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Besitzaufgabewille

§ 856 BGB · Zivilrecht

Der Besitzaufgabewille ist der natürliche Wille des Besitzers, die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache dauerhaft aufzugeben; er kann auch bei einer Übertragung des Besitzes auf eine andere Person vorliegen. Er ist Voraussetzung für den Verlust des Besitzes durch freiwillige Aufgabe; für die Dereliktion muss beim Eigentümer zusätzlich der Wille hinzukommen, sein Eigentum aufzugeben.

Merksatz

Entscheidend ist der Wille zur Aufgabe der Sachherrschaft, nicht bloß eine vorübergehende Zugriffsunterbrechung.

Sachherrschaft oder Eigentum aufgeben?Bei der Dereliktion müssen beide Willensrichtungen zusammenkommen. Die freiwillige Besitzaufgabe allein beendet das Eigentum nicht.
Besitzaufgabewille
Eigentumsaufgabewille
Bezugspunkt
Tatsächliche Sachherrschaft
Eigentum an der Sache
Art des Willens
Natürlicher Wille
Rechtsgeschäftlicher Wille

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea schenkt Ben ihr Buch und gibt es ihm mit. 1Sie entscheidet sich bewusst dafür, 2das Buch endgültig aus der Hand zu geben und Ben zu überlassen.

Trifft „Besitzaufgabewille“ hier zu?

„Besitzaufgabewille“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürlicher Wille des Besitzers
    Lea handelt aufgrund einer eigenen bewussten Entscheidung.
    erfüllt
  2. 2
    Auf dauerhafte Aufgabe der Sachherrschaft gerichtet
    Lea will ihre tatsächliche Herrschaft über das Buch dauerhaft beenden.
    erfüllt
BFall B

Lea liest zu Hause ein Buch. 1Sie legt es bewusst auf ihren Schreibtisch und geht für fünf Minuten in die Küche. Anschließend will sie zurückkehren und weiterlesen.

Trifft „Besitzaufgabewille“ hier zu?

„Besitzaufgabewille“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auf dauerhafte Aufgabe der Sachherrschaft gerichtet

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürlicher Wille des Besitzers
    Lea entscheidet sich bewusst dafür, das Buch auf dem Tisch liegen zu lassen.
    erfüllt
  2. 2
    Auf dauerhafte Aufgabe der Sachherrschaft gerichtet
    Lea will das Buch nach kurzer Zeit weiter benutzen und ihre Sachherrschaft nicht aufgeben.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus dem Besitzaufgabewillen wird zugleich auf einen Eigentumsaufgabewillen geschlossen.

RichtigDer Wille zur Besitzaufgabe genügt nicht für eine Dereliktion; dafür muss der Eigentümer auch sein Eigentum aufgeben wollen.

Rechtsfolge falsch

FehlerJeder Besitzverlust wird von einem Besitzaufgabewillen abhängig gemacht.

RichtigBei einem unfreiwilligen Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft ist kein Besitzaufgabewille erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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