Definitionen
Berücksichtigungspflicht
Art. 103 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDie Berücksichtigungspflicht bezeichnet die Verpflichtung des Gerichts, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Das Gericht muss dem Vorbringen nicht folgen und sich nicht mit jedem Einzelvorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen.
Berücksichtigung verlangt die Prüfung des Vorbringens, nicht die Übernahme seines Inhalts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Stadt verbietet Paul wegen eines angeblichen tätlichen Angriffs im Rathaus für sechs Monate den Zutritt zum Rathaus. Im Gerichtsverfahren bestreitet Paul seine Anwesenheit und legt eine Bescheinigung über seinen damaligen Krankenhausaufenthalt vor. 1Das Verwaltungsgericht liest sein Vorbringen und die Bescheinigung. 2Im Urteil vergleicht es die Daten und erläutert, dass die Bescheinigung einen anderen Tag als den des Angriffs betrifft.
Trifft „Berücksichtigungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKenntnisnahme des BeteiligtenvorbringensDas Gericht nimmt Pauls Angaben und das vorgelegte Beweismittel zur Kenntnis.
- 2erfülltInhaltliche Erwägung bei der EntscheidungDas Gericht prüft den Einwand inhaltlich, auch wenn es ihm anschließend nicht folgt.
Eine Stadt verbietet Paul wegen eines angeblichen tätlichen Angriffs im Rathaus für sechs Monate den Zutritt zum Rathaus. Im Gerichtsverfahren bestreitet Paul seine Anwesenheit und legt eine Bescheinigung über seinen damaligen Krankenhausaufenthalt vor. 1Das Verwaltungsgericht liest sein Vorbringen und die Bescheinigung. Bei seiner Entscheidung befasst es sich ausschließlich mit dem Bericht der Stadt über den Angriff und lässt Pauls Angaben sowie die Bescheinigung vollständig außer Betracht.
Trifft „Berücksichtigungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKenntnisnahme des BeteiligtenvorbringensDas Gericht kennt Pauls Angaben und das vorgelegte Beweismittel.
- 2fehltInhaltliche Erwägung bei der EntscheidungDas Gericht lässt den für die behauptete Tatbeteiligung erheblichen Einwand trotz Kenntnis vollständig außer Betracht.
Typische Fehler
FehlerAus der Berücksichtigungspflicht wird abgeleitet, dass das Gericht dem Vorbringen folgen muss.
RichtigDas Gericht darf das Vorbringen nach inhaltlicher Erwägung zurückweisen.
FehlerDie Berücksichtigungspflicht wird mit einer Pflicht gleichgesetzt, jedes Argument ausdrücklich in den Entscheidungsgründen zu behandeln.
RichtigNicht jedes Einzelvorbringen muss ausdrücklich behandelt werden; seine inhaltliche Erwägung ist davon zu unterscheiden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema