Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Berücksichtigungspflicht

Art. 103 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Die Berücksichtigungspflicht bezeichnet die Verpflichtung des Gerichts, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Das Gericht muss dem Vorbringen nicht folgen und sich nicht mit jedem Einzelvorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen.

Merksatz

Berücksichtigung verlangt die Prüfung des Vorbringens, nicht die Übernahme seines Inhalts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Stadt verbietet Paul wegen eines angeblichen tätlichen Angriffs im Rathaus für sechs Monate den Zutritt zum Rathaus. Im Gerichtsverfahren bestreitet Paul seine Anwesenheit und legt eine Bescheinigung über seinen damaligen Krankenhausaufenthalt vor. 1Das Verwaltungsgericht liest sein Vorbringen und die Bescheinigung. 2Im Urteil vergleicht es die Daten und erläutert, dass die Bescheinigung einen anderen Tag als den des Angriffs betrifft.

Trifft „Berücksichtigungspflicht“ hier zu?

„Berücksichtigungspflicht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens
    Das Gericht nimmt Pauls Angaben und das vorgelegte Beweismittel zur Kenntnis.
    erfüllt
  2. 2
    Inhaltliche Erwägung bei der Entscheidung
    Das Gericht prüft den Einwand inhaltlich, auch wenn es ihm anschließend nicht folgt.
    erfüllt
BFall B

Eine Stadt verbietet Paul wegen eines angeblichen tätlichen Angriffs im Rathaus für sechs Monate den Zutritt zum Rathaus. Im Gerichtsverfahren bestreitet Paul seine Anwesenheit und legt eine Bescheinigung über seinen damaligen Krankenhausaufenthalt vor. 1Das Verwaltungsgericht liest sein Vorbringen und die Bescheinigung. Bei seiner Entscheidung befasst es sich ausschließlich mit dem Bericht der Stadt über den Angriff und lässt Pauls Angaben sowie die Bescheinigung vollständig außer Betracht.

Trifft „Berücksichtigungspflicht“ hier zu?

„Berücksichtigungspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Inhaltliche Erwägung bei der Entscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens
    Das Gericht kennt Pauls Angaben und das vorgelegte Beweismittel.
    erfüllt
  2. 2
    Inhaltliche Erwägung bei der Entscheidung
    Das Gericht lässt den für die behauptete Tatbeteiligung erheblichen Einwand trotz Kenntnis vollständig außer Betracht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Berücksichtigungspflicht wird abgeleitet, dass das Gericht dem Vorbringen folgen muss.

RichtigDas Gericht darf das Vorbringen nach inhaltlicher Erwägung zurückweisen.

Verwechslung

FehlerDie Berücksichtigungspflicht wird mit einer Pflicht gleichgesetzt, jedes Argument ausdrücklich in den Entscheidungsgründen zu behandeln.

RichtigNicht jedes Einzelvorbringen muss ausdrücklich behandelt werden; seine inhaltliche Erwägung ist davon zu unterscheiden.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.