Definitionen
Bestellerprinzip
§ 2 WoVermittG (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung) · ZivilrechtDas Bestellerprinzip besagt bei der Vermittlung von Mietwohnungen, dass grundsätzlich derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch dessen Provision zu tragen hat. Vom Wohnungssuchenden darf der Makler nur dann eine Provision fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, wenn zwischen ihnen ein Vermittlungsvertrag besteht und der Makler allein aufgrund dieses Vertrags vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten.
Für die Mieterprovision kommt es darauf an, warum der Makler den Angebotsauftrag eingeholt hat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Mara und Makler Ben vereinbaren per E-Mail, dass er für sie eine Mietwohnung sucht und bei erfolgreicher Vermittlung eine Monatskaltmiete erhält. 3Nur wegen dieser Vereinbarung fragt Ben erstmals bei Vermieterin Eva nach, die ihm daraufhin den Auftrag erteilt, ihre Wohnung anzubieten. 1Durch Bens Vermittlung schließt Mara mit Eva einen Mietvertrag.
Trifft „Bestellerprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermittlung einer MietwohnungBen vermittelt den Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung.
- 2erfülltVermittlungsvertrag mit dem WohnungssuchendenMara schließt als Wohnungssuchende mit Ben einen Vermittlungsvertrag.
- 3erfülltAngebotsauftrag allein wegen dieses VermittlungsvertragsBen holt den Angebotsauftrag ausschließlich aufgrund seines Vertrags mit Mara ein.
Vermieterin Eva hat Makler Ben bereits den Auftrag erteilt, ihre Wohnung anzubieten. 2Später vereinbaren Mara und Ben per E-Mail, dass er für Mara eine Mietwohnung sucht und bei erfolgreicher Vermittlung eine Monatskaltmiete erhält. 1Ben zeigt Mara Evas Wohnung, und durch seine Vermittlung schließt Mara mit Eva einen Mietvertrag.
Trifft „Bestellerprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermittlung einer MietwohnungBen vermittelt den Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung.
- 2erfülltVermittlungsvertrag mit dem WohnungssuchendenMara schließt als Wohnungssuchende mit Ben einen Vermittlungsvertrag.
- 3fehltAngebotsauftrag allein wegen dieses VermittlungsvertragsDer Angebotsauftrag bestand schon vor dem Vertrag mit Mara und wurde deshalb nicht aufgrund dieses Vertrags eingeholt.
Typische Fehler
FehlerEin späterer Suchauftrag soll eine Mieterprovision auch für eine Wohnung ermöglichen, deren Angebotsauftrag der Makler bereits hatte.
RichtigDer Makler muss den Angebotsauftrag allein aufgrund des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden einholen; ein bereits zuvor erteilter Angebotsauftrag genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema