Definitionen
Besitz
§ 854 BGB · ZivilrechtBesitz ist die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache, die von einem natürlichen Beherrschungswillen (animus) getragen wird und nach der Verkehrsanschauung als solche erscheint.
Körperlicher Kontakt allein begründet noch keinen Besitz.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea leiht sich von Tom eine Kamera für zwei Wochen und nimmt sie mit in ihre Wohnung. Sie bewahrt die Kamera in ihrer abschließbaren Schublade auf und möchte sie während der zwei Wochen jederzeit selbst benutzen.
Trifft „Besitz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSache als GegenstandDie Kamera ist ein körperlicher Gegenstand.
- 2erfülltTatsächliche Sachherrschaft nach der VerkehrsanschauungDie Kamera befindet sich für zwei Wochen in Leas eigenem Herrschaftsbereich und steht ihr zur Benutzung zur Verfügung.
- 3erfülltNatürlicher BeherrschungswilleLea will die Kamera tatsächlich für sich verfügbar halten.
Lea ist bei Tom zum Abendessen eingeladen und sitzt mit ihm an seinem Esstisch. Für einen Schluck nimmt sie 1Toms Wasserglas in die Hand und 3will es dabei selbst festhalten. Unmittelbar danach stellt sie das Glas wieder auf Toms Tisch.
Trifft „Besitz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSache als GegenstandDas Glas ist ein körperlicher Gegenstand.
- 2fehltTatsächliche Sachherrschaft nach der VerkehrsanschauungDas ganz kurzfristige Benutzen des Glases als Gast begründet nach der Verkehrsanschauung keine eigene Sachherrschaft.
- 3erfülltNatürlicher BeherrschungswilleLea möchte das Glas während des Trinkens bewusst körperlich kontrollieren.
Während Tom nicht hinsieht, nimmt Ben 1dessen Kamera ohne Erlaubnis mit nach Hause. Ben weiß, dass die Kamera Tom gehört, und 3will sie dauerhaft für seine eigenen Fotos behalten. 2Er verschließt sie in seiner Schublade und holt sie dort jeden Tag zum Fotografieren heraus.
Trifft „Besitz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSache als GegenstandDie Kamera ist ein körperlicher Gegenstand.
- 2erfülltTatsächliche Sachherrschaft nach der VerkehrsanschauungBen kontrolliert die Kamera dauerhaft, obwohl sie weiterhin Tom gehört.
- 3erfülltNatürlicher BeherrschungswilleBen will die tatsächliche Kontrolle über die Kamera behalten.
Typische Fehler
FehlerBesitz wird mit Eigentum gleichgesetzt, sodass etwa einem Dieb der Besitz abgesprochen wird.
RichtigBesitz betrifft die tatsächliche Herrschaft und setzt kein Eigentum voraus.
FehlerFür den Beherrschungswillen wird Geschäftsfähigkeit verlangt.
RichtigFür den natürlichen Beherrschungswillen genügt ein tatsächlicher Wille; Geschäftsfähigkeit ist hierfür nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata