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Beschwer

§ 304 StPO · Strafrecht

Die Beschwer bezeichnet grundsätzlich die unmittelbare Beeinträchtigung des Rechtsmittelführers in seinen Rechten oder rechtlich geschützten Interessen durch die angefochtene Entscheidung; eine Abweichung von einem zuvor gestellten Antrag ist nicht erforderlich. Bei der Staatsanwaltschaft genügt die Behauptung, die Entscheidung sei tatsächlich oder rechtlich unrichtig; sie kann auch zugunsten des Beschuldigten Rechtsmittel einlegen.

Merksatz

Bei privaten Rechtsmittelführern zählt der eigene rechtliche Nachteil, nicht die Abweichung von einem Antrag.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Das Amtsgericht ordnet an, dass die Polizei Leas Laptop als Beweismittel einbehält. 2Lea ist Eigentümerin und alleinige Nutzerin des Geräts. Lea wendet sich gegen diese Entscheidung, weil sie den Laptop deshalb nicht mehr nutzen kann.

Trifft „Beschwer“ hier zu?

„Beschwer“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angefochtene gerichtliche Entscheidung
    Lea greift eine Anordnung des Amtsgerichts an.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzlich: unmittelbare Beeinträchtigung eigener Rechte oder rechtlich geschützter Interessen
    Das gerichtlich angeordnete Einbehalten des Laptops beeinträchtigt unmittelbar Leas Eigentum.
    erfüllt
BFall B

1Das Amtsgericht ordnet an, dass die Polizei den Laptop von Leas Nachbarn als Beweismittel einbehält. Der Laptop gehört allein dem Nachbarn, der ihn ausschließlich selbst nutzt. Lea wendet sich im eigenen Namen gegen diese Entscheidung, weil sie ihrem Nachbarn helfen möchte.

Trifft „Beschwer“ hier zu?

„Beschwer“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grundsätzlich: unmittelbare Beeinträchtigung eigener Rechte oder rechtlich geschützter Interessen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angefochtene gerichtliche Entscheidung
    Lea greift eine Anordnung des Amtsgerichts an.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzlich: unmittelbare Beeinträchtigung eigener Rechte oder rechtlich geschützter Interessen
    Betroffen sind nur Rechte des Nachbarn; Leas Wunsch, ihm zu helfen, begründet keine eigene rechtliche Beeinträchtigung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Beschwer wird nur angenommen, wenn das Gericht einen zuvor gestellten Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat.

RichtigEin vorheriger Antrag ist nicht erforderlich; entscheidend ist grundsätzlich die unmittelbare Beeinträchtigung eigener Rechte oder rechtlich geschützter Interessen.

Voraussetzung vergessen

FehlerBloße persönliche Unzufriedenheit mit einer gerichtlichen Entscheidung wird als ausreichende Beschwer behandelt.

RichtigBei privaten Rechtsmittelführern muss die Entscheidung grundsätzlich eigene Rechte oder rechtlich geschützte Interessen unmittelbar beeinträchtigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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