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Bereicherungsverbot im Schadensersatzrecht

§ 249 BGB · Zivilrecht

Das Bereicherungsverbot besagt, dass der Geschädigte durch den Schadensersatz grundsätzlich nicht besser gestellt werden darf, als er ohne das schädigende Ereignis stünde; der Schadensersatz ist auf den Ausgleich des ersatzfähigen Schadens gerichtet und nicht auf einen darüber hinausgehenden Gewinn des Geschädigten.

Merksatz

Entscheidend ist der Vergleich mit der Lage ohne das Schadensereignis, nicht mit der Lage unmittelbar danach.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Max stößt aus Unachtsamkeit Leas abgestelltes Fahrrad um. Lea bezahlt für die Reparatur 180 Euro. Das Fahrrad ist danach in demselben Zustand wie zuvor; weitere Schäden und Kosten entstehen nicht. Lea verlangt von Max als Ersatz für den Schaden 180 Euro.

Trifft „Bereicherungsverbot im Schadensersatzrecht“ hier zu?

„Bereicherungsverbot im Schadensersatzrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausgleich eines ersatzfähigen Schadens
    Die von Max verursachten Reparaturkosten sind als Schaden zu ersetzen.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzlich keine Besserstellung gegenüber der Lage ohne das Schadensereignis
    Die verlangte Erstattung gleicht Leas Reparaturkosten aus, ohne ihr einen zusätzlichen Vermögensvorteil zu verschaffen.
    erfüllt
BFall B

1Max stößt aus Unachtsamkeit Leas abgestelltes Fahrrad um. Lea bezahlt für die Reparatur 180 Euro. Das Fahrrad ist danach in demselben Zustand wie zuvor; weitere Schäden und Kosten entstehen nicht. Lea verlangt von Max als Ersatz für den Schaden 280 Euro.

Trifft „Bereicherungsverbot im Schadensersatzrecht“ hier zu?

„Bereicherungsverbot im Schadensersatzrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grundsätzlich keine Besserstellung gegenüber der Lage ohne das Schadensereignis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausgleich eines ersatzfähigen Schadens
    Auch hier besteht ein ersatzfähiger Reparaturschaden als Grundlage der Forderung.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzlich keine Besserstellung gegenüber der Lage ohne das Schadensereignis
    Die verlangten 280 Euro übersteigen den gesamten Schaden um 100 Euro und würden Lea entsprechend besserstellen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei einem reinen Sachschaden wird wegen besonders schweren Verschuldens ein Strafzuschlag zum Schadensersatz angesetzt.

RichtigDie Schwere des Verschuldens rechtfertigt bei einem reinen Sachschaden keinen Strafzuschlag über den ersatzfähigen Schaden hinaus.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei der Abrechnung geschätzter Reparaturkosten wird Umsatzsteuer auch dann verlangt, wenn sie gar nicht angefallen ist.

RichtigBeim Ersatz eines Sachschadens darf Umsatzsteuer nur berücksichtigt werden, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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