Definitionen
Berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses
§ 573 BGB · ZivilrechtEin berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn sein Interesse einem der in § 573 Abs. 2 BGB genannten Kündigungsgründe entspricht oder diesen nach seinem Gewicht vergleichbar ist. Es muss sich um ein ernsthaftes, nicht nur vorgeschobenes Interesse handeln, das über den bloßen Wunsch zur Vertragsbeendigung hinausgeht.
Auch ein ernsthafter Kündigungswunsch braucht einen Grund von gesetzlich anerkanntem Gewicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Laura hat eine Wohnung unbefristet an Ben vermietet. Wegen eines dauerhaften Arbeitsplatzwechsels in diese Stadt will sie das Mietverhältnis mit der üblichen Frist beenden und nach Bens Auszug selbst in der Wohnung leben. Bisher wohnt sie 300 Kilometer entfernt; eine andere Wohnung in der Stadt besitzt sie nicht.
Trifft „Berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlicher Kündigungsgrund oder vergleichbares GewichtLaura benötigt die Wohnung für sich selbst und macht damit Eigenbedarf geltend.
- 2erfülltErnsthaftes Interesse über den bloßen Beendigungswunsch hinausDer konkrete Arbeitsplatzwechsel trägt ihren tatsächlichen Plan, die Wohnung selbst zu bewohnen.
Laura hat eine Wohnung unbefristet an Ben vermietet. 2Sie möchte das Mietverhältnis mit der üblichen Frist beenden, um die Wohnung anschließend einem anderen Mieter für deutlich mehr Geld zu überlassen. Dies ist ihr einziger Grund und ihr tatsächlicher Plan; Ben zahlt pünktlich und hält sich an alle Vereinbarungen.
Trifft „Berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGesetzlicher Kündigungsgrund oder vergleichbares GewichtDie bloße Aussicht auf eine höhere Miete bei erneuter Wohnraumvermietung ist gesetzlich als Kündigungsgrund ausgeschlossen.
- 2erfülltErnsthaftes Interesse über den bloßen Beendigungswunsch hinausLaura verfolgt tatsächlich ein konkretes wirtschaftliches Ziel und schiebt keinen anderen Grund vor.
Typische Fehler
FehlerEine höhere erzielbare Miete bei erneuter Wohnraumvermietung wird als ausreichender wirtschaftlicher Kündigungsgrund behandelt.
RichtigDie Aussicht auf eine höhere Miete bei erneuter Wohnraumvermietung begründet kein berechtigtes Interesse.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata