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Bestimmungsversuch

§ 30 I StGB · Strafrecht

Der Bestimmungsversuch liegt vor, wenn jemand mit doppeltem Anstiftervorsatz unmittelbar dazu ansetzt, einen anderen zur Begehung eines Verbrechens als Täter oder Mittäter oder zur Anstiftung zu einem Verbrechen zu veranlassen, ohne dass es zu einer vollendeten Anstiftung kommt. Der Vorsatz muss sowohl das Hervorrufen des Tatentschlusses als auch die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat umfassen.

Merksatz

Strafbarkeit setzt hier nicht voraus, dass der Angesprochene mit der geplanten Tat beginnt.

Bestimmungsversuch oder Anstiftung?Eine vollendete Anstiftung setzt keine vollendete Haupttat voraus. Schon eine versuchte Haupttat kann genügen.
Bestimmungsversuch
Vollendete Anstiftung
Tatentschluss
Muss beim anderen nicht hervorgerufen werden.
Wird beim anderen hervorgerufen.
Stadium der Haupttat
Die Haupttat muss nicht begonnen haben.
Die Haupttat muss wenigstens versucht sein.
Deliktsart
Verbrechen als angestrebte Bezugstat.
Verbrechen oder Vergehen als Bezugstat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna will, dass Ben Clara gegen Bezahlung tötet, und möchte ihn durch ihr Angebot dazu bringen. Sie sagt zu dem bislang nicht zur Tötung entschlossenen Ben: „Ich zahle dir 10.000 Euro, wenn du Clara morgen erschießt.“ Ben lehnt ab und unternimmt nichts.

Trifft „Bestimmungsversuch“ hier zu?

„Bestimmungsversuch“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Doppelter Anstiftervorsatz
    Anna will sowohl Bens Tatentschluss hervorrufen als auch die vorsätzliche rechtswidrige Tötung herbeiführen.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen zur Einflussnahme
    Mit dem unmittelbar an Ben gerichteten Angebot beginnt Anna die Einflussnahme auf seinen Willen.
    erfüllt
  3. 3
    Verbrechensbegehung oder Anstiftung hierzu als Ziel
    Die von Anna angestrebte vorsätzliche Tötung durch Ben ist ein Verbrechen.
    erfüllt
  4. 4
    Keine vollendete Anstiftung
    Ben fasst keinen Tatentschluss und beginnt keine Haupttat.
    erfüllt
BFall B

Anna will, dass Ben Clara gegen Bezahlung tötet, und möchte ihn durch ihr Angebot dazu bringen. Sie sagt zu dem bislang nicht zur Tötung entschlossenen Ben: „Ich zahle dir 10.000 Euro, wenn du Clara morgen erschießt.“ Wegen dieses Angebots beschließt Ben, Clara zu töten, und schießt am nächsten Tag mit diesem Ziel auf sie. Er verfehlt sie; Clara bleibt unverletzt.

Trifft „Bestimmungsversuch“ hier zu?

„Bestimmungsversuch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine vollendete Anstiftung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Doppelter Anstiftervorsatz
    Annas Vorsatz umfasst sowohl das Hervorrufen des Tatentschlusses als auch die vorsätzliche rechtswidrige Tötung.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen zur Einflussnahme
    Anna wirkt mit ihrem konkreten Angebot unmittelbar auf Bens Willen ein.
    erfüllt
  3. 3
    Verbrechensbegehung oder Anstiftung hierzu als Ziel
    Annas Angebot zielt auf eine vorsätzliche Tötung durch Ben und damit auf ein Verbrechen.
    erfüllt
  4. 4
    Keine vollendete Anstiftung
    Anna hat Bens Tatentschluss hervorgerufen; sein Tötungsversuch genügt für eine vollendete Anstiftung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch die erfolglose Aufforderung zu einem bloßen Vergehen wird nach § 30 Abs. 1 StGB bestraft.

RichtigDie angestrebte Bezugstat muss ein Verbrechen sein; erfasst ist auch die geplante Anstiftung dazu.

Voraussetzung vergessen

FehlerBereits der bloße Plan, jemanden später zu einer Tat zu überreden, wird als Bestimmungsversuch behandelt.

RichtigDie Vorbereitung einer späteren Einflussnahme genügt nicht; erforderlich ist das unmittelbare Ansetzen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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