Definitionen
Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen
Art. 80 I 2 GG · Öffentliches RechtNach Art. 80 I 2 GG müssen Gesetze, die die Exekutive zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt festlegen, sodass der Bürger die möglichen Regelungsinhalte der Verordnung vorhersehen kann und das Parlament die wesentlichen Entscheidungen selbst trifft (Wesentlichkeitsvorbehalt).
Das Parlament muss den Rahmen der Verordnung selbst so festlegen, dass mögliche Regelungen vorhersehbar sind.
- 1Gesetzliche ErmächtigungErlaubt ein Gesetz dem betreffenden Organ, eine Verordnung zu erlassen?
- 2Bestimmtheit der ErmächtigungLegt das Gesetz Gegenstand, Ziel und Reichweite der möglichen Regelungen hinreichend fest?
- 3Zitiergebot der VerordnungNennt die Verordnung ihre gesetzliche Grundlage?
- 1Gesetzliche Ermächtigung Erlaubt ein Gesetz dem betreffenden Organ, eine Verordnung zu erlassen?
- 2Bestimmtheit der Ermächtigung Legt das Gesetz Gegenstand, Ziel und Reichweite der möglichen Regelungen hinreichend fest?
- 3Zitiergebot der Verordnung Nennt die Verordnung ihre gesetzliche Grundlage?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein neues Bundesgesetz schreibt vor, dass für die Ausstellung eines Reisepasses eine Gebühr zu zahlen ist. Es erlaubt dem Bundesinnenminister, die Höhe durch eine Verordnung zwischen 30 und 60 Euro festzulegen, um die durchschnittlichen Bearbeitungskosten zu decken.
Trifft „Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Ermächtigung der ExekutiveDas Bundesgesetz ermächtigt einen Bundesminister zum Erlass einer Verordnung.
- 2erfülltBestimmter Rahmen und parlamentarische GrundentscheidungDas Parlament entscheidet über die Gebührenpflicht und begrenzt die vorhersehbare Ausgestaltung durch Gegenstand, Kostendeckungsziel und Betragsrahmen.
Ein neu erlassenes Bundesgesetz besteht nur aus einer Vorschrift. 1Diese erlaubt dem Bundesverkehrsminister, für den gesamten Straßenverkehr nach eigenem Ermessen Verordnungen zu erlassen, und enthält keine weiteren Vorgaben.
Trifft „Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Ermächtigung der ExekutiveDas Bundesgesetz sieht eine Ermächtigung eines Bundesministers zum Verordnungserlass vor.
- 2fehltBestimmter Rahmen und parlamentarische GrundentscheidungDie bloße Benennung des Straßenverkehrs legt weder Ziele und Reichweite noch die wesentlichen Entscheidungen für mögliche Regelungen fest.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur geprüft, ob die Verordnung selbst klare Vorgaben enthält.
RichtigEntscheidend ist hier, ob bereits das ermächtigende Gesetz den Regelungsrahmen hinreichend festlegt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema