Definitionen
Bestimmungsversuch
§ 30 I StGB · StrafrechtDer Bestimmungsversuch liegt vor, wenn jemand mit doppeltem Anstiftervorsatz unmittelbar dazu ansetzt, einen anderen zur Begehung eines Verbrechens als Täter oder Mittäter oder zur Anstiftung zu einem Verbrechen zu veranlassen, ohne dass es zu einer vollendeten Anstiftung kommt. Der Vorsatz muss sowohl das Hervorrufen des Tatentschlusses als auch die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat umfassen.
Strafbarkeit setzt hier nicht voraus, dass der Angesprochene mit der geplanten Tat beginnt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna will, dass Ben Clara gegen Bezahlung tötet, und möchte ihn durch ihr Angebot dazu bringen. Sie sagt zu dem bislang nicht zur Tötung entschlossenen Ben: „Ich zahle dir 10.000 Euro, wenn du Clara morgen erschießt.“ Ben lehnt ab und unternimmt nichts.
Trifft „Bestimmungsversuch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDoppelter AnstiftervorsatzAnna will sowohl Bens Tatentschluss hervorrufen als auch die vorsätzliche rechtswidrige Tötung herbeiführen.
- 2erfülltUnmittelbares Ansetzen zur EinflussnahmeMit dem unmittelbar an Ben gerichteten Angebot beginnt Anna die Einflussnahme auf seinen Willen.
- 3erfülltVerbrechensbegehung oder Anstiftung hierzu als ZielDie von Anna angestrebte vorsätzliche Tötung durch Ben ist ein Verbrechen.
- 4erfülltKeine vollendete AnstiftungBen fasst keinen Tatentschluss und beginnt keine Haupttat.
Anna will, dass Ben Clara gegen Bezahlung tötet, und möchte ihn durch ihr Angebot dazu bringen. Sie sagt zu dem bislang nicht zur Tötung entschlossenen Ben: „Ich zahle dir 10.000 Euro, wenn du Clara morgen erschießt.“ Wegen dieses Angebots beschließt Ben, Clara zu töten, und schießt am nächsten Tag mit diesem Ziel auf sie. Er verfehlt sie; Clara bleibt unverletzt.
Trifft „Bestimmungsversuch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDoppelter AnstiftervorsatzAnnas Vorsatz umfasst sowohl das Hervorrufen des Tatentschlusses als auch die vorsätzliche rechtswidrige Tötung.
- 2erfülltUnmittelbares Ansetzen zur EinflussnahmeAnna wirkt mit ihrem konkreten Angebot unmittelbar auf Bens Willen ein.
- 3erfülltVerbrechensbegehung oder Anstiftung hierzu als ZielAnnas Angebot zielt auf eine vorsätzliche Tötung durch Ben und damit auf ein Verbrechen.
- 4fehltKeine vollendete AnstiftungAnna hat Bens Tatentschluss hervorgerufen; sein Tötungsversuch genügt für eine vollendete Anstiftung.
Typische Fehler
FehlerAuch die erfolglose Aufforderung zu einem bloßen Vergehen wird nach § 30 Abs. 1 StGB bestraft.
RichtigDie angestrebte Bezugstat muss ein Verbrechen sein; erfasst ist auch die geplante Anstiftung dazu.
FehlerBereits der bloße Plan, jemanden später zu einer Tat zu überreden, wird als Bestimmungsversuch behandelt.
RichtigDie Vorbereitung einer späteren Einflussnahme genügt nicht; erforderlich ist das unmittelbare Ansetzen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema