Definitionen
Beschränkung der Berufung
§ 318 StPO · StrafrechtDie Beschränkung der Berufung ermöglicht es dem Berufungsführer, das Rechtsmittel auf abtrennbare Teile des erstinstanzlichen Urteils zu begrenzen, sodass das Berufungsgericht nur über den angefochtenen Teil neu verhandelt und entscheidet, während der nicht angefochtene Teil in Rechtskraft erwächst; wirksam ist die Beschränkung nur, wenn der angefochtene Teil losgelöst vom übrigen Urteil selbstständig geprüft werden kann, ohne dass ein innerer Zusammenhang mit dem nicht angefochtenen Teil eine einheitliche Beurteilung erfordert.
Die gewünschte Begrenzung bindet das Berufungsgericht nur, soweit die betroffenen Urteilsteile rechtlich getrennt beurteilbar sind.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Amtsgericht verurteilt die 30-jährige Nora wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. 2Nach den Feststellungen im Urteil nahm sie im nüchternen Zustand das im Hof abgestellte Fahrrad ihrer Nachbarin ohne deren Wissen und gegen deren Willen mit, um es dauerhaft für sich zu behalten. 1Nora legt Berufung ein und erklärt ausdrücklich, nur die Strafe, nicht aber die Entscheidung über ihre Schuld anzugreifen.
Trifft „Beschränkung der Berufung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBegrenzung auf Teile des erstinstanzlichen UrteilsNora nimmt die Entscheidung über ihre Schuld ausdrücklich von der Anfechtung aus.
- 2erfülltSelbstständige Prüfbarkeit ohne notwendige einheitliche BeurteilungDie Feststellungen tragen den Schuldspruch und ermöglichen eine Prüfung der Strafe, ohne die Schuldfrage erneut entscheiden zu müssen.
Das Amtsgericht verurteilt Paul wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer einheitlichen Strafe. Paul hatte mit einem einzigen gezielten Steinwurf durch ein geschlossenes fremdes Fenster die Scheibe zerstört und einen dahinter stehenden Mann am Kopf verletzt. 1Paul legt Berufung ein und erklärt ausdrücklich, nur die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht aber die wegen Sachbeschädigung anzugreifen.
Trifft „Beschränkung der Berufung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBegrenzung auf Teile des erstinstanzlichen UrteilsPaul erklärt, nur einen Teil des Schuldspruchs überprüfen lassen zu wollen.
- 2fehltSelbstständige Prüfbarkeit ohne notwendige einheitliche BeurteilungDie durch dieselbe Handlung tateinheitlich verwirklichten Delikte können im Schuldspruch nicht getrennt angefochten werden.
Typische Fehler
FehlerAuch nach einer wirksamen Begrenzung wird der nicht angefochtene Urteilsteil erneut inhaltlich geprüft.
RichtigDer wirksam von der Anfechtung ausgenommene Urteilsteil wird rechtskräftig und unterliegt nicht der erneuten Entscheidung des Berufungsgerichts.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema