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Beschränkung der Berufung

§ 318 StPO · Strafrecht

Die Beschränkung der Berufung ermöglicht es dem Berufungsführer, das Rechtsmittel auf abtrennbare Teile des erstinstanzlichen Urteils zu begrenzen, sodass das Berufungsgericht nur über den angefochtenen Teil neu verhandelt und entscheidet, während der nicht angefochtene Teil in Rechtskraft erwächst; wirksam ist die Beschränkung nur, wenn der angefochtene Teil losgelöst vom übrigen Urteil selbstständig geprüft werden kann, ohne dass ein innerer Zusammenhang mit dem nicht angefochtenen Teil eine einheitliche Beurteilung erfordert.

Merksatz

Die gewünschte Begrenzung bindet das Berufungsgericht nur, soweit die betroffenen Urteilsteile rechtlich getrennt beurteilbar sind.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Amtsgericht verurteilt die 30-jährige Nora wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. 2Nach den Feststellungen im Urteil nahm sie im nüchternen Zustand das im Hof abgestellte Fahrrad ihrer Nachbarin ohne deren Wissen und gegen deren Willen mit, um es dauerhaft für sich zu behalten. 1Nora legt Berufung ein und erklärt ausdrücklich, nur die Strafe, nicht aber die Entscheidung über ihre Schuld anzugreifen.

Trifft „Beschränkung der Berufung“ hier zu?

„Beschränkung der Berufung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Begrenzung auf Teile des erstinstanzlichen Urteils
    Nora nimmt die Entscheidung über ihre Schuld ausdrücklich von der Anfechtung aus.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständige Prüfbarkeit ohne notwendige einheitliche Beurteilung
    Die Feststellungen tragen den Schuldspruch und ermöglichen eine Prüfung der Strafe, ohne die Schuldfrage erneut entscheiden zu müssen.
    erfüllt
BFall B

Das Amtsgericht verurteilt Paul wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer einheitlichen Strafe. Paul hatte mit einem einzigen gezielten Steinwurf durch ein geschlossenes fremdes Fenster die Scheibe zerstört und einen dahinter stehenden Mann am Kopf verletzt. 1Paul legt Berufung ein und erklärt ausdrücklich, nur die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht aber die wegen Sachbeschädigung anzugreifen.

Trifft „Beschränkung der Berufung“ hier zu?

„Beschränkung der Berufung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Selbstständige Prüfbarkeit ohne notwendige einheitliche Beurteilung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Begrenzung auf Teile des erstinstanzlichen Urteils
    Paul erklärt, nur einen Teil des Schuldspruchs überprüfen lassen zu wollen.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständige Prüfbarkeit ohne notwendige einheitliche Beurteilung
    Die durch dieselbe Handlung tateinheitlich verwirklichten Delikte können im Schuldspruch nicht getrennt angefochten werden.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAuch nach einer wirksamen Begrenzung wird der nicht angefochtene Urteilsteil erneut inhaltlich geprüft.

RichtigDer wirksam von der Anfechtung ausgenommene Urteilsteil wird rechtskräftig und unterliegt nicht der erneuten Entscheidung des Berufungsgerichts.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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