und die Uhr weiter einbehalten werden darf. Ein Gericht wird nicht eingeschaltet.
Trifft „Bestätigungsverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschlagnahmeDie Uhr wird gegen den Willen des Betroffenen zu Beweiszwecken in amtliche Verwahrung genommen.
- 2erfülltOhne vorherige richterliche AnordnungVor der Wegnahme liegt keine richterliche Anordnung vor.
- 3fehltNachträgliche Prüfung durch das zuständige GerichtDie Staatsanwältin ist kein Gericht; eine gerichtliche Überprüfung findet nicht statt.
- 4erfülltKontrolle der RechtmäßigkeitAuch die staatsanwaltschaftliche Prüfung betrifft die rechtlichen Voraussetzungen der Maßnahme.
Typische Fehler
FehlerDas Gericht müsse innerhalb von drei Tagen über die Bestätigung entscheiden.
RichtigDie Dreitagesvorgabe betrifft unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Antrag des beschlagnahmenden Beamten, nicht den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.
FehlerEine bereits abgeschlossene rechtswidrige Durchsuchung müsse nachträglich aufgehoben werden.
RichtigNach Abschluss der Durchsuchung wird auf Antrag entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ihre Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit festgestellt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema