Definitionen
Beschränkungsverbot (Grundfreiheiten)
Art. 34, 49, 56 AEUV · Öffentliches RechtDas Beschränkungsverbot untersagt staatliche Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung unionsrechtlich garantierter Grundfreiheiten (z.B. Warenverkehrs-, Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit) zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, auch wenn sie unterschiedslos auf In- und Ausländer angewendet werden.
Entscheidend ist die Eignung zur Behinderung, nicht erst ein tatsächlich nachgewiesener Rückgang grenzüberschreitender Tätigkeiten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Staat besteuert die Zinsen seiner Einwohner aus Bankkonten im Inland mit 20 Prozent und gleich hohe Zinsen aus Bankkonten in anderen EU-Mitgliedstaaten mit 40 Prozent. Eine Einwohnerin dieses Staates möchte ihr Erspartes bei einer Bank in einem anderen EU-Mitgliedstaat anlegen.
Trifft „Beschränkungsverbot (Grundfreiheiten)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Besteuerung ist dem Staat zuzurechnen.
- 2erfülltEignung zur Behinderung oder Attraktivitätsminderung einer GrundfreiheitDie höhere Steuer macht die von der Kapitalverkehrsfreiheit erfasste Geldanlage im EU-Ausland weniger attraktiv.
Eine Frau wohnt in einem EU-Mitgliedstaat und möchte ihr Erspartes bei einer Bank in einem anderen EU-Mitgliedstaat anlegen. 1Die staatliche Finanzbehörde bietet für solche Anlagen auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Steuerrechner an. Er kann ohne Anmeldung genutzt werden; seine Nutzung ist freiwillig und löst keine weiteren Pflichten aus.
Trifft „Beschränkungsverbot (Grundfreiheiten)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Bereitstellung des Rechners erfolgt durch eine staatliche Behörde.
- 2fehltEignung zur Behinderung oder Attraktivitätsminderung einer GrundfreiheitDas freiwillige Informationsangebot erschwert die grenzüberschreitende Geldanlage nicht und begründet keine zusätzlichen Pflichten.
Typische Fehler
FehlerEine Beschränkung wird allein deshalb verneint, weil die staatliche Regel für Inländer und Ausländer gleichermaßen gilt.
RichtigAuch unterschiedslos geltende Maßnahmen können die Ausübung einer Grundfreiheit behindern oder weniger attraktiv machen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata