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Besitz

§ 854 BGB · Zivilrecht

Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache, die von einem natürlichen Beherrschungswillen (animus) getragen wird und nach der Verkehrsanschauung als solche erscheint.

Merksatz

Körperlicher Kontakt allein begründet noch keinen Besitz.

Was unterscheidet Besitz und Eigentum?Tatsächliche Kontrolle und rechtliche Zuordnung können auseinanderfallen: Auch ein Dieb kann Besitzer sein, ohne Eigentümer zu werden.
Besitz
Eigentum
Art der Zuordnung
Tatsächliche Herrschaft über eine Sache
Rechtliche Zuordnung einer Sache
Beherrschungswille
Natürlicher Wille zur Sachherrschaft erforderlich
Vom natürlichen Beherrschungswillen unabhängig

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea leiht sich von Tom eine Kamera für zwei Wochen und nimmt sie mit in ihre Wohnung. Sie bewahrt die Kamera in ihrer abschließbaren Schublade auf und möchte sie während der zwei Wochen jederzeit selbst benutzen.

Trifft „Besitz“ hier zu?

„Besitz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sache als Gegenstand
    Die Kamera ist ein körperlicher Gegenstand.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche Sachherrschaft nach der Verkehrsanschauung
    Die Kamera befindet sich für zwei Wochen in Leas eigenem Herrschaftsbereich und steht ihr zur Benutzung zur Verfügung.
    erfüllt
  3. 3
    Natürlicher Beherrschungswille
    Lea will die Kamera tatsächlich für sich verfügbar halten.
    erfüllt
BFall B

Lea ist bei Tom zum Abendessen eingeladen und sitzt mit ihm an seinem Esstisch. Für einen Schluck nimmt sie 1Toms Wasserglas in die Hand und 3will es dabei selbst festhalten. Unmittelbar danach stellt sie das Glas wieder auf Toms Tisch.

Trifft „Besitz“ hier zu?

„Besitz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächliche Sachherrschaft nach der Verkehrsanschauung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sache als Gegenstand
    Das Glas ist ein körperlicher Gegenstand.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche Sachherrschaft nach der Verkehrsanschauung
    Das ganz kurzfristige Benutzen des Glases als Gast begründet nach der Verkehrsanschauung keine eigene Sachherrschaft.
    fehlt
  3. 3
    Natürlicher Beherrschungswille
    Lea möchte das Glas während des Trinkens bewusst körperlich kontrollieren.
    erfüllt
CFall CAbgrenzung zu Eigentum

Während Tom nicht hinsieht, nimmt Ben 1dessen Kamera ohne Erlaubnis mit nach Hause. Ben weiß, dass die Kamera Tom gehört, und 3will sie dauerhaft für seine eigenen Fotos behalten. 2Er verschließt sie in seiner Schublade und holt sie dort jeden Tag zum Fotografieren heraus.

Trifft „Besitz“ hier zu?

„Besitz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sache als Gegenstand
    Die Kamera ist ein körperlicher Gegenstand.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche Sachherrschaft nach der Verkehrsanschauung
    Ben kontrolliert die Kamera dauerhaft, obwohl sie weiterhin Tom gehört.
    erfüllt
  3. 3
    Natürlicher Beherrschungswille
    Ben will die tatsächliche Kontrolle über die Kamera behalten.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBesitz wird mit Eigentum gleichgesetzt, sodass etwa einem Dieb der Besitz abgesprochen wird.

RichtigBesitz betrifft die tatsächliche Herrschaft und setzt kein Eigentum voraus.

Voraussetzung vergessen

FehlerFür den Beherrschungswillen wird Geschäftsfähigkeit verlangt.

RichtigFür den natürlichen Beherrschungswillen genügt ein tatsächlicher Wille; Geschäftsfähigkeit ist hierfür nicht erforderlich.

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