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Beschützergarant

§ 13 StGB · Strafrecht

Beschützergarant ist, wer kraft einer besonderen Rechtsbeziehung verpflichtet ist, ein bestimmtes Rechtsgut einer anderen Person vor Gefahren aus beliebigen Quellen zu schützen; die Garantenstellung begründet eine Pflicht zum Handeln, deren Verletzung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Strafbarkeit wegen unechten Unterlassens begründet.

Merksatz

Entscheidend ist die Bindung an ein bestimmtes Rechtsgut, nicht an eine bestimmte Gefahrenquelle.

Was wird geschützt, was wird überwacht?Links steht der Schutz eines bestimmten Rechtsguts, rechts die Sicherung einer bestimmten Gefahrenquelle.
Beschützergarant
Überwachergarant
Bezugspunkt
Bestimmtes fremdes Rechtsgut
Bestimmte Gefahrenquelle
Schutzrichtung
Abwehr von Gefahren jeder Herkunft
Schutz Dritter vor Gefahren aus dieser Quelle

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara hat allein das Sorgerecht für ihren vierjährigen Sohn und lebt mit ihm zusammen. 2Im Garten sieht sie, dass er giftige Beeren essen will.

Trifft „Beschützergarant“ hier zu?

„Beschützergarant“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handlungspflicht aus besonderer Rechtsbeziehung
    Aus der elterlichen Sorge folgt eine rechtliche Pflicht zum Schutz des Kindes.
    erfüllt
  2. 2
    Schutz eines bestimmten fremden Rechtsguts vor Gefahren jeder Herkunft
    Mara muss die Gesundheit ihres Sohnes unabhängig davon schützen, aus welcher Quelle die Gefahr stammt.
    erfüllt
BFall B

1Ben hat mit dem Eigentümer eines Mietshauses vereinbart, die Treppe selbstständig auf Schäden zu prüfen und gefährliche Stellen sofort abzusperren. Als ein Mieter die Treppe benutzt, bemerkt Ben eine lose Stufe.

Trifft „Beschützergarant“ hier zu?

„Beschützergarant“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schutz eines bestimmten fremden Rechtsguts vor Gefahren jeder Herkunft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handlungspflicht aus besonderer Rechtsbeziehung
    Durch die vertragliche Übernahme der Treppensicherung trifft Ben eine rechtliche Handlungspflicht.
    erfüllt
  2. 2
    Schutz eines bestimmten fremden Rechtsguts vor Gefahren jeder Herkunft
    Bens Pflicht betrifft die Gefahrenquelle Treppe, nicht den Schutz eines bestimmten Menschen vor Gefahren jeder Herkunft.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Pflicht zur Sicherung einer Gefahrenquelle wird als Stellung eines Beschützergaranten eingeordnet.

RichtigBeim Beschützergaranten ist das bestimmte fremde Rechtsgut der Bezugspunkt; eine bloße Pflicht zur Sicherung einer Gefahrenquelle genügt dafür nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Verletzung der Schutzpflicht wird ohne weitere Prüfung auf eine Strafbarkeit wegen Unterlassens geschlossen.

RichtigDie Pflichtverletzung allein genügt nicht; auch die weiteren Voraussetzungen des jeweiligen unechten Unterlassungsdelikts müssen erfüllt sein.

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