Definitionen
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
§§ 1090 ff. BGB · ZivilrechtDie beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einer bestimmten Person, nicht dem jeweiligen Eigentümer eines herrschenden Grundstücks, die Nutzung eines Grundstücks in einzelnen Beziehungen oder eine andere Befugnis mit dem zulässigen Inhalt einer Grunddienstbarkeit einräumt. Sie ist grundsätzlich nicht übertragbar und nicht vererblich.
Maßgeblich ist die Person des Berechtigten, nicht dessen Eigentum an einem anderen Grundstück.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Im Grundbuch von Pauls Wiesengrundstück ist 2für Anna persönlich das Recht eingetragen, 3einen schmalen Weg über die Wiese zur öffentlichen Straße zu Fuß zu benutzen. 1Das Recht bleibt auch bei einem Verkauf der Wiese bestehen.
Trifft „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches RechtDas Recht belastet das Grundstück unabhängig von einem Wechsel seines Eigentümers.
- 2erfülltBestimmte Person als BerechtigteBerechtigt ist Anna selbst, nicht der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks.
- 3erfülltGrunddienstbarkeitsfähiger InhaltDas Gehrecht erlaubt eine begrenzte Grundstücksnutzung, die auch Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein kann.
Im Grundbuch von Pauls Wiesengrundstück ist für den jeweiligen Eigentümer des benachbarten Hausgrundstücks das Recht eingetragen, 3einen schmalen Weg über die Wiese zur öffentlichen Straße zu Fuß zu benutzen. 1Das Recht bleibt auch bei einem Verkauf der Wiese bestehen.
Trifft „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches RechtDas Recht belastet das Grundstück unabhängig von einem Wechsel seines Eigentümers.
- 2fehltBestimmte Person als BerechtigteBerechtigt ist der jeweilige Eigentümer des Nachbargrundstücks; es handelt sich um eine Grunddienstbarkeit.
- 3erfülltGrunddienstbarkeitsfähiger InhaltDas Gehrecht ermöglicht den Zugang vom Nachbargrundstück zur öffentlichen Straße und ist ein zulässiger Nutzungsinhalt.
Typische Fehler
FehlerEine Übertragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wird ausnahmslos ausgeschlossen.
RichtigDie Nichtübertragbarkeit gilt nur grundsätzlich; § 1092 BGB enthält gesetzliche Ausnahmen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema