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Bestellerprinzip

§ 2 WoVermittG (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung) · Zivilrecht

Das Bestellerprinzip besagt bei der Vermittlung von Mietwohnungen, dass grundsätzlich derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch dessen Provision zu tragen hat. Vom Wohnungssuchenden darf der Makler nur dann eine Provision fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, wenn zwischen ihnen ein Vermittlungsvertrag besteht und der Makler allein aufgrund dieses Vertrags vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten.

Merksatz

Für die Mieterprovision kommt es darauf an, warum der Makler den Angebotsauftrag eingeholt hat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Mara und Makler Ben vereinbaren per E-Mail, dass er für sie eine Mietwohnung sucht und bei erfolgreicher Vermittlung eine Monatskaltmiete erhält. 3Nur wegen dieser Vereinbarung fragt Ben erstmals bei Vermieterin Eva nach, die ihm daraufhin den Auftrag erteilt, ihre Wohnung anzubieten. 1Durch Bens Vermittlung schließt Mara mit Eva einen Mietvertrag.

Trifft „Bestellerprinzip“ hier zu?

„Bestellerprinzip“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermittlung einer Mietwohnung
    Ben vermittelt den Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung.
    erfüllt
  2. 2
    Vermittlungsvertrag mit dem Wohnungssuchenden
    Mara schließt als Wohnungssuchende mit Ben einen Vermittlungsvertrag.
    erfüllt
  3. 3
    Angebotsauftrag allein wegen dieses Vermittlungsvertrags
    Ben holt den Angebotsauftrag ausschließlich aufgrund seines Vertrags mit Mara ein.
    erfüllt
BFall B

Vermieterin Eva hat Makler Ben bereits den Auftrag erteilt, ihre Wohnung anzubieten. 2Später vereinbaren Mara und Ben per E-Mail, dass er für Mara eine Mietwohnung sucht und bei erfolgreicher Vermittlung eine Monatskaltmiete erhält. 1Ben zeigt Mara Evas Wohnung, und durch seine Vermittlung schließt Mara mit Eva einen Mietvertrag.

Trifft „Bestellerprinzip“ hier zu?

„Bestellerprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Angebotsauftrag allein wegen dieses Vermittlungsvertrags

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermittlung einer Mietwohnung
    Ben vermittelt den Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung.
    erfüllt
  2. 2
    Vermittlungsvertrag mit dem Wohnungssuchenden
    Mara schließt als Wohnungssuchende mit Ben einen Vermittlungsvertrag.
    erfüllt
  3. 3
    Angebotsauftrag allein wegen dieses Vermittlungsvertrags
    Der Angebotsauftrag bestand schon vor dem Vertrag mit Mara und wurde deshalb nicht aufgrund dieses Vertrags eingeholt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin späterer Suchauftrag soll eine Mieterprovision auch für eine Wohnung ermöglichen, deren Angebotsauftrag der Makler bereits hatte.

RichtigDer Makler muss den Angebotsauftrag allein aufgrund des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden einholen; ein bereits zuvor erteilter Angebotsauftrag genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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