Definitionen
Beschützergarant
§ 13 StGB · StrafrechtBeschützergarant ist, wer kraft einer besonderen Rechtsbeziehung verpflichtet ist, ein bestimmtes Rechtsgut einer anderen Person vor Gefahren aus beliebigen Quellen zu schützen; die Garantenstellung begründet eine Pflicht zum Handeln, deren Verletzung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Strafbarkeit wegen unechten Unterlassens begründet.
Entscheidend ist die Bindung an ein bestimmtes Rechtsgut, nicht an eine bestimmte Gefahrenquelle.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara hat allein das Sorgerecht für ihren vierjährigen Sohn und lebt mit ihm zusammen. 2Im Garten sieht sie, dass er giftige Beeren essen will.
Trifft „Beschützergarant“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandlungspflicht aus besonderer RechtsbeziehungAus der elterlichen Sorge folgt eine rechtliche Pflicht zum Schutz des Kindes.
- 2erfülltSchutz eines bestimmten fremden Rechtsguts vor Gefahren jeder HerkunftMara muss die Gesundheit ihres Sohnes unabhängig davon schützen, aus welcher Quelle die Gefahr stammt.
1Ben hat mit dem Eigentümer eines Mietshauses vereinbart, die Treppe selbstständig auf Schäden zu prüfen und gefährliche Stellen sofort abzusperren. Als ein Mieter die Treppe benutzt, bemerkt Ben eine lose Stufe.
Trifft „Beschützergarant“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandlungspflicht aus besonderer RechtsbeziehungDurch die vertragliche Übernahme der Treppensicherung trifft Ben eine rechtliche Handlungspflicht.
- 2fehltSchutz eines bestimmten fremden Rechtsguts vor Gefahren jeder HerkunftBens Pflicht betrifft die Gefahrenquelle Treppe, nicht den Schutz eines bestimmten Menschen vor Gefahren jeder Herkunft.
Typische Fehler
FehlerJede Pflicht zur Sicherung einer Gefahrenquelle wird als Stellung eines Beschützergaranten eingeordnet.
RichtigBeim Beschützergaranten ist das bestimmte fremde Rechtsgut der Bezugspunkt; eine bloße Pflicht zur Sicherung einer Gefahrenquelle genügt dafür nicht.
FehlerAus der Verletzung der Schutzpflicht wird ohne weitere Prüfung auf eine Strafbarkeit wegen Unterlassens geschlossen.
RichtigDie Pflichtverletzung allein genügt nicht; auch die weiteren Voraussetzungen des jeweiligen unechten Unterlassungsdelikts müssen erfüllt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata