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Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen

Art. 80 I 2 GG · Öffentliches Recht

Nach Art. 80 I 2 GG müssen Gesetze, die die Exekutive zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt festlegen, sodass der Bürger die möglichen Regelungsinhalte der Verordnung vorhersehen kann und das Parlament die wesentlichen Entscheidungen selbst trifft (Wesentlichkeitsvorbehalt).

Merksatz

Das Parlament muss den Rahmen der Verordnung selbst so festlegen, dass mögliche Regelungen vorhersehbar sind.

Wo wird die Bestimmtheit geprüft?Ausschnitt aus der Prüfung einer Rechtsverordnung: Die Bestimmtheit betrifft das ermächtigende Gesetz, das Zitiergebot die Verordnung.
  1. 1
    Gesetzliche Ermächtigung
    Erlaubt ein Gesetz dem betreffenden Organ, eine Verordnung zu erlassen?
  2. 2
    Bestimmtheit der Ermächtigung
    Legt das Gesetz Gegenstand, Ziel und Reichweite der möglichen Regelungen hinreichend fest?
  3. 3
    Zitiergebot der Verordnung
    Nennt die Verordnung ihre gesetzliche Grundlage?
  1. 1
    Gesetzliche Ermächtigung Erlaubt ein Gesetz dem betreffenden Organ, eine Verordnung zu erlassen?
  2. 2
    Bestimmtheit der Ermächtigung Legt das Gesetz Gegenstand, Ziel und Reichweite der möglichen Regelungen hinreichend fest?
  3. 3
    Zitiergebot der Verordnung Nennt die Verordnung ihre gesetzliche Grundlage?
Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein neues Bundesgesetz schreibt vor, dass für die Ausstellung eines Reisepasses eine Gebühr zu zahlen ist. Es erlaubt dem Bundesinnenminister, die Höhe durch eine Verordnung zwischen 30 und 60 Euro festzulegen, um die durchschnittlichen Bearbeitungskosten zu decken.

Trifft „Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen“ hier zu?

„Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Ermächtigung der Exekutive
    Das Bundesgesetz ermächtigt einen Bundesminister zum Erlass einer Verordnung.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmter Rahmen und parlamentarische Grundentscheidung
    Das Parlament entscheidet über die Gebührenpflicht und begrenzt die vorhersehbare Ausgestaltung durch Gegenstand, Kostendeckungsziel und Betragsrahmen.
    erfüllt
BFall B

Ein neu erlassenes Bundesgesetz besteht nur aus einer Vorschrift. 1Diese erlaubt dem Bundesverkehrsminister, für den gesamten Straßenverkehr nach eigenem Ermessen Verordnungen zu erlassen, und enthält keine weiteren Vorgaben.

Trifft „Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen“ hier zu?

„Bestimmtheitsgebot für Rechtsverordnungsermächtigungen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmter Rahmen und parlamentarische Grundentscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Ermächtigung der Exekutive
    Das Bundesgesetz sieht eine Ermächtigung eines Bundesministers zum Verordnungserlass vor.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmter Rahmen und parlamentarische Grundentscheidung
    Die bloße Benennung des Straßenverkehrs legt weder Ziele und Reichweite noch die wesentlichen Entscheidungen für mögliche Regelungen fest.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerEs wird nur geprüft, ob die Verordnung selbst klare Vorgaben enthält.

RichtigEntscheidend ist hier, ob bereits das ermächtigende Gesetz den Regelungsrahmen hinreichend festlegt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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