Definitionen
Beschwerte Person
§ 2147 BGB · ZivilrechtBeschwerte Person ist diejenige Person, der ein Vermächtnis auferlegt worden ist, sodass sie zur Erfüllung dieser Beschwerung verpflichtet ist; dies kann ein Erbe oder ein Vermächtnisnehmer sein. Ohne abweichende Bestimmung des Erblassers trifft diese Pflicht den Erben.
Auch ohne ausdrückliche Benennung eines Verpflichteten trifft die Erfüllungspflicht grundsätzlich den Erben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Paula setzt in ihrem Testament ihre Tochter Anna als alleinige Erbin ein. 2Paulas Freundin Clara soll nach Paulas Tod 5.000 Euro aus dem Nachlass erhalten. Wer den Betrag auszahlen soll, legt Paula nicht fest. Nach Paulas Tod nimmt Anna die Erbschaft an.
Trifft „Beschwerte Person“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStellung als Erbe oder VermächtnisnehmerAnna ist Paulas Alleinerbin.
- 2erfülltPflicht zur Erfüllung eines auferlegten VermächtnissesMangels abweichender Bestimmung muss Anna als Erbin das Vermächtnis an Clara erfüllen.
1Paula setzt in ihrem Testament Anna und Ben zu gleichen Teilen als ihre Erben ein. Paulas Freundin Clara soll nach Paulas Tod 5.000 Euro aus dem Nachlass erhalten. Paula bestimmt ausdrücklich, dass ausschließlich Ben diesen Betrag auszahlen muss. Nach Paulas Tod nehmen Anna und Ben die Erbschaft an.
Trifft „Beschwerte Person“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStellung als Erbe oder VermächtnisnehmerAnna ist neben Ben Miterbin.
- 2fehltPflicht zur Erfüllung eines auferlegten VermächtnissesPaula hat ausschließlich Ben zur Erfüllung verpflichtet, sodass Anna dieses Vermächtnis nicht schuldet.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur nach einem verpflichteten Erben gesucht und übersehen, dass auch ein Vermächtnisnehmer verpflichtet sein kann.
RichtigAuch wer selbst ein Vermächtnis erhält, kann die Leistung aus einem weiteren Vermächtnis schulden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema